Aktuelle Zeit: 16.04.2024, 06:10

Silber.de Forum

Berufsunfähigkeitsversicherung Beiträge pausieren?

Allgemeine Themen wie Kurse, Wirtschaft und Politik, Lagerung, (Steuer-)Rechtliches, Finanzen, Immobilien etc.

Moderatoren: winterherz, Mod-Team, Mahoni, Forum-Team

Eisvogel78
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 377
Registriert: 12.04.2012, 15:53
Wohnort: Unterfranken

Beitragvon Eisvogel78 » 02.08.2012, 21:43

@rapi

Hartz IV wird angerechnet, dass stimmt. Dürfte aber nicht der Regelfall sein, wenn ein BU-Fall eintritt. Hartz IV wird ja bei jeder Form von Einkommen oder auch schon bei einem geringen Vermögen angerechnet. Ist ja auch gut so (meine Meinung).

Beispiel: Der Maurer versichert sich mit 1500,- Euro gegen Berufsunfähigkeit.

Wenn er wg. des Bandscheibenvorfalles zu 100 % BU geschrieben wird bekommt er auf jeden Fall die 1500,- Euro.

Wenn die gesetzl. Rentenversicherung nicht bezahlt, weil er noch was anderes arbeiten kann, gibts für den Maurer zwei Möglichkeiten. Entweder mit den 1500,- Euro zufrieden sein. Oder der Maurer nimmt wenn keine gesetzl. Rente bewilligt wird, wie von Dir beschrieben den Telefonisten-Job an. Dafür bekommt er sicherlich wesentlich weniger Lohn wie in seinem vorigen Job als Maurer. Die 1500,- Euro BU-Rente bekommt er aber trotzdem in voller Höhe. Somit hat er wahrscheinlich mehr Geld im Monat als vorher als Maurer.

Du hast aber Recht, wenn er zu 50% BU geschrieben wird, bekommt er nur 750,- Euro + nix oder + das Gehalt als Telefonist.

Im Regelfall, je nach dem wie im Vertrag vereinbart, bekommt er die BU-Rente monatl. bis zum geplanten Renteneintritt mit 60 oder 65 Jahren. Danach bekommt er natürlich keine BU Rente mehr, sondern muss bis zum Ende seiner Tage mit der gesetzlichen Rente auskommen.

Mein Vertrag ist mit einer LV gekoppelt (würde ich heute auch nicht mehr so abschließen) und läuft bis zu meinem 60 Lebensjahr.

Nochmal: Die BU hat den Sinn die Einkommenslücke zu schließen, damit man im Fall der Fälle keine oder zumindest keine großen Abstriche beim Lebensstandard machen muss.


P.S.: Noch ein wörtlicher Auszug aus den Bedingungen meiner BU.

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräftverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mind. 6 Monaten außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisungsberuf). Eine Verweisung auf eine vergleichbare Tätigkeit (Verweisungsberuf) im vorgenannten Sinne kommt nicht in Betracht, wenn
- diese Tätigkeit nicht konkret ausgeübt wird
- oder wenn das 50. Lebensjahr bereits vollendet ist

Es entspricht sicher nicht der Ausbildung eines Maurers und auch nicht seiner Lebensstellung, als Pförtner oder Telefonist, zu arbeiten.

smilie_24

Anzeigen
Silber.de Forum
Benutzeravatar
haehnchen03
Silber-Guru
Beiträge: 6446
Registriert: 27.04.2010, 10:51
Wohnort: Bayern / Mittelfranken

d

Beitragvon haehnchen03 » 02.08.2012, 21:57

Ich kenne mich nicht aus mit dieser Art von Versicherungen, da ich keine habe uns auch keine machen würde.
Aber ich habe einige Kumpels, die haben/ hatten solche Versicherungen und konnten/können ihren Beruf wegen verschiedener Erkrankungen nicht mehr ausüben. Haben zum Teil 50% Schwerbeschätigtung.
Keiner bekommt eine BU Rente. Jeder mußte niedriger bezahlte Tätigkeiten aufnehmen und hat eben auch weniger Geld.
Und nur Ärger und Rechtsstreit mit den Versicherungen. Nur Ärger und sonst nix.
Den Silberlicht seine Worte, habe ich da im Moment im Ohr.
Seit ihr euch da sicher, das es so einfach funktioniert???

