Telefonmann, hier ein paar Gedanken dazu:
„
Immobilien schützen vor staatlichem Zugriff“ wird nur mit sehr komplexen Strukturen möglich sein, wenn überhaupt (je nach Entwicklung der Gesetzeslage).
Man kann allenfalls Haftungen und Steuern optimieren, bspw. durch:
1.) Eigennützige Familienstiftung (hier empfehle ich dringend einen darauf spezialisierten Steuerberater und einen Stiftungsberater mit ins Boot zu nehmen, es gibt hier unzählige „Fallstricke“). Hierzu bitte auch nach „Erbersatzsteuer“ googlen (fällt alle 30 Jahre an).
Bitte nicht mit „Gemeinnütziger Stiftung“ verwechseln.
2.) Vermögensverwaltende GmbH (hier ist keine Gewerbesteuer zu entrichten,
wenn keinerlei gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden und auch
keine Unternehmensbeteiligungen gehalten werden), Versteuerung also „nur“ mit 15% Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag.
Aber Achtung: Selbst eine vermietete Einbauküche, der Sendemasten vom Telekommunikations-Anbieter auf dem Dach und viele weitere Tatbestände infizieren die VV GmbH bereits gewerblich!
Zudem ist ein steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren hier
nicht möglich! Am besten also hier
Immobilien mit hoher Rendite/positivem Cashflow und eher niedriger Wertentwicklung rein packen.
3.) Beim gewerblichen Grundstückshandel (Kauf, ggf. Aufwertung und Verkauf von
Immobilien) macht eine eigens dafür geführte GmbH Sinn, schon alleine um den privaten Bestand nicht gewerblich zu infizieren (Stichwort: „3-Objekte-Grenze“, Google hilft auch hierzu).
4.) Privat
Immobilien mit hohem Wertsteigerungspotential kaufen (in der Regel sind die Renditen hier sehr gering), diese vermieten und nach mind. 10 Jahren „steuerfrei“ verkaufen (der Veräußerungsgewinn muss hier nach §23 EStG nicht versteuert werden, zumindest
noch nicht, ich hoffe, dass dieses auch noch lange so bleibt).
Bei der komplett eigengenutzten Immobilie muss diese 10-Jahres-Frist nicht eingehalten werden.
Bei der selbst genutzten Immobilie sollte ein Wechsel/Verkauf aber auch nicht alle paar Monate erfolgen, der Sachbearbeiter beim Finanzamt bekommt ansonsten ein „rotes Lämpchen“ auf seinem Bildschirm.
Es gibt noch weitere Möglichkeiten und Strategien, ich möchte hier aber ausdrücklich nicht steuerlich oder juristisch beraten, sondern empfehle, hierzu immer vorab Beratung von spezialisierten Steuerberatern, Stiftungsberatern und Rechtsanwälten einzuholen.
Und ja, diese Dienstleister nehmen für Ihre Expertise nicht nur ein paar Silberunzen, sondern mindestens mal einige Goldunzen. Fehler in diesen Bereichen können allerdings ein Vielfaches davon kosten.