Aktuelle Zeit: 07.06.2024, 01:04
Friedrich 3 hat geschrieben:@Datenreisender
Damit wird die Beweisführung aber fast unmöglich!wenn die Versicherung genau den Beweis haben will den man gerade nicht parat hat...es ist ein Dilemma und ein Risiko,das auf den Kunden abgewälltzt wird.alle anderen sind fein raus.Der Nachweis liegt immer beim Kunden.
Daher kommt ein Schliessfach für EM oder Bargeld für mich nicht in Frage!Papiere und Versicherungen ist was anderes...
Wie gesagt, im Versicherungsrecht in Zusammenhang mit Sachversicherungen geht es nicht um den Beweis, sondern um die Glaubhaftmachung. Das ist juristisch ein himmelweiter Unterschied.
Das macht so auch grundsätzlich Sinn, da es bei Sachversicherungen wie zum Beispiel einer Hausratversicherung häufig nicht um besonders hohe Werte geht und es gleichzeitig ziemlich ungewöhnlich/unüblich wäre, daß der Versicherungsnehmer beispielsweise auch noch alle Anschaffungsrechnungen zu allen Gegenständen in seinem Haushalt aufbewahrt hat.
Noch ein Hinweis zum Bankschließfach:
Die Wertkassetten im Inneren des Schließfaches kann man versiegeln. Bei geringeren Werten macht man das vielleicht einfach selbst, zum Beispiel, indem man die Kassette mit einem Aufkleber mit Datum und Unterschrift zuklebt, bei hohen versicherten Werten, wenn also einer tatsächlich für eine Million € Goldbarren da drin haben sollte, kann man so eine Kassette natürlich auch von einem Notar versiegeln lassen (die Kassetten haben meistens entsprechende Löcher für den Draht einer Plombe oder den Faden eines Notarsiegels).