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Na sowas, da meint "einer", er muss einen kritisieren, weil er manche Entscheidungen unseres Rechtsstaates anzweifelt und muss sich sagen lassen, was er sich sparen kann.foxl60 hat geschrieben: ↑23.12.2025, 12:54
Da meint einer, unseren Staat ironisch als "so hochgelobten Rechtstaat bezeichnen zu müssen und dann kündigt er an, wenn nötig den gesamten Rechtsweg in Anspruch zu nehmen, um sein Recht zu bekommen.
Sei doch froh, in einem Land zu leben, in dem man sein Recht im Gerichtsweg gelten machen kann. Da kann man sich doch die Bemerkung "so hochgelobt" einfach mal sparen.
Da fühlt sich wohl ein Beamter auf den Schlips getreten, wenn man persönlich eine andere Meinung zu unserem "Rechtsstaat" hat, wie auch schon manch anderer hier geäußert hat.
Aber so kenne ich das hier, dass man gleich mit erhobenen Zeigefinger kommt oder abwertend "da meint einer" schreibt anstatt in der Sache zu diskutieren.
Fakt ist, dass einem ja kein anderer Weg bleibt, als durch alle Instanzen zu gehen wenn man mit einem (schwachsinnigen) Urteil nicht einverstanden ist.
Das heißt aber nicht, dass sich das Urteil dann ändert und man verpflichtet ist unseren so hochgelobten Rechtsstaat mit all seinen Entscheidungen gut zu heißen.
Oder muss ich jetzt erklären, warum auch eine Entscheidung von einem Bundesverfassungsgericht als "schwachsinnig" (Achtung, freie Meinungsäußerung!) empfunden werden darf, wenn bspw. festgestellt wird, dass die EZB mit ihren Anleihenkäufen (von Euro-Bonds bei "Coronahilfen" spreche ich erst gar nicht) NICHT verbotene Staatsfinazierung betreibt, was faktisch aber der Fall ist.
Fakt ist, dass das Recht in unserem Staat, sagen wir es mal freundlich, teilweise extrem gebeugt wird, auch durch richterliche Urteile und der kleine Mann es immer schwerer hat sich zu wehren und im Zweifelsfall einfach nur zahlen darf, wie hier beim Thema gewerbsmäßiger Handel bei der Veräußerung einer Sammlung.
