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Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...
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Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...
Ich bin mir jetzt auch keiner Schuld bewusst, habe die Münzen ja ohne Versand verkauft, respektive PLUS gewünschtem Versand. Und der Käufer hatte DHL gewünscht. Auch ihm scheint die Regel/Deckelung nicht bekannt gewesen zu sein.
Wir werden eine Lösung finden. Mir war die Aktion auf jeden Fall eine Lehre. Und ich hoffe, der eine oder andere hat daraus ebenfalls gelernt und investiert künftig lieber ein paar Euro mehr Versand (INTEX).
Ich werde es auf jeden Fall tun. DHL ist für mich erst einmal keine Alternative mehr. Es sein denn, ich bleibe im Gesamtwert unter 500 Euro.
Vielen Dank für eure Antworten.
VG Neelix
Wir werden eine Lösung finden. Mir war die Aktion auf jeden Fall eine Lehre. Und ich hoffe, der eine oder andere hat daraus ebenfalls gelernt und investiert künftig lieber ein paar Euro mehr Versand (INTEX).
Ich werde es auf jeden Fall tun. DHL ist für mich erst einmal keine Alternative mehr. Es sein denn, ich bleibe im Gesamtwert unter 500 Euro.
Vielen Dank für eure Antworten.
VG Neelix
Re: Probleme mit DHL
Habe ich nicht vor und wurde bisher auch nie dazu gezwungen. Im Verlustfall lasse ich den Empfänger seinen Kontobeleg als Beweis bei DHL vorlegen, wenn er will. Es ist eine Möglichkeit für den Käufer, keinesfalls für mich als Verkäufer, denn ich habe ja vorher auf die Risiken hingewiesen - Händlerankauf ist mir inzwischen ohnehin viel lieber und sicherer.Schwundgeldfluechter » 22.01.2024, 11:49 hat geschrieben:Ich empfehle, Versicherungsbetrug zu vermeiden.Rhenanus » 22.01.2024, 09:52 hat geschrieben:Neelix » 22.01.2024, 01:28 hat geschrieben:
Ich empfehle deshalb:
Münzen, die einen überschaubaren Betrag (z.B. bis ca. 200 Euro) über 500 Euro liegen, mit zwei getrennten Überweisungen zu bezahlen. Einmal 490 oder 495 Euro auf ein Konto, und den Rest auf ein anderes Konto Frau / Eltern / Freunde. Im Verlustfall könnte man mit dem Kontobeleg den Wert des Inhaltes unter 500 Euro belegen. Natürlich muss der Käufer bereit sein, das überschaubare Risiko zu tragen.
Zum vorliegenden Fall: Beitrag von Dynastie
Re: Probleme mit DHL
Soweit mir bekannt ist, kann bei DHL nur der Versender Schadensersatz wegen Verlust oder Beschädigung fordern.Rhenanus » 22.01.2024, 16:24 hat geschrieben:Habe ich nicht vor und wurde bisher auch nie dazu gezwungen. Im Verlustfall lasse ich den Empfänger seinen Kontobeleg als Beweis bei DHL vorlegen, wenn er will. Es ist eine Möglichkeit für den Käufer, keinesfalls für mich als Verkäufer, denn ich habe ja vorher auf die Risiken hingewiesen - Händlerankauf ist mir inzwischen ohnehin viel lieber und sicherer.Schwundgeldfluechter » 22.01.2024, 11:49 hat geschrieben:Ich empfehle, Versicherungsbetrug zu vermeiden.Rhenanus » 22.01.2024, 09:52 hat geschrieben:
Es hilft daher nichts, wenn "der Empfänger seinen Kontobeleg als Beweis bei DHL" vorlegt.
Wer als Versender falsche Angaben zum Warenwert macht, um bei Edelmetallen trotz Überschreitens der 500 Euro Grenze Schadensersatz zu verlangen, macht sich des Versicherungsbetrugs schuldig.
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Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...
So isses, und falls sich dann doch noch das Paket findet, halbe Unze 499 €, ja klar doch, dann kommt Freude auf!
Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...
Da ich als Versender nie einen Antrag gestellt habe noch stellen werde, mache ich mich als Versender nicht des Versicherungsbetruges schuldig, aber vielleicht schadenersatzpflichtig (s.u.)
Gerade nachgesehen - nur der Versender kann den Antrag stellen: FALSCH!
Da das Thema so schön interessant ist, lege ich mal mit anderen Bestimmungen nach (Zitat aus https://www.paketda.de/recht/paket-leer-diebstahl.html):
Üblicherweise ist es der Empfänger eines Pakets, der einen Warendiebstahl bemerkt und dadurch geschädigt wird. Allerdings hat der Empfänger kein Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst - dieses liegt beim Absender. Deshalb verweigern Paketdienste manchmal die Geltendmachung von Schadenersatz durch den Empfänger. Das widerspricht aber der Gesetzeslage nach §421 Absatz 1 HGB. Demnach kann auch der Empfänger Schadenersatz fordern, sofern der Absender dies nicht tut. Mitarbeiter an den Telefonhotlines der Paketdienste kennen diese Rechtslage oft nicht. Um sich auf §421 HGB zu berufen, schicken Sie am besten ein Einschreiben an den Paketdienst.
In Paragr. 421 HGB heißt es: Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt.
Und dass der private Versender mit dem Absenden aus dem Schneider ist, scheint auch nicht zu stimmen (Zitat aus https://www.paketda.de/recht/paket-leer-diebstahl.html):
Übrigens kann ein Paket-Absender gegenüber dem Empfänger schadenersatzpflichtig werden, wenn der Absender durch sein Verhalten dazu beiträgt, Schadenersatzansprüche gegen den Paketdienst zu verwirken. Beispielsweise, indem keine Nachforschung zu einem vermissten Paket beauftragt wird oder indem eine Schadenmeldefrist verpasst wird.
Deutschland ist ein tolles Land und hat viele schöne Bestimmungen, Verordnungen und Gesetze. Wer hat noch Lust, etwas zu versenden?
Gerade nachgesehen - nur der Versender kann den Antrag stellen: FALSCH!
Da das Thema so schön interessant ist, lege ich mal mit anderen Bestimmungen nach (Zitat aus https://www.paketda.de/recht/paket-leer-diebstahl.html):
Üblicherweise ist es der Empfänger eines Pakets, der einen Warendiebstahl bemerkt und dadurch geschädigt wird. Allerdings hat der Empfänger kein Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst - dieses liegt beim Absender. Deshalb verweigern Paketdienste manchmal die Geltendmachung von Schadenersatz durch den Empfänger. Das widerspricht aber der Gesetzeslage nach §421 Absatz 1 HGB. Demnach kann auch der Empfänger Schadenersatz fordern, sofern der Absender dies nicht tut. Mitarbeiter an den Telefonhotlines der Paketdienste kennen diese Rechtslage oft nicht. Um sich auf §421 HGB zu berufen, schicken Sie am besten ein Einschreiben an den Paketdienst.
In Paragr. 421 HGB heißt es: Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt.
Und dass der private Versender mit dem Absenden aus dem Schneider ist, scheint auch nicht zu stimmen (Zitat aus https://www.paketda.de/recht/paket-leer-diebstahl.html):
Übrigens kann ein Paket-Absender gegenüber dem Empfänger schadenersatzpflichtig werden, wenn der Absender durch sein Verhalten dazu beiträgt, Schadenersatzansprüche gegen den Paketdienst zu verwirken. Beispielsweise, indem keine Nachforschung zu einem vermissten Paket beauftragt wird oder indem eine Schadenmeldefrist verpasst wird.
Deutschland ist ein tolles Land und hat viele schöne Bestimmungen, Verordnungen und Gesetze. Wer hat noch Lust, etwas zu versenden?
Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...
@neelix.
Du bist dir keiner Schuld bewusst?
1) Nicht der Käufer sondern du hast gegen die DHL AGBs verstossen,Paketinhalt max.500€
2) Nicht der Käufer sondern du hast 3 Pakete an einem Tag an die gleiche Adresse geschickt,ist verboten
laut AGBs.
Damit bist du für den Schaden verantwortlich.
Dann im Nachforschungsantrag einen Betrag über 500€ einzusetzen ist kein Fehler sondern,entschuldige bitte,Dummheit.
Das sind aber alles Fehler die täglich gemacht werden.
Der Käufer hat die Ware per Vorkasse bezahlt und bleibt in der Regel auf dem Schaden sitzen.
Ab 500€ ist nur Wertversand z.B. Intex sicher,kostet rund 30€ und lohnt sich nicht bei kleineren Beträgen.
Goldmünzen über 500€ privat an privat zu verschicken ist selten rentabel,Verkaufspreis über Händlerankaufspreis plus 30€ Intexversand,da kauft kein Mensch.
Um im Nachforschungsauftrag den Wert zu belegen genügt die Kopie der Rechnung,du hast die Münze ja irgendwann mal gekauft.
Du bist dir keiner Schuld bewusst?
1) Nicht der Käufer sondern du hast gegen die DHL AGBs verstossen,Paketinhalt max.500€
2) Nicht der Käufer sondern du hast 3 Pakete an einem Tag an die gleiche Adresse geschickt,ist verboten
laut AGBs.
Damit bist du für den Schaden verantwortlich.
Dann im Nachforschungsantrag einen Betrag über 500€ einzusetzen ist kein Fehler sondern,entschuldige bitte,Dummheit.
Das sind aber alles Fehler die täglich gemacht werden.
Der Käufer hat die Ware per Vorkasse bezahlt und bleibt in der Regel auf dem Schaden sitzen.
Ab 500€ ist nur Wertversand z.B. Intex sicher,kostet rund 30€ und lohnt sich nicht bei kleineren Beträgen.
Goldmünzen über 500€ privat an privat zu verschicken ist selten rentabel,Verkaufspreis über Händlerankaufspreis plus 30€ Intexversand,da kauft kein Mensch.
Um im Nachforschungsauftrag den Wert zu belegen genügt die Kopie der Rechnung,du hast die Münze ja irgendwann mal gekauft.
Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...
Es geht nicht darum, ob Neelix gegen AGB der DHL verstoßen hat, sondern darum, ob er die Ware wie mit dem Käufer vereinbart versandt hat. Er hat mit dem Käufer einen Versand per DHL vereinbart und darauf hat sich der Käufer - weil er Versandkosten sparen wollte - eingelassen. Das Verlustrisiko liegt daher auf Käuferseite, da es sich bei Neelix um einen Privatverkäufer handelt.
Wenn der Käufer das Geld von Neelix zurückhaben will, muss er ihn verklagen und in dem Prozess dann nachweisen, dass Neelix sich nicht an die vereinbarten Versandbedingungen gehalten hat.
Es geht auch nicht darum, ob ein Versand per Intex "sicherer" wäre - natürlich wäre er das! Das Problem ist, dass ein solcher Versand zwischen den Parteien nicht vereinbart wurde - also kann man das von Neelix auch nicht verlangen
Wenn der Käufer das Geld von Neelix zurückhaben will, muss er ihn verklagen und in dem Prozess dann nachweisen, dass Neelix sich nicht an die vereinbarten Versandbedingungen gehalten hat.
Es geht auch nicht darum, ob ein Versand per Intex "sicherer" wäre - natürlich wäre er das! Das Problem ist, dass ein solcher Versand zwischen den Parteien nicht vereinbart wurde - also kann man das von Neelix auch nicht verlangen
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- Silber-Guru
- Beiträge: 8410
- Registriert: 20.11.2009, 21:43
- Wohnort: am schwungrad europas
Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...
@ Rhenanus
Ich habe immer Bock auf DHL Pakete versenden.Ist schon eine Art Philosophie bei mir
Und wenn man alle Vorschriften des Logistiker beachtet, kann das Leben einfach sein
Ich habe in den Jahrzehnten noch nie ein Paket verloren, allerdings als Käufer schon Dinge erlebt
Man muss Abläufe unterscheiden/beachten
1. Nachforschungsauftrag muss der Versender
stellen da er das Paket aufgegeben hat.
2. per Mailverlauf läuft die Konversation DHL mit dem Absender/Verkäufer
3. Nach etwas Zeit teilt dann die DHL mit das das Paket nicht aufgefunden worden ist.
4.) Hier bleibt weiter die Kommunikation mit dem Absender über die Schadensmeldung mit Wareninhalt und Warenwert
Für mich weiterhin plausibel
5.) Nach etwas Zeit bekommt der Empfänger per Post von der DHL ein Schreiben wo nochmals bestätigt werden soll, das das Paket weiterhin nicht angekommen ist.
6.) der Schadensbetrag wird dann von DHL
dem Versender überwiesen
7.) als Ehrenmann/frau sollte dann unverzüglich der Schadensbetrag an den Käufer ueberwiesen werden
Generell bin ich auch vorsichtig und lasse mir immer - wenn der Käufer weiterhin darauf besteht - schriftlich von ihm bestätigen das er bei Verlust der Ware für den Schaden aufkommen muss.
Aus dem aktuellen Fall geht nicht hervor, wie sich die Vereinbarung zwischen den beiden darstellte.
Aber es lässt erkennen: beide machten gravierende Fehler
Ich habe immer Bock auf DHL Pakete versenden.Ist schon eine Art Philosophie bei mir
Und wenn man alle Vorschriften des Logistiker beachtet, kann das Leben einfach sein
Ich habe in den Jahrzehnten noch nie ein Paket verloren, allerdings als Käufer schon Dinge erlebt
Man muss Abläufe unterscheiden/beachten
1. Nachforschungsauftrag muss der Versender
stellen da er das Paket aufgegeben hat.
2. per Mailverlauf läuft die Konversation DHL mit dem Absender/Verkäufer
3. Nach etwas Zeit teilt dann die DHL mit das das Paket nicht aufgefunden worden ist.
4.) Hier bleibt weiter die Kommunikation mit dem Absender über die Schadensmeldung mit Wareninhalt und Warenwert
Für mich weiterhin plausibel
5.) Nach etwas Zeit bekommt der Empfänger per Post von der DHL ein Schreiben wo nochmals bestätigt werden soll, das das Paket weiterhin nicht angekommen ist.
6.) der Schadensbetrag wird dann von DHL
dem Versender überwiesen
7.) als Ehrenmann/frau sollte dann unverzüglich der Schadensbetrag an den Käufer ueberwiesen werden
Generell bin ich auch vorsichtig und lasse mir immer - wenn der Käufer weiterhin darauf besteht - schriftlich von ihm bestätigen das er bei Verlust der Ware für den Schaden aufkommen muss.
Aus dem aktuellen Fall geht nicht hervor, wie sich die Vereinbarung zwischen den beiden darstellte.
Aber es lässt erkennen: beide machten gravierende Fehler
Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...
Hallo san,
wer den Nachforschungsantrag stellen darf, hat DHL im letzten Jahr für Online-Shops geändert. Für Händler ist in die AGB aufgenommen worden, dass gegen § 421 HGB NUR der Versender den Antrag stellen kann, damit der Käufer nicht sowohl vom Händler als auch von DHL eine Entschädigung bekommen kann.
Von der DHL-Seite kopiert:
Erwarten Sie eine Bestellung von einem Online-Shop?
Nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt zum Absender auf, da er vermutlich eine schnellere Lösung herbeiführen kann.
Falls es sich um eine nationale Sendung von einem Online-Shop handelt, kann nur der Absender Haftungsansprüche geltend machen.
Das heißt ja dann wohl, dass DHL im "privaten" Paketverkehr gemäß §421 HGB den Antrag des Empfängers akzeptieren muss. Der Einlieferungsschein des Versenders ist bei Stellen des Antrages durch den Empfänger gewiss hilfreich. Ein Hinweis auf HGB für den Bearbeiter könnte auch helfen. Außerdem ist der Absender zur Hilfe verpflichtet (s.o.).
Alles Gute in 2024!
PS: ICH HABE BISHER AUCH HUNDERTE VON PAKETEN ERHALTEN UND SELBST VERSENDET - KEIN VERLUST!
wer den Nachforschungsantrag stellen darf, hat DHL im letzten Jahr für Online-Shops geändert. Für Händler ist in die AGB aufgenommen worden, dass gegen § 421 HGB NUR der Versender den Antrag stellen kann, damit der Käufer nicht sowohl vom Händler als auch von DHL eine Entschädigung bekommen kann.
Von der DHL-Seite kopiert:
Erwarten Sie eine Bestellung von einem Online-Shop?
Nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt zum Absender auf, da er vermutlich eine schnellere Lösung herbeiführen kann.
Falls es sich um eine nationale Sendung von einem Online-Shop handelt, kann nur der Absender Haftungsansprüche geltend machen.
Das heißt ja dann wohl, dass DHL im "privaten" Paketverkehr gemäß §421 HGB den Antrag des Empfängers akzeptieren muss. Der Einlieferungsschein des Versenders ist bei Stellen des Antrages durch den Empfänger gewiss hilfreich. Ein Hinweis auf HGB für den Bearbeiter könnte auch helfen. Außerdem ist der Absender zur Hilfe verpflichtet (s.o.).
Alles Gute in 2024!
PS: ICH HABE BISHER AUCH HUNDERTE VON PAKETEN ERHALTEN UND SELBST VERSENDET - KEIN VERLUST!
Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...
Okay, habe ich verstanden ... alles über 500 Euro ist nicht versichert und gehört nicht in ein DHL-Paket.
Aber ist DHL jetzt komplett raus aus allem?
Letztlich habe ich 3 mal 5,90 Porto gezahlt und die haben ihre Dienstleistung nicht erfüllt. Alle drei Pakete irgendwo verloren gegangen und zwei irgendwann an mich zurückgeschickt worden.
Adresse ist richtig im System, hatte ich online aufgegeben. Etiketten hatte ich in der Filiale ausdrucken und aufkleben lassen. Die wollen jetzt das Porto nicht zahlen, weil angeblich Adresse falsch. Aber bei jeder Rückfrage war ja die richtige Adresse im System. Wo ist hier mein Fehler?
Aber ist DHL jetzt komplett raus aus allem?
Letztlich habe ich 3 mal 5,90 Porto gezahlt und die haben ihre Dienstleistung nicht erfüllt. Alle drei Pakete irgendwo verloren gegangen und zwei irgendwann an mich zurückgeschickt worden.
Adresse ist richtig im System, hatte ich online aufgegeben. Etiketten hatte ich in der Filiale ausdrucken und aufkleben lassen. Die wollen jetzt das Porto nicht zahlen, weil angeblich Adresse falsch. Aber bei jeder Rückfrage war ja die richtige Adresse im System. Wo ist hier mein Fehler?
Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...
Also DHL hat da nichts zu geschrieben, nur die Zustellerin brachte mir die Pakete zurück, angeblich wegen falscher Adresse. Allerdings waren die Pakete geöffnet und neu verpackt, weshalb das nicht überprüfbar war. Adresse, die ich eingeben habe, ist aber 100%ig die richtige.
Muss ich für die Erstattung der Kosten einen extra Antrag stellen?
Muss ich für die Erstattung der Kosten einen extra Antrag stellen?
Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...
Ob sich die Mühe lohnt?
Zuletzt geändert von Rhenanus am 26.01.2024, 11:41, insgesamt 1-mal geändert.
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- 10 Unzen Mitglied
- Beiträge: 161
- Registriert: 22.09.2019, 21:54
Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...
Da solltest du schon präziser sein: jeder kann soviele Pakete an einem Tag schicken, wie er will, und auch an Wert reinlegen, soviel er mag, ohne AGB-Verstoß zu begehen. Nur versichert ist das dann nicht bzw. maximal für EIN Paket, und bei dem auch nur, wenn der Wert bei maximal 500 € liegt.
- Silberpetro
- 10 Unzen Mitglied
- Beiträge: 327
- Registriert: 10.09.2011, 16:05
Re: Linksammlung Edelmetalle
Hallo
weis jemand wohin diese Seite verschwunden ist ? oder kann mir jemand eine gute Alternative zu zeigen
http://www.silber-unzen.de
Gruß Peter
weis jemand wohin diese Seite verschwunden ist ? oder kann mir jemand eine gute Alternative zu zeigen
http://www.silber-unzen.de
Gruß Peter
Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...
Wieso verschwunden? Der Link funktioniert doch und die Seite erscheint - bei mir zumindest!