Aktuelle Zeit: 19.04.2024, 03:38
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Juniori hat geschrieben:Hat einer vor sich im 5,6 stelligen Bereich einen Bestand anzulegen, würde es sich da nicht rentieren eine Gewerbeanmeldung zu machen, das Gold/Silber als Händler einzukaufen, und später das Gewerbe wieder niederlegen?
Anddurs hat geschrieben:Hallo,
bin neu hier im Forum, danke für die Freischaltung. Habe hier seit einiger Zeit ab und zu mal mitgelesen und wollte ich jetzt endlich anmelden. Zu Beginn habe ich eine Frage zu den 10 Euro Gedenkmünzen, die ja noch vor ca. 10 Jahren mit einem hohen Silberanteil herausgegeben wurden, und dazu, als was diese Münzen beim Zoll gelten.
Ich weiß, daß man beim Grenzübertritt, je nach Zielland, dazu verpflichtet ist, dem Zoll das Mitführen von Edelmetallen, Bargeld etc. anzuzeigen. Hierzu ist mir Folgendes unklar. Ich weiß, daß bei Münzen, die einen Nennwert haben, nicht der Nennwert gilt, sondern der Materialwert gemäß dem aktuellen Tageskurs. Soweit ich weiß, gilt das für Anlagemünzen.
Wie ist dies aber bei den 10 Euro Gedenkmünzen? Die haben ja auch einen Nennwert, aber dieser ist ja viel näher am Materialwert dran. Mir kommt es so vor, als ob es sich dabei nicht um eine Anlagemünze im klassischen Sinn handelt. Gelten diese Gedenkmünzen beim Grenzübertritt als Bargeld, oder als Waren bzw. Silbermünzen? Das wäre z.B. dann wichtig, wenn es eine Freigrenze für Waren gibt, die weit unterhalb der Freigrenzen für Bargeld liegt.
Danke.
Goldfisch hat geschrieben:Gibt es hier im Forum eigentlich für jeden Shop ein eigenen Faden mit Erfahrungen bzw. Anmerkungen?
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