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Sapnovela hat geschrieben:@Bumerang
In eine nachträgliche Contracting-Lösung kann man nur "reingezwungen" werden, wenn dies im notariellen Kaufvertrag bereits beschrieben ist. OLG Düsseldorf, U. v. 23.4.2007 – 9 U 73/06
Die von Dir geposteten Zahlen von "siggi" (geile Quelle....) sind statistisch wie belegt?
- Ich habe eine Wohnung mit einem genügsamen Bewohner, der für die gesamte Wärme und Warmwasserversorgung im letzten Jahr ca. 330 Euro gezahlt hat. Eine kWh kostet 9,9 ct all-in.
Bei ca. 6 ct pro kWh Gas kann jeder selbst ausrechnen, wann es billiger mit Gas wird. Die generelle Aussage Gas ist billiger, ist aber Quatsch, insb. bei neuen Gebäuden mit entsprechend geringerem Bedarf.
Bei mir stand nichts konkretes drin, sondern nur die Vollmacht den Versorger auszuwählen. Tendenziell geht man davon aus, dass sowas "gesetzlich geregelt" ist, das sagte die Maklerin. Solche NK-Abrechnungen werden ja schließlich geregelt. Ich kannte Wärmecontracting vorher nicht, daher machte ich mir keinen Kopf. Wir zahlten ein vielfaches des Gaspreises für eine Nahwärmeversorgung. Nach meiner Berechnung setzte der Betreiber die Kosten , geschätzt ca 50T€ vierfach ein. Also ca 200T€ verteilte auf 15 Jahre Laufzeit. Das war auch der Schwachpunkt des Vertrages. Der Gesetzgeber beschränkt die Laufzeit auf 10 Jahre (was auch schon blöd ist), es sei denn, eine längere Laufzeit bringt dem Eigentümern Vorteile die explizit ausgehandelt wurden. Das war bei uns nicht der Fall. Hatte beinahe eine Gerichtsverhandlung bewirkt, doch hatte ich am Ende nicht 50% +1 der Eigentümerschaft dazu bewegen können. Vielleicht weil der Bauträger noch 20% in der Hand hatte und der Verwalter, der vom Bauträger als damals einziger Eigentümer der WEG für 5 Jahre eingesetzt wurde, nicht müde wurde uns zu sagen, dass wir nicht klagen sollen weil ja alles doch OK wäre und wir "hohe Risiken" mit der Klage eingehen.
Ich habe mehrere Quelle gepostet. Die letzte als Bild. Die Regel ist eben, dass Fern- und insb. Nahwärme teurer sind. Gerade in unserem Fall, die Zentrale selbst war auf unserem Grundstück und gehörte uns, also haben wir bezahlt, die Anlage und die Leitungen bis zum den Häusern aber gehörten dem Betreiber. Was ist das denn? Verteilt auf die Hauspreise, hätte die Anlage max 3T€ pro Eigentümer gelosten. Also quasi nix. Der Betrieb des versorges war überschaubar. DSie NAlage wurde in den ersten 6 Monaten von einem ortsansässigen Instalalteur in gang gebracht und dann nur noch die jährliche Wartung und Schorni, natürlich mit örtlichen Dienstleistern. Das kostet wenige hundert Euro im Jahr.
Bei überschüssige Wärme die fern vierteilt wird , kann man noch verstehen, wenn das für beide Seiten Vorteile hat. Doch ist die Infrastruktur oft teuer und muss Wärmverluste verkraften. Das gesamte Konstrukt ist meistens eine ABM Maßnahme die Arbeitsplätze und Steuern generiert, zu Lasten der Eigentümer und Mieter.
Im Ostblock gehen alle weg von den staatlichen Fernwärmeversorger weg, hier erfindet man den Kommunismus neu.