libelle hat geschrieben:Tykon hat geschrieben:Was für mich automatisch zum Thema gehört, ist eine regelmäßige inflationsbedingte Lohn-/Gehaltsanpassung.
Diese erhalten aktuell doch nur die über Tarifverträge abgedeckten AN. Das sind ca. 50% aller AN in Deutschland. Ich habe seit ca. 6 Jahren keinerlei Anpassung meines Einkommens erhalten. Werde aber in allen möglichen Lebensbereichen unter Verweis auf die Inflation zu höheren Ausgaben gezwungen (z.B. Anpassung meines Erbpachtzins alle 10 Jahre gem. statistischer Teuerungsrate, Produktverteuerungen wegen gestiegener Lohnkosten, etc.).
Wenn ich also mehr Geld möchte, muß ich mehr leisten, mehr Verantwortung übernehmen o. Ä.
Solange sich mein Arbeitsinhalt und die dazu gehörige Leistung aber nicht ändert, habe ich keine Argumente für eine Einkommensanpassung.
Ich möchte aber weder mehr Verantwortung übernehmen, noch mehr Leistung erbringen. Ich möchte einfach nur, dass das vertragliche Gehalt für die vertragliche Leistung auch heute noch genauso viel Kaufkraft hat, wie zum Zeitpunkt der Vertragsschließung. Meine Leistung unterliegt schließlich auch keinem inflationären Schwund.
Ist das gerecht?
Automatisch gibt es natürlich auch keinen Inflationsausgleich bei den tarifgebundenen Verträgen.
Da muss schon noch Jahr für Jahr ausgehandelt werden.
Wenn es 6 Jahre keine Einkommensanpassung gab, kann es zu mindestens mal als ungerecht empfunden werden.
Warum gab es keine Einkommensanpassung?
Zugegeben, „automatisch“ war die falsche Wortwahl. „Regelmäßig“ wäre hier besser geeignet. Es obliegt immer noch einem AG, ob er sich einem Verband anschließt oder nicht. Zwingen kann ihn niemand. Und er muß auch mit niemandem höhere Gehälter verhandeln.
In meinem Fall bin ich seit 2010 in der zweiten Firma tätig (mit 7.000 bzw. 2.300 AN, beides Dienstleister im Automobilbereich, beide nicht Mitglied im AG-Verband).
In der ersten Firma gabs regelmäßige Einkommensanpassungen für „normale“ Angestellte, ausgehandelt mit dem BR.
„Führungskräfte“ zu denen ich zählte, bekamen eine jährlich Leistungszulage. Diese war quasi jährlich identisch. Da aber das Gehalt nicht geändert wurde, und die „Leistungszulage“ auch immer gleich war, änderte sich am Gesamtgehalt nichts. Die GF argumentierte jedoch, dass die Leistungszulage unsere Einkommensanpassung sei ....
Beim jetzigen AG sind allgemeine Einkommensanpassungen gar nicht vorgesehen. Diese muß jeder selbst mit seinem Chef aushandeln.
Nun, mit welcher Begründung sollte ich mehr Geld fordern? Inflationsausgleich? Kenne keinen AG, der das als Grund sieht und freiwillig zahlt.
Ganz im Gegenteil. Grade in meiner Branche ziehen die Kunden (Sprich Automobilhersteller) die Kostenschrauben immer mehr an und sind schon seit langem nicht mehr bereit, faire Preise zu zahlen. VW möchte z. B. gerne einen Stundensatz um 40€ in Angeboten sehen. Man muß sogar nachweisen, dass man in Niedriglohnländern arbeiten läßt, um VW einen günstigen Preis anbieten zu können.
Die anderen sind nicht viel besser, aber VW praktiziert das am extremsten.
Automatische Einkommensanpassungen wäre m. E. daher gerechter.
Meine persönliche Erfahrung ist, „der Markt“ regelt gar nichts. Und wenn, dann nur zugunsten des Kapitals.