Verfasst: 02.08.2012, 21:43
@rapi
Hartz IV wird angerechnet, dass stimmt. Dürfte aber nicht der Regelfall sein, wenn ein BU-Fall eintritt. Hartz IV wird ja bei jeder Form von Einkommen oder auch schon bei einem geringen Vermögen angerechnet. Ist ja auch gut so (meine Meinung).
Beispiel: Der Maurer versichert sich mit 1500,- Euro gegen Berufsunfähigkeit.
Wenn er wg. des Bandscheibenvorfalles zu 100 % BU geschrieben wird bekommt er auf jeden Fall die 1500,- Euro.
Wenn die gesetzl. Rentenversicherung nicht bezahlt, weil er noch was anderes arbeiten kann, gibts für den Maurer zwei Möglichkeiten. Entweder mit den 1500,- Euro zufrieden sein. Oder der Maurer nimmt wenn keine gesetzl. Rente bewilligt wird, wie von Dir beschrieben den Telefonisten-Job an. Dafür bekommt er sicherlich wesentlich weniger Lohn wie in seinem vorigen Job als Maurer. Die 1500,- Euro BU-Rente bekommt er aber trotzdem in voller Höhe. Somit hat er wahrscheinlich mehr Geld im Monat als vorher als Maurer.
Du hast aber Recht, wenn er zu 50% BU geschrieben wird, bekommt er nur 750,- Euro + nix oder + das Gehalt als Telefonist.
Im Regelfall, je nach dem wie im Vertrag vereinbart, bekommt er die BU-Rente monatl. bis zum geplanten Renteneintritt mit 60 oder 65 Jahren. Danach bekommt er natürlich keine BU Rente mehr, sondern muss bis zum Ende seiner Tage mit der gesetzlichen Rente auskommen.
Mein Vertrag ist mit einer LV gekoppelt (würde ich heute auch nicht mehr so abschließen) und läuft bis zu meinem 60 Lebensjahr.
Nochmal: Die BU hat den Sinn die Einkommenslücke zu schließen, damit man im Fall der Fälle keine oder zumindest keine großen Abstriche beim Lebensstandard machen muss.
P.S.: Noch ein wörtlicher Auszug aus den Bedingungen meiner BU.
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräftverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mind. 6 Monaten außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisungsberuf). Eine Verweisung auf eine vergleichbare Tätigkeit (Verweisungsberuf) im vorgenannten Sinne kommt nicht in Betracht, wenn
- diese Tätigkeit nicht konkret ausgeübt wird
- oder wenn das 50. Lebensjahr bereits vollendet ist
Es entspricht sicher nicht der Ausbildung eines Maurers und auch nicht seiner Lebensstellung, als Pförtner oder Telefonist, zu arbeiten.
Hartz IV wird angerechnet, dass stimmt. Dürfte aber nicht der Regelfall sein, wenn ein BU-Fall eintritt. Hartz IV wird ja bei jeder Form von Einkommen oder auch schon bei einem geringen Vermögen angerechnet. Ist ja auch gut so (meine Meinung).
Beispiel: Der Maurer versichert sich mit 1500,- Euro gegen Berufsunfähigkeit.
Wenn er wg. des Bandscheibenvorfalles zu 100 % BU geschrieben wird bekommt er auf jeden Fall die 1500,- Euro.
Wenn die gesetzl. Rentenversicherung nicht bezahlt, weil er noch was anderes arbeiten kann, gibts für den Maurer zwei Möglichkeiten. Entweder mit den 1500,- Euro zufrieden sein. Oder der Maurer nimmt wenn keine gesetzl. Rente bewilligt wird, wie von Dir beschrieben den Telefonisten-Job an. Dafür bekommt er sicherlich wesentlich weniger Lohn wie in seinem vorigen Job als Maurer. Die 1500,- Euro BU-Rente bekommt er aber trotzdem in voller Höhe. Somit hat er wahrscheinlich mehr Geld im Monat als vorher als Maurer.
Du hast aber Recht, wenn er zu 50% BU geschrieben wird, bekommt er nur 750,- Euro + nix oder + das Gehalt als Telefonist.
Im Regelfall, je nach dem wie im Vertrag vereinbart, bekommt er die BU-Rente monatl. bis zum geplanten Renteneintritt mit 60 oder 65 Jahren. Danach bekommt er natürlich keine BU Rente mehr, sondern muss bis zum Ende seiner Tage mit der gesetzlichen Rente auskommen.
Mein Vertrag ist mit einer LV gekoppelt (würde ich heute auch nicht mehr so abschließen) und läuft bis zu meinem 60 Lebensjahr.
Nochmal: Die BU hat den Sinn die Einkommenslücke zu schließen, damit man im Fall der Fälle keine oder zumindest keine großen Abstriche beim Lebensstandard machen muss.
P.S.: Noch ein wörtlicher Auszug aus den Bedingungen meiner BU.
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräftverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mind. 6 Monaten außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisungsberuf). Eine Verweisung auf eine vergleichbare Tätigkeit (Verweisungsberuf) im vorgenannten Sinne kommt nicht in Betracht, wenn
- diese Tätigkeit nicht konkret ausgeübt wird
- oder wenn das 50. Lebensjahr bereits vollendet ist
Es entspricht sicher nicht der Ausbildung eines Maurers und auch nicht seiner Lebensstellung, als Pförtner oder Telefonist, zu arbeiten.