rapi

Beitragvon rapi » 02.08.2012, 22:06

fazit: es ist ein zweischneidiges schwert. als angestellter im kaufm. bereich würde ich keine abschließen, aber als dachdecker, straßenbauer und andere handwerksberufe dann schon. die beiträge sind natürlich hoch. lg

domrepp
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1383
Registriert: 24.09.2011, 13:48

Beitragvon domrepp » 03.08.2012, 09:57

Eisvogel78 hat geschrieben:Ich glaube, dass manche hier ein bisschen was verwechseln. Ich bin auch nicht in der Versicherungsbranche tätig hab mich aber bezügl. meiner BU schlau gemacht.

1. Die BU ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Dir und der Versicherung. Es ist absoluter Schmarn wenn manche hier schreiben, jemand der eine BU über 800,- Euro abgeschlossen hat, ist total unterversichert, weil ja kaum über Hartz IV Satz. Wie maenneken schon geschrieben hat, soll die BU-Versicherung die Lücke schließen zwischen dem letzten Nettogehalt und der gesetzlichen Rente bzw. Pensionszahlung bei Beamten wie in meinem Fall.


Du hast völlig Recht! Mit einer BU geht es um die Schließung einer Lücke zum bisherigen Nettoverdienst. Nichts anderes! (Die möglichen Probleme bei einem tatsächlichen Leistungsfall und vertraglichen Feinheiten einmal außen vor gelassen!)

Was mich interessiert: Müsste es sich in deinem Fall, als Beamter, nicht um eine BU mit DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsversicherung) handeln?
Mache mich z. Z. ebenfalls in diese Richtung schlau, und ich, auch Beamter, brauche definitiv ein DU!
Der Sinn in diesem Fall wäre ja, da die Feststellung zur Dienstunfähigkeit einzig vom Amtsarzt bestätigt werden muss, ohne das die Versicherung einen Arzt bestimmt bzw. dem Versicherungsnehmer sagt/sagen kann, dass er nochmal zu einem x-beliebigen Arzt gehen muss.

Silberlicht
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 270
Registriert: 16.03.2012, 15:10
Wohnort: Erde

Beitragvon Silberlicht » 03.08.2012, 11:24

rapi hat geschrieben:@eisvogel - die bu - zahlt dann auch nur 50% - niemals 100%- jenach dem was begutachtet worden ist.
die gestzl. versicherung - rente - kann verweigern, wenn eine andere arbeit gemacht werden kann.
bu- rente ist bei harzt IV anzurechnen.

das sind die modalitäten. es darf keiner sich vorstellen, man hat ausgesorgt- das ist nicht der fall. als maurer kannst du noch als telefonist berufstätig sein und das mind. 3 std. aus der traum. ob das dann was wird oder nicht, ist die sache des versicherten. lg das mein wissen bisher- auch nicht versicherungsfachkraft.


Falsch!Die Versicherungssumme wird in vollem Umfang fällig!
Ab 50% BU!
Ist ja bei meinem Vertrag auch so.
Es wird nicht nach Prozenten Rumgerechnet.
Bei einem solchen Vertrag würde die Gutachtenerstellung völlig ins Kraut schiessen!
Solange bis der Kunde entnervt aufgibt und einen zu niedrigen Betrag akzeptiert.
Nicht vergessen,solange die Begutachtung nicht abgeschlossen ist FLIESST KEIN GELD!!!

Eisvogel78
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 377
Registriert: 12.04.2012, 15:53
Wohnort: Unterfranken

Beitragvon Eisvogel78 » 03.08.2012, 11:50

Hallo Domrepp,

ich hab gerade nochmal mit der zuständigen Abteilung meiner Versicherung telefoniert.

