Beitragvon Schubidu » 11.06.2021, 07:44
Das Geld braucht man aber schon zur Kaufpreisfälligkeit. Der Grundbucheintrag (Auflassung) wird erst vorgenommen, wenn der Verkäufer den Eingang des Kaufpreises und das Finanzamt den Eingang der Grunderwerbsteuer bestätigt hat.
Kaufpreisfälligkeit (dafür ist nur die Auflassungsvormerkung im Grundbuch und der Verzicht auf das gemeindliche Vorkaufsrecht erforderlich) bei Bestandsimmobilien nach meiner Erfahrung 2 bis maximal 4 Wochen. Schwieriger kann es bei Eigentumswohnungen werden, wenn in der Teilungserklärung auch eine Verwalterzustimmung vereinbart ist.
Länger dauert es in der Regel bei unbebauten Grundstücken (zumindest in unserer Ecke) weil die Gemeinden mittlerweile versuchen, den Käufern einen Bauzwang aufzuerlegen bevor sie auf ihr Vorkaufsrecht verzichten. Teilweise sogar notariell. Ich habe im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit Anfang April den Verkauf eines Baugrundstückes beurkundet. Käufer braucht nicht mal einen Kredit, aber die Kaufpreisfälligkeit liegt immer noch nicht vor, weil die Gemeinde nicht in die Gänge kommt.
Natürlich bringt ein Händlerverkauf von EM nicht ganz so viel, wie ein Privatverkauf. Aber es geht schnell und unkompliziert, auch im 6-stellichen Bereich. Dafür hat man den Preis aber auch fix. Verkauft man über einen längeren Zeitraum an privat, unterliegt man auch Kursschwankungen. Diese können von Vorteil sein, aber eben auch von Nachteil.