Aktuelle Zeit: 18.04.2024, 04:13
DerFremde hat geschrieben:Geleast oder finanziert?
Beim Leasing gehört das Auto dem Leasinggeber. Man zahlt nur für die Nutzung, setzt kein Kapital ein und Schäden zahlt da die Versicherung. Ja, zum Privatkäufer hat er definitiv "Gewinn" gemacht.
Lease auch nur. Günstiger kann man in meiner Fahrzeugklasse nicht fahren.
Leasing ist schlechter als Finanzierung!
„Was gilt, wenn der Leasingvertrag deshalb vorzeitig aufgelöst werden muss, weil das Leasingfahrzeug gestohlen wurde oder einen Totalschaden erlitten hat?
Wurde das Leasingfahrzeug innerhalb der Vertragslaufzeit des Leasingvertrages gestohlen oder irreparabel beschädigt, so liegt eine schwerwiegende Vertragsstörung vor, die regelmäßig eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Es stellt sich dann stets die Frage, welche Ansprüche der Leasinggeber dann gegebenenfalls gegenüber dem Leasingnehmer geltend machen kann. Diese Frage beantwortet sich ganz maßgeblich danach, aufgrund wessen Verschuldens der Totalschaden oder der Diebstahl des Leasingfahrzeug eingetreten ist:
Hat der Leasingnehmer den Totalschaden durch eigenes Verschulden herbeigeführt, so haftet er dem Leasinggeber grundsätzlich auf Schadensersatz. Soweit der Leasinggeber eine Vollkaskoversicherung für das Leasingvertrag abgeschlossen hat, wird von der Vollkaskoversicherung sowohl im Fall des Totalschadens als auch im Fall des Diebstahls nur der sog. Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Der Leasinggeber hat jedoch gegenüber dem Leasingnehmer einen Anspruch auf sog. Vollamortisation. Das bedeutet, dass der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer nicht nur einen Anspruch auf Ersatz des eingetretenen Fahrzeugschadens hat. Vielmehr kann der Leasinggeber als weiteren Schadensersatzanspruch auch die noch ausstehenden Leasingraten für die verbleibende Restlaufzeit des Leasingvertrages einfordern. Die Vollkaskoversicherung deckt die Zahlung der noch ausstehenden Leasingraten aber nicht. Das bedeutet, dass der Leasingnehmer diese ausstehenden Leasingraten selbst tragen muss. Gerade für den Fall, das der Diebstahl oder der Totalschaden zu Beginn eines Leasingvertrages eintritt, kann die Summe der noch ausstehenden Leasingraten beträchtlich sein. „
http://www.verkehrsrechtsforum.de/verke ... haden.html
Wer glaubt mit einem Finanzdienstleister den Reibach zu machen, zieht fast immer den Kürzeren!!