Der Stand meiner BU beträgt momentan (dynamisch) 1207,- Euro. Wenn also ein Arzt bei mir eine Berufsunfähigkeit von mind. 50 % feststellen würde, bekäme ich grundsätzlich die volle Leistung. Im Klartext: Ist der Grad der BU unter 50 % gibts nix. Bei 50 % oder höher gibts in meinem Fall die vollen 1207,- Euro. Es gibt kein Zwischending wie halbe Zahlung oder so was.

Wenn die BU festgestellt wurde, kommt jetzt aber die Frage der Verweisbarkeit ins Spiel. Kann ich eine andere Tätigkeit ausüben, die meiner Ausbildung und meiner Lebensstellung entspricht.

Mein Dienstherr wird natürlich versuchen mir einen Job (z.B. in der Verwaltung, Pforte etc.) zu besorgen bevor er mich vorzeitig in den Ruhestand versetzt und gar nichts mehr von mir hat.


Aussage meiner Versicherung:
Wenn z.B. ein Polizeibeamter im Streifendienst ca. 3000,- Euro netto verdient hat und jetzt wg. irgendeiner körperlichen Einschränkung keinen Streifendienst mehr machen kann, ist es ihm durchaus zuzumuten, im Präsidium in der Aktenstelle zu arbeiten. Da ihm dann natürlich alle Zulagen wegfallen bekommt er dann vielleicht nur noch 2600,- Euro netto.

Die Versicherung würde in diesem Fall nicht leisten. Die Einkommenseinbuße ist hier zu gering und somit keine Leistung. Lt. Aussage meiner Versicherung zählt für die Leistungsprüfung sowieso nur das Grundgehalt und nicht die Zulagen. Und dieses bleibt ja gleich. Also Pech gehabt.

Wenn der Beamte von seinem Dienstherrn in den vorzeitigen Ruhestand geschickt wird, leistet die Versicherung wieder voll. Die Pension wird nicht angerechnet. Zu dieser kämen dann in meinem Fall die vollen 1207,- Euro der Versicherung. Ich weis nicht wie hoch mein Pensionsanspruch z.Zt. ist. Die entstanden Lücke dürfte damit aber ziemlich geschlossen sein.

Die Versicherung wird von mir nicht verlangen mir einen anderen Job zu suchen.

Zur genauen Abgrenzung zwischen berufsunfähig und dienstunfähig habe ich auch keine hunderprozentige Auskunft bekommen. Die Dame sagte mir, dass die Versicherung zunächst nicht automatisch zahlt wenn bei mir eine Dienstunfähigkeit festgestellt wird. Ich müsste dann nochmal zu einem Arzt meiner Wahl. Wenn dieser bestätigt, dass ich auch zu 50% berufsunfähig bin, zahlt die Versicherung. Das dürfte aber meiner Meinung nach das geringere Problem sein, wenn bereits amtsärztlich die Dienstunfähigkeit festgestellt wurde.

Man braucht die Dienstunfähigkeitsklausel nicht zwingend. Meine Versicherung leistet bereis bei vielen Beamten. Die hatten alle keine Dienstunfähigkeitsklausel in ihrem Vertrag. Die Klausel gibts nämlich noch nicht lange.

Noch ein kleiner Unterschied: Bei den Neuverträgen mit Dienstunfähigkeitsklausel kann man sich nur bis max. 1000,- versichern.

smilie_24

domrepp
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1383
Registriert: 24.09.2011, 13:48

Beitragvon domrepp » 03.08.2012, 13:50

@ Eisvogel

Stimmt schon, es gibt kein Zwischending wie eine prozentuale Zahlung, nur die volle Leistungshöhe!
Zudem ist richtig, dass die Versicherung nur zahlt, sobald dich dein Dienstherr voll DU schreibt und nicht, sollte er dich an eine Pforte o. ä. setzen.

Bezügl. deiner Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn im Fall einer DU, da gibt es klare Tabellen, aus denen abzulesen ist, welchen Anspruch du nach x-Jahren hast.
Ich bin mir natürlich gerade nicht sicher, ob wir demselben Beamtentum angehören (Landes- oder Bundesbeamter). Kann sein, dass es da noch Unterschiede gibt!?

