Und wenn das Finanzamt mal einen Händler prüft, dann schauen sie sich die großen Ankäufe des Händlers an, also mindesten 5-stellig, eher 6-stellig beim Ankauf. Und dann prüft das FA, ob der Händler sich davon überzeugt hat, dass es sich nicht um Hehlerware handelt, sprich sich Nachweise des Erwerbs vom Verkäufer hat zeigen lassen.
Nein da täuscht du dich.
Die schauen sich alles an.
Der größte Fehler, den man im Leben machen kann, ist seinen Gegenspieler zu unterschätzen.
Unternehmen müssen mittlerweile steuerrelevante Unterlagen in digitaler Form abgeben. Da ist es ein Leichtes Prüfprogramme drüber laufen zu lassen.
Die Zeiten, dass sich die Prüfer durch Berge von Papier gewühlt haben, sind schon ein Weilchen vorbei.
Nachweise des Erwerbs werden vom Verkäufer in der Regel nicht gefordert.
Das hatte ich bisher nur einmal, als ich einen größeren Posten Gold-Unzen aus dem Firmenbestand an Philoro verkauft hatte. Die wollten die Kaufbelege haben.
Schubidu hat geschrieben: ↑29.01.2026, 11:14
...
Unternehmen müssen mittlerweile steuerrelevante Unterlagen in digitaler Form abgeben. Da ist es ein Leichtes Prüfprogramme drüber laufen zu lassen.
Die Zeiten, dass sich die Prüfer durch Berge von Papier gewühlt haben, sind schon ein Weilchen vorbei.
...
Zweck einer Betriebsprüfung ist die Prüfung des Unternehmens, nicht das Fertigen von Kontrollmaterial über die Geschäftspartner dieses Unternehmens.
Natürlich können/werden auch Kontrollmitteilungen geschrieben, aber da hätte ein Prüfer z.B. bei der ESG (und wohl auch schon bei MP Edelmetalle) viel Arbeit damit, und zwar während und auch noch nach der Prüfung, wenn er Rückfragen des für die Geschäftspartner zuständigen Wohnsitz-Finanzamts zu beantworten hat, weil der Geschäftspartner Einwendungen über die mitgeteilten Sachverhalte geltend macht.
Schubidu hat geschrieben: ↑29.01.2026, 11:14
...
Das hatte ich bisher nur einmal, als ich einen größeren Posten Gold-Unzen aus dem Firmenbestand an Philoro verkauft hatte. Die wollten die Kaufbelege haben.
Das lag dann aber ausschließlich an Philoro und nicht an den gesetzlichen Anforderungen, dass dieser Händler von dir Unterlagen über deinen Kauf anforderte.
Ich denke nicht, dass du bei deinen Palladiumverkäufen an die ESG Kaufbelege vorlegen musstest.
Und wenn das Finanzamt mal einen Händler prüft, dann schauen sie sich die großen Ankäufe des Händlers an, also mindesten 5-stellig, eher 6-stellig beim Ankauf. Und dann prüft das FA, ob der Händler sich davon überzeugt hat, dass es sich nicht um Hehlerware handelt, sprich sich Nachweise des Erwerbs vom Verkäufer hat zeigen lassen.
Nein.
Der Händler hat die im Geschäftsverkehr übliche Sorgfalt walten zu lassen (§ 347 HGB). Er hat seine Dokumentationspflichten zu erfüllen, als sich Ausweis zeigen zu lassen, die Anschrift zu notieren, … (§§ 8, 10 Abs. 1 GwG). Und das war es dann. Handelt es sich bei dem Ankauf nicht um ungewöhnliche Ware, dann ist die Sache erledigt.
Der Händler ist erst dreimal nicht verpflichtet, sich Ankaufsrechnungen vom Verkäufer zeigen zu lassen (keine gesetzliche Grundlage). Das läuft schon deswegen ins Leere, da die Ware auch anonym gekauft sein kann (§ 932 BGB, gutgläubiger Erwerb).
Kurze Erläuterung zu meinem Post von gestern, dieser beruht nicht auf einer Recherche von Gesetzen oder Verordnungen, sondern aus Gesprächen mit einem Vertreter eines bekannten EM-Händlers, der auch hier bei gold.de gelistet ist. Diesen Händler besuche ich durchschnittlich 3-4 mal Im Jahr in den letzten 4 Jahren für gelegentliche Käufe und Verkäufe. Dadurch, dass ich da immer mit der gleichen Person zu tun hatte, hat sich im Laufe der Zeit ein Verhältnis entwickelt, was auf gegenseitiger Wertschätzung beruht. Als ich diesen das letzte Mal im Oktober besucht habe, haben wir wieder etwas gefachsimpelt. Unter anderem erzählte er mir von einen Ankauf zwischen 95.000 und 100.000 EUR vom selben Tage von einem anderen Kunden. Und genau von diesem Kunden haben sie sich die Kaufbelege zeigen lassen und diese auch kopiert und abgelegt. Ebenso hat er mir gesagt, dass das FA sich wenn überhaupt nur diese größeren Ankäufe anschaut.
Den Aussagen aus persönlichen Gesprächen von Fachleuten, denen ich vertraue, sind mir mindestens eben soviel wert, wie Verordnungen und Gesetze. Daher habe ich das hier auch kundgetan.
Und wenn das Finanzamt mal einen Händler prüft, dann schauen sie sich die großen Ankäufe des Händlers an, also mindesten 5-stellig, eher 6-stellig beim Ankauf. Und dann prüft das FA, ob der Händler sich davon überzeugt hat, dass es sich nicht um Hehlerware handelt, sprich sich Nachweise des Erwerbs vom Verkäufer hat zeigen lassen.
Nein.
Der Händler hat die im Geschäftsverkehr übliche Sorgfalt walten zu lassen (§ 347 HGB). Er hat seine Dokumentationspflichten zu erfüllen, als sich Ausweis zeigen zu lassen, die Anschrift zu notieren, … (§§ 8, 10 Abs. 1 GwG). Und das war es dann. Handelt es sich bei dem Ankauf nicht um ungewöhnliche Ware, dann ist die Sache erledigt.
Der Händler ist erst dreimal nicht verpflichtet, sich Ankaufsrechnungen vom Verkäufer zeigen zu lassen (keine gesetzliche Grundlage). Das läuft schon deswegen ins Leere, da die Ware auch anonym gekauft sein kann (§ 932 BGB, gutgläubiger Erwerb).
Kurze Erläuterung zu meinem Post von gestern, dieser beruht nicht auf einer Recherche von Gesetzen oder Verordnungen, sondern aus Gesprächen mit einem Vertreter eines bekannten EM-Händlers, der auch hier bei gold.de gelistet ist. Diesen Händler besuche ich durchschnittlich 3-4 mal Im Jahr in den letzten 4 Jahren für gelegentliche Käufe und Verkäufe. Dadurch, dass ich da immer mit der gleichen Person zu tun hatte, hat sich im Laufe der Zeit ein Verhältnis entwickelt, was auf gegenseitiger Wertschätzung beruht. Als ich diesen das letzte Mal im Oktober besucht habe, haben wir wieder etwas gefachsimpelt. Unter anderem erzählte er mir von einen Ankauf zwischen 95.000 und 100.000 EUR vom selben Tage von einem anderen Kunden. Und genau von diesem Kunden haben sie sich die Kaufbelege zeigen lassen und diese auch kopiert und abgelegt. Ebenso hat er mir gesagt, dass das FA sich wenn überhaupt nur diese größeren Ankäufe anschaut.
Den Aussagen aus persönlichen Gesprächen von Fachleuten, denen ich vertraue, sind mir mindestens eben soviel wert, wie Verordnungen und Gesetze. Daher habe ich das hier auch kundgetan.
Danke dafür .
Durch diese weitergehende Erläuterung wird alles klarer
Münzteufel hat geschrieben: ↑29.01.2026, 14:04
Ebenso hat er mir gesagt, dass das FA sich wenn überhaupt nur diese größeren Ankäufe anschaut.
Den Aussagen aus persönlichen Gesprächen von Fachleuten, denen ich vertraue, sind mir mindestens eben soviel wert, wie Verordnungen und Gesetze. Daher habe ich das hier auch kundgetan.
Wie bereits erwähnt kenne ich andere Fälle bei denen es nicht um 5 oder 6stelliges ging.
Münzteufel hat geschrieben: ↑29.01.2026, 14:04
Ebenso hat er mir gesagt, dass das FA sich wenn überhaupt nur diese größeren Ankäufe anschaut.
...
Wie bereits erwähnt kenne ich andere Fälle bei denen es nicht um 5 oder 6stelliges ging.
Kommt halt immer auf den Einzelfall drauf an, wann ein Prüfer meint, eine Kontrollmitteilung
schreiben zu müssen.
Wenn dem Prüfer bspw. bei einem Barankauf ein Beleg vorgelegt wird, bei dem er sich nicht sicher ist, ob es den angegebenen Bar-Verkäufer tatsächlich gibt (ob Name und Adresse stimmt), ist es verständlich wenn er sich da mit einer Kontrollmitteilung gegen einen getürkten Beleg absichern will.
Münzteufel hat geschrieben: ↑29.01.2026, 14:04
Ebenso hat er mir gesagt, dass das FA sich wenn überhaupt nur diese größeren Ankäufe anschaut.
...
Wie bereits erwähnt kenne ich andere Fälle bei denen es nicht um 5 oder 6stelliges ging.
Kommt halt immer auf den Einzelfall drauf an, wann ein Prüfer meint, eine Kontrollmitteilung
schreiben zu müssen.
Wenn dem Prüfer bspw. bei einem Barankauf ein Beleg vorgelegt wird, bei dem er sich nicht sicher ist, ob es den angegebenen Bar-Verkäufer tatsächlich gibt (ob Name und Adresse stimmt), ist es verständlich wenn er sich da mit einer Kontrollmitteilung gegen einen getürkten Beleg absichern will.
Bei einem Barankauf wird automatisch eine Ausweiskopie erstellt damit sich so eine Frage garnicht stellt.
foxele hat geschrieben: ↑29.01.2026, 20:25
...
Bei einem Barankauf wird automatisch eine Ausweiskopie erstellt damit sich so eine Frage garnicht stellt.
So sollte es eigentlich sein.
Lasst ihr übrigens die Daten auf dem Ausweis schwärzen, die keinen etwas angehen, um Missbrauch zu vermeiden ?
ich habe mal eine Frage, habt ihr Kontakt zu MP Edelmetalle? Versuche schon seit Tagen
dort anzurufen aber es ist immer besetzt oder komme gar nicht erst rein.
Auch über die Kontaktaufnahme über die Webseite bekomme ich keine Rückmeldung.
Sind die alle so im Stress?