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Moderatoren: winterherz, Mod-Team, Mahoni, Forum-Team
s@s » 20.01.2022, 18:08 hat geschrieben:Hallo,
heute war ein Sammlerkollege bei mir und zeigte mir
einen Kooka von 2009 mit Motiv von 2002.
Fälschung?
VG
guenterh » 21.02.2022, 12:27 hat geschrieben:Servus,
ich habe leider ein Problem mit dem "netten" Herrn Honscha
-> http://www.honscha.de / http://www.emuenzen.de
Am 29. SEPTEMBER 2021 habe ich unter anderem den RAM Tiger PP für 85,12 € bestellt.
In der Zwischenzeit hatte ich MEHRFACH nach dem Liefertermin nachfragt (telefonisch, per Email) und
es wurde mir immer versichert, dass ich meine Bestellung komplett erhalten solle.
Am 11. JANUAR 2022 kam die Bestellung OHNE den Tiger bei mir an.
Ich ging nun von einer Nachlieferung aus und habe nochmal nach dem Liefertermin gefragt-
Am 31.01.2022 teilte mit Herr Honscha mit, das er die Münze "nicht mehr beschaffen" könnte!
Habe ein paar Tage überlegt, was ich hier Antworte. 4 Monate hinhalten und dann nicht liefern?
Auf meine Nachfrage, daß ich nun eine Ersatz-Bestellung machen muss, die mich (inkl. Porto)
20,36 € kostet bekam ich folgende "nette" Antwort:
--> in Zukunft einfach direkt anderweitig bestellen.
Gehts noch?
Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich den Tiger sicherlich in den 4 Monaten zum selben Preis woanders mitbestellen können.
Was ist hier wegen Widerrufsrecht Edelmetalle?
Ich kann/darf nicht vom Kaufvertrag zurücktreten und der Händler kann machen was er will?
Was soll ich nun tun?
Danke für eure Hilfe(n).
Sammlergrüße
Günter
Rhenanus » 23.02.2022, 18:52 hat geschrieben:AGB von Honscha:
2.2 In Preislisten und im Internet-Shopsystem angebotene Waren stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar. Durch Klicken auf den Button „Kauf abschließen“ oder „kaufen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Ware ab. Der Kaufvertrag kommt bei der vereinbarten Zahlung „Vorauskasse“ mit Übersendung einer Rechnung, bei anderen Zahlungsmodalitäten mit Übersendung der Ware an den Kunden zustande. Ein Lieferzwang besteht nicht.
Mit dem Kauf bzw. der Zahlung akzeptiert der Käufer wohl auch die AGB! Unter Lebenserfahrung verbuchen und abhaken. Händler meiden und sich die Laune nicht verderben lassen. Das lohnt nicht!
Silberfranke » 23.02.2022, 19:58 hat geschrieben: Also in AGB kann man viel schreiben, rechtlich bindend ist das noch lange nicht.
Wie soll denn eine Formulierung zu verstehen sein, bei der zwar der Kaufvertrag zustande kommt, aber es alleine vom Gusto des Händlers abhängt, ob er den erfüllen mag oder nicht...
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