Soweit ich bisher richtig informiert bin, ist der entscheidende Unterschied zwischen reiner BU und BU mit DU-Klausel, dass im Falle einer vom Amtsarzt bescheinigten Dienstunfähigkeit, die Versicherung bei einer abgeschlossenen DU-Police nicht nochmal ein zweites Gutachten einfordern wird. Es wird sich einfach der Meinung des Amtsarztes angeschlossen. So soll es zumindest geschehen. Da gibt es jetzt natürlich Feinheiten zu beachten. Einige Versicherer haben in den Bedingungen die nette Passage, dass sie nach z. B. 6 Jahren erneut, und dieses Mal eigenständig, prüfen dürfen, ob die DU noch vorliegt usw.! Da muss man halt vorher schauen, was man unterschreibt.

Stimmt, die Klausel gibt noch nicht so lange und es gibt auch nur ca. eine Hand voll, die eine "gute" DU-Police anbietet. Da ist immer Obacht geboten.
1000 EUR sind tatsächlich die Obergrenze bei Neuabschluss. Da aber der Anspruch seitens des Dienstherrn nach einer gewissen Zeit im Beamtenverhältnis hinzukommt, ist das unterm Strich ein gutes Auskommen und sollte reichen.

smilie_24

Benutzeravatar
Forum-Team
Moderator
Beiträge: 524
Registriert: 12.07.2011, 16:10

Beitragvon Forum-Team » 06.08.2012, 12:27

Einige Offtopic-Beiträge wurden entfernt.
Bitte beim eigentlichen Thema "Berufsunfähigkeitsversicherung" bleiben, danke.

Forum-Team

Silberlicht
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 270
Registriert: 16.03.2012, 15:10
Wohnort: Erde

Beitragvon Silberlicht » 06.08.2012, 13:38

Nach neuesten Zahlen,wird jeder 4. über 50 berufsunfähig!!

Betrifft alle Branchen und Berufsgruppen.Bei den körperlich stärker beanspruchten Gruppen
sind die Gründe mehr bei Einschränkungen der körperlichen Leistungsfähigkeit zu finden.

Bei Büro und Ähnlichen Berufsgruppen mehr in psychischen Problemen zu finden.

Egal was auch immer,ohne steht man im Regen!Auch wenn das Durchkämpfen der Ansprüche dauert.
Die müssen schliesslich rückwirkend bis Eintritt des Schadensfalles zahlen!

Benutzeravatar
wehrwolf
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 370
Registriert: 02.10.2012, 15:05

Beitragvon wehrwolf » 02.11.2012, 13:45

Mal zur Info.

Überprüft eure privaten BU-Versicherungen auf den Steuersatz der fällig wird im Schadensfall.

Es sind steuerpflichtige Einnahmen! Ich z.b. muss mit ca. 5% rechnen,was ich für 2,5 Jahre Bezug zu rechnen habe.(Die Versicherung zahlte auf einen Schlag nach.2 jähriger Steit bis Frühjahr 2012 war der Grund.)

Die letzten 12 Monate war die Versicherung aus der Zahlung,da ich zuviel verdiente.Jetzt ist sie wieder in der Zahlungspflicht für die nächsten 10 Jahre.Den Fehler zuviel zu verdienen mache ich nicht mehr!

Aber,bis Ende der Laufzeit sind ca. 12% Versteuerung fällig.

Also sollte man die fällige EK-Steuer schon mal mit einrechnen bei Abschluss einer BU-Versicherung.

Achtung!Die Versicherungsvertreter warnen einen diesbezüglich nicht!Selber schlau machen.

Benutzeravatar
Turnbeutelvergesser
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1494
Registriert: 22.01.2011, 22:34
Wohnort: Ba-Wü

Beitragvon Turnbeutelvergesser » 02.11.2012, 15:20

Im Kleingedrucktem einer BU sollte stehen, dass die Versicherung auf eine abstrakte Verweisbarkeit im Schadensfall verzichtet. Dann gibts auch kein Ärger von wegen anderen Beruf ausüben.

Der Zusatzverdienst sollte, laut Aussage meiner Versicherung, nicht über 80% des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Arbeitsjahre liege.

Die Besteuerung richtet sich nach der Restlaufzeit. Wie schon erwähnt gibt's dafür Tabellen.

Benutzeravatar
wehrwolf
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 370
Registriert: 02.10.2012, 15:05

Beitragvon wehrwolf » 02.11.2012, 15:37

Turnbeutelvergesser hat geschrieben:Im Kleingedrucktem einer BU sollte stehen, dass die Versicherung auf eine abstrakte Verweisbarkeit im Schadensfall verzichtet. Dann gibts auch kein Ärger von wegen anderen Beruf ausüben.

Der Zusatzverdienst sollte, laut Aussage meiner Versicherung, nicht über 80% des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Arbeitsjahre liege.

Die Besteuerung richtet sich nach der Restlaufzeit. Wie schon erwähnt gibt's dafür Tabellen.


Ganz genau!Die 80% waren bei mir der Fall.Zuviel verdient.Nur während des Krieges mit dem Versicherer musste ich auch wieder was verdienen,nach Ablauf des Krankengeldes,Rehageldes,ALU-geldes.
Harz4 kam für mich nicht in Frage!

Schlauer Weise lies ich mir die aufgenommene Tätigkeit von den Ärzten als kompatibel bestätigen.

Bei Aufnahme einer Gesundheitsgefährdenden Tätigkeit,kann der Versicherer jedwede weitere Zahlung verweigern.Für immer!Bescheuertster Fall:Rückkehr in den alten Beruf!Schon verloren.Eine abstrakte Verweisung gab es in meinem Vertrag nicht.Ansonsten hätte ich ihn nie unterschrieben!Soweit sollte sich jeder vorher schlau machen.

Silberzehner
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 371
Registriert: 10.09.2010, 08:21

Beitragvon Silberzehner » 02.11.2012, 19:49

Turnbeutelvergesser hat geschrieben:Im Kleingedrucktem einer BU sollte stehen, dass die Versicherung auf eine abstrakte Verweisbarkeit im Schadensfall verzichtet. Dann gibts auch kein Ärger von wegen anderen Beruf ausüben.

Idealerweise steht auch ein Verzicht auf konkrete Verweisung im Vertrag. Soweit ich weiß, werben einige damit, aber wortwörtlich steht es bei keiner Versicherung im Vertrag.

Silberzehner
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 371
Registriert: 10.09.2010, 08:21

Beitragvon Silberzehner » 02.11.2012, 19:57

wehrwolf hat geschrieben:[...]Aber,bis Ende der Laufzeit sind ca. 12% Versteuerung fällig.

Also sollte man die fällige EK-Steuer schon mal mit einrechnen bei Abschluss einer BU-Versicherung.

Hier eine gute Info, wer sich damit beschäftigen möchte:
http://www.berufsunfaehigkeitsversicher ... rente.html

Wichtig:
Bei einer Rürup-Rente (BU-Versicherung + Rentenversicherung) werden immer 100% der BU-Rente versteuert, da man in der "Ansparphase" alles von den Steuern absetzen kann. Dadurch kann man sehr schwer kalkulieren.
Bei einer reinen BU-Versicherung kann man nichts von den Steuern absetzen und so muss man im BU-Fall "nur" den Ertragsanteil versteuern (oberhalb des Freibetrags).

domrepp
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1383
Registriert: 24.09.2011, 13:48

Beitragvon domrepp » 02.11.2012, 20:01

wehrwolf hat geschrieben:während des Krieges mit dem Versicherer


Läuft sowas eigentlich auch mal ohne "Krieg mit dem Versicherer" ab??? Ich höre das immer wieder, dass Versicherer grundsätzlich erstmal alles ablehnen, was für sie Geld kosten könnte -aber vorab jahrelang schön die Beiträge kassieren!!! Kennt jemand einen Fall, in dem der Versicherer ohne Beanstandungen und ggf. ohne ewiges nachforschen nach eventuell verschwiegenen Behandlungen gezahlt hat??? Unglaublich alles!!! Bin immer weniger davon überzeugt, überhaupt eine BU oder DU abzuschließen. Auf den Ärger hat doch keiner Lust!


Zurück zu „Stammfäden Allgemein“



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste