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Deutsche Bank und Goldpreis-Manipulation

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Datenreisender
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Deutsche Bank und Goldpreis-Manipulation

Beitragvon Datenreisender » 20.05.2015, 15:30

ZDF-Doku:
Deutsche Bank und Goldpreis-Manipulation

In der aktuellen ZDF-Dokumentation “Der Fall Deutsche Bank” wird die jüngste Skandalgeschichte des Geldhauses nachgezeichnet und auch Thema Goldpreis-Manipulation thematisiert.

Am gestrigen Dienstag zeigte das ZDF die TV-Dokumentation “Der Fall Deutsche Bank”. Zeitzeugen, Insider und ehemalige Mitarbeiter zeichnen die Geschichte vom Aufstieg und Fall der Bank nach und schildert die zahlreichen Skandale und Rechtsstreits, in die das Institut verstrickt ist. Thematisiert wird gleich zu Beginn des Films auch das Thema Goldpreis-Manipulation im Rahmen des Londoner Fixings. Der Deutschen Bank wird von großen Goldinvestoren vorgeworfen, dabei mitgeholfen zu haben, den Goldpreis im Umfeld des Gold-Fixings immer wieder abstürzen zu lassen.

http://www.goldreporter.de/zdf-doku-deu ... old/50756/
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Querulant
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Beitragvon Querulant » 21.05.2015, 02:08

Hmm, also doch keine VT, wenn böse Zungen behauptet hatten, der Kurs wird manipuliert? ;) smilie_06
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Maple Leaf
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Beitragvon Maple Leaf » 21.05.2015, 10:28

Natürlich ist das keine VT, sondern einfach Fakt. Sonst hätte es ja wohl kaum Urteile wegen Kursmanipulationen deswegen gegeben ...
Liebe Grüße vom Ahornblatt

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Beitragvon $ilver $urfer » 21.05.2015, 10:48

Die Frage ist wie sehr diese Manipulation ins Gewicht fällt. Ich habe nicht den Überblick wie sich der Goldpreis täglich über die letzten Jahre verändert hat. Als ich hier vor einigen Monaten die Frage stellte wurde von alten Hasen gesagt, dass der Preis im großen und ganzen zu den Fixzeiten nicht besonders abgestürzt ist bzw. überhaupt einen Sprung gemacht hat. Ich denke da fallen legale Manipulationen wie große Mengen Papiergold zu handelsschwachen Zeiten in den Markt werfen mehr ins Gewicht.

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Beitragvon Querulant » 21.05.2015, 11:08

@SilberSurfer
Ich denke da fallen legale Manipulationen wie große Mengen Papiergold zu handelsschwachen Zeiten in den Markt werfen mehr ins Gewicht
Ganz meine Meinung, dass diese legalen Manipulationen ins Gewicht fallen.
Ob nun mehr oder weniger als die Illegalen, kann ich natürlich nicht beurteilen oder wissen.

Jedoch hat sich eben für mich - durch Datenreisendes Link - einmal mehr bestätigt, DASS überhaupt was manipuliert wird am Markt und nur DAS hatte ich mit meiner Ironie ausdrücken wollen :) (weil es hier immer Einige gab, welche das nicht wahrhaben wollten, dass Manipulationen in großem Stil überhaupt möglich sind und dies als VT abtaten...)
Lieber arm dran als Bein ab :)

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Beitragvon Maple Leaf » 21.05.2015, 13:42

Was ist doch gleich der Unterschied zwischen legalen und illegalen Manipulationen?
Liebe Grüße vom Ahornblatt

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Querulant
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Beitragvon Querulant » 21.05.2015, 18:23

Was ist doch gleich der Unterschied zwischen legalen und illegalen Manipulationen?
das würde mich eigentlich auch mal interessieren. ;)

legale Manipulationen
stammte ja von SilberSurfer, ich hatte den Begriff nur freundlicherweise mit aufgegriffen. ...
... dachte mir, er wird's schon wissen (... und in der weiteren Konsequenz dachte ich mir, wo es eine Legale gibt, muss es demnach auch eine Illiegale geben smilie_06 ).

Nun "fürchte" ich jedoch auch, Manipulationen sind wohl dann doch in jedem Falle illegal ;)
Lieber arm dran als Bein ab :)

pandafan
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Beitragvon pandafan » 21.05.2015, 18:31

Die Thematik der Existenz legaler Manipulation bzw. generell die Unklarheit der betreffenden juristischen Definitionen wurde hier bereits zur Genüge erläutert.

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Beitragvon Querulant » 21.05.2015, 18:36

Wurde auch der Unterschied zwischen legaler und illegaler Manipulation erläutert?

Ich mein ja nur ... weil ja diese Frage aufgekommen war :) :
Was ist doch gleich der Unterschied zwischen legalen und illegalen Manipulationen?
Lieber arm dran als Bein ab :)

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Beitragvon Querulant » 21.05.2015, 18:42

glaube, mir fällt gerade der Unterschied ein :)

Bei illegaler M. wird Insiderwissen genutzt und bei legaler nicht, oder?
(kannst mich gerne korrigieren wenn ich daneben liege )
Lieber arm dran als Bein ab :)

pandafan
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Beitragvon pandafan » 21.05.2015, 18:48

WpHG § 20a
Verbot der Marktmanipulation

(1) Es ist verboten,
1. unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften zu verschweigen, wenn die Angaben oder das Verschweigen geeignet sind, auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments oder auf den Preis eines Finanzinstruments an einem organisierten Markt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einzuwirken,
2. Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen oder
3. sonstige Täuschungshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments oder auf den Preis eines Finanzinstruments an einem organisierten Markt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einzuwirken.

Satz 1 gilt für Finanzinstrumente, die
1. an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen oder in den regulierten Markt oder in den Freiverkehr einbezogen sind oder
2. in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.

Der Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt oder der Einbeziehung in den regulierten Markt oder in den Freiverkehr steht es gleich, wenn der Antrag auf Zulassung oder Einbeziehung gestellt oder öffentlich angekündigt ist.

(2) Das Verbot des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Handlung mit der zulässigen Marktpraxis auf dem betreffenden organisierten Markt oder in dem betreffenden Freiverkehr vereinbar ist und der Handelnde hierfür legitime Gründe hat. Als zulässige Marktpraxis gelten nur solche Gepflogenheiten, die auf dem jeweiligen Markt nach vernünftigem Ermessen erwartet werden können und von der Bundesanstalt als zulässige Marktpraxis im Sinne dieser Vorschrift anerkannt werden. Eine Marktpraxis ist nicht bereits deshalb unzulässig, weil sie zuvor nicht ausdrücklich anerkannt wurde.

(3) Der Handel mit eigenen Aktien im Rahmen von Rückkaufprogrammen sowie Maßnahmen zur Stabilisierung des Preises von Finanzinstrumenten stellen in keinem Fall einen Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Satz 1 dar, soweit diese nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (ABl. EU Nr. L 336 S. 33) erfolgen. Für Finanzinstrumente, die in den Freiverkehr oder in den regulierten Markt einbezogen sind, gelten die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 entsprechend.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für
1. Waren im Sinne des § 2 Abs. 2c,
2. Emissionsberechtigungen im Sinne des § 3 Nummer 3 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und
3. ausländische Zahlungsmittel im Sinne des § 51 des Börsengesetzes, die an einer inländischen Börse oder einem vergleichbaren Markt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gehandelt werden.

(5) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen erlassen über
1. Umstände, die für die Bewertung von Finanzinstrumenten erheblich sind,
2. falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten oder das Vorliegen eines künstlichen Preisniveaus,
3. das Vorliegen einer sonstigen Täuschungshandlung,
4. Handlungen und Unterlassungen, die in keinem Fall einen Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Satz 1 darstellen, und
5. Handlungen, die als zulässige Marktpraxis gelten, und das Verfahren zur Anerkennung einer zulässigen Marktpraxis.

Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen. Diese erlässt die Vorschriften im Einvernehmen mit den Börsenaufsichtsbehörden der Länder.

(6) Bei Journalisten, die in Ausübung ihres Berufes handeln, ist das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 unter Berücksichtigung ihrer berufsständischen Regeln zu beurteilen, es sei denn, dass diese Personen aus den unrichtigen oder irreführenden Angaben direkt oder indirekt einen Nutzen ziehen oder Gewinne schöpfen.

_____________________________________


"Falsche Signale", "künstliches Preisniveau", "legitime Gründe", "vernünftiges Ermessen".

Davon abgesehen, dass bei den betreffenden Behörden kein vernünftiges Ermessen erwartet werden kann, sind die Definitionen nicht ansatzweise konkret und vom subjektiven Ermessen des Klägers abhängig.

Eine objektive Definition ist nicht gegeben.

Querulant hat geschrieben: Bei illegaler M. wird Insiderwissen genutzt und bei legaler nicht, oder?


Insiderhandel selbst wird in WpHG §§ 13, 14 geregelt und hat mir dem Tatbestand der Manipulation erst einmal nichts zu tun, wobei durch Insiderhandel natürlich auch Tatbestandsmerkmale von WpHG § 20 erfüllt sein können.
Zuletzt geändert von pandafan am 21.05.2015, 18:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Querulant » 21.05.2015, 18:51

@pandafan smilie_14 für die Aufklärung.

Davon abgesehen, dass bei den betreffenden Behörden kein vernünftiges Ermessen erwartet werden kann, sind die Definitionen nicht ansatzweise konkret und vom subjektiven Ermessen des Klägers abhängig.

Eine objektive Definition