Aktuelle Zeit: 13.05.2024, 11:02
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Schwundgeldfluechter » 22.01.2024, 11:49 hat geschrieben:Rhenanus » 22.01.2024, 09:52 hat geschrieben:Neelix » 22.01.2024, 01:28 hat geschrieben:
Ich empfehle deshalb:
Münzen, die einen überschaubaren Betrag (z.B. bis ca. 200 Euro) über 500 Euro liegen, mit zwei getrennten Überweisungen zu bezahlen. Einmal 490 oder 495 Euro auf ein Konto, und den Rest auf ein anderes Konto Frau / Eltern / Freunde. Im Verlustfall könnte man mit dem Kontobeleg den Wert des Inhaltes unter 500 Euro belegen. Natürlich muss der Käufer bereit sein, das überschaubare Risiko zu tragen.
Zum vorliegenden Fall: Beitrag von Dynastie
Ich empfehle, Versicherungsbetrug zu vermeiden.
Rhenanus » 22.01.2024, 16:24 hat geschrieben:Schwundgeldfluechter » 22.01.2024, 11:49 hat geschrieben:Rhenanus » 22.01.2024, 09:52 hat geschrieben:
Ich empfehle, Versicherungsbetrug zu vermeiden.
Habe ich nicht vor und wurde bisher auch nie dazu gezwungen. Im Verlustfall lasse ich den Empfänger seinen Kontobeleg als Beweis bei DHL vorlegen, wenn er will. Es ist eine Möglichkeit für den Käufer, keinesfalls für mich als Verkäufer, denn ich habe ja vorher auf die Risiken hingewiesen - Händlerankauf ist mir inzwischen ohnehin viel lieber und sicherer.
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