Wie Versicherte an ihr Recht kommen
„Der zuletzt ausgeübte Beruf ist Bemessungsgrundlage für die Leistung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente“, bestätigt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV), der Interessenvereinigung der Versicherten. „Dies kann bei einer Teilzeitbeschäftigung im Vergleich zur Vollbeschäftigung die Chance einer Leistung erheblich verschlechtern.“
Viele Versicherte würden dies aber oft weder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, noch zum Zeitpunkt einer freiwilligen Reduzierung ihrer Arbeitszeit nicht wissen. Obwohl die Chance auf eine Berufsunfähigkeitsleistung für Teilzeitkräfte im Vergleich zu Vollbeschäftigten bei gleichem Krankheitszustand deutlich schlechter ist, zahlen sie jedoch den vollen Beitrag.
Trotzdem will Rudnik den Versicherten bei einer Reduzierung ihrer Arbeitszeit nicht unbedingt raten, die teure, aber leistungsschwächere Berufsunfähigkeitsrente zu kündigen. „Beitrag und Leistung sollten auch im Zusammenhang mit der Dauer der voraussichtlich ausgeübten Teilzeitarbeit und einer eventuellen Gesundheitsverschlechterung abgewogen werden“, rät Rudnik.
Denn: „Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung heute kündigt und später wieder aufgrund einer Vollbeschäftigung neu abschließen will, muss damit rechnen, aufgrund schlechterer Gesundheitszustand keine oder nur einen eingeschränkten Schutz zu bekommen.“
Es gibt allerdings in der Praxis Fälle, in der der Versicherer die Bemessung an dem „zuletzt ausgeübten Beruf“ differenziert anwendet. „Im Fall eines Mandanten, der während der Elternzeit erkrankte, wurde vom Versicherer die zuvor ausgeübte volle Beschäftigungszeit als Bemessungsgrundlage herangezogen“, sagt Frank Begas. Der Versicherungsberater aus Memmingen hat sich auf die Beratung von Versicherten im Leistungsfällen zur Berufsunfähigkeit spezialisiert.
Er empfiehlt den Versicherten, bevor sie die Arbeitszeit ihres Berufes reduzieren, sich vom Versicherer eine schriftliche Auskunft geben zu lassen, wie viele Stunden sie bei Krankheit oder Unfall noch arbeiten können, damit gerade noch eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Zu klären ist beispielsweise zudem, ob die private Berufsunfähigkeitsversicherung auch leistet, wenn eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.
Was Versicherte beachten sollten
Nur wenige Versicherte sind sich bewusst, dass eine Reduzierung der Arbeitszeit bei einer Krankheit oder einem Unfall ihre Chance auf eine private Berufsunfähigkeitsrente erheblich verschlechtern kann. Auch kann es sein, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente eher als eine private Berufsunfähigkeitsrente zahlt. Bei der Entscheidung zugunsten einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher auch die Dauer einer eventuell nur befristeten Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt werden.
Nützliche Adressen
Informationen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es im Internetauftritt des Bund der Versicherten (
www.bundderversicherten.de).
Auch auf private Absicherung spezialisierte Versicherungsberater bieten Beratung gegen Honorar zu Fragen der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Über die Internetseite des Bundesverbandes der Versicherungsberater gibt es Informationen über Versicherungsberater in der jeweiligen Region (
www.bvvb.de).
Der Verein für Berufsunfähigkeitsgeschädigte vertritt die Interessen der geschädigten und gibt Information für Betroffene (
www.bu-verein.de).
Quelle: Handelsblatt Online