Aktuelle Zeit: 13.05.2024, 12:31
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Rhenanus » 31.12.2022, 13:44 hat geschrieben:Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Meldepflicht der Verkaufsportale
Ab dem 01.01.23 tritt das sogenannte Plattformen Steuertransparenzgesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Plattformen Betreiber verpflichtet die Daten über Verkäufe an das Finanzamt automatisiert weiter zu leiten. Es betrifft alle Marktplätze und Plattformen die für gewerbliche und private Verkäufe zur Verfügung gestellt werden. Darunter fallen unter anderem folgende Portale: Amazon – Ebay – Ebay-Kleinanzeigen – Facebook-Shop – Google-Shopping – Hood – Yatego – Avocadostore – Alibaba – Rakuten – Fairmondo – Shopify – Shpock.
Bei ebay-Kleinanzeigen stelle ich mir das schon schwierig vor, da der Handel ja außerhalb der Plattform laufen kann, wenn telefonischer Kontakt vor dem Kauf möglich ist. Die meisten Plattformen leben von der Beteiligung am Verkauf und müssen deshalb selbst wissen, was und zu welchem Preis etwas verkauft wurde. Silber.de muss dann künftig wohl alle Mails lesen und private Kontakte unterbinden, wenn sie auch Meldung machen wollen / sollen, aber der Marktplatz dient ja nicht direkt der Gewinnerzielung.
waAGe » 01.01.2023, 13:35 hat geschrieben:Also laut Gesetzestext fällt dieses Forum oder auch andere definitiv zu der Gruppe Plattformen. Hier wird es ermöglicht mit anderen Sachen zu tauschen gegen Geld zB.
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Bin gespannt wie es weiter geht. Zu einer Meldung ans FA gehört ja mind. Name und Adresse bzw. die Steuer ID. .....
Die Daten müssen ab heute gesammelt und 2024 ans FA automatisch übermittelt werden.
Max Mustermann hat am 1.1. im Forum XY einen Silberbarren für 900€ veräußert. So könnte eine Übermittlung aussehen, was das FA damit macht, weiß noch keiner.
Und ob dieser Verkauf ohne externen Zahldienstleister wirklich zu beweisen ist…. wer weiß.
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waAGe » 01.01.2023, 17:36 hat geschrieben:Ich hyperventiliere ja gar nicht.
Fakt ist nun mal, dieses Gesetz gilt ab heute und laut §3 PStTG zählt das Forum als Plattform.
Die Umsetzung am Ende steht doch in einem ganz anderen Buch.
Outback 1403 » 02.01.2023, 10:47 hat geschrieben:So eine Umsetzung ist doch logistisch ein Pippifax. Jeder Verkäufer bekommt einen QR-Code verpasst und ohne den darf er nicht auf irgendeiner Verkaufsplattform verkaufen. Wie leicht so etwas geht und installierbar ist, hat man doch bei der Corona-App gesehen, ohne gültigen QR-Code keinen Zutritt. Den erfolgreichen Probelauf gab es also schon. Eine Auswertung der Verkäufe kann man über einen Computer-Algorithmus automatisieren, da brauch es keine Beamte dafür.
xailu14 » 02.01.2023, 15:08 hat geschrieben:...
Regelmäßiger Verkauf von Baby- oder Kinderbekleidung z.B. kann dann sehr schnell zu einer gewerblichen Tätigkeit führen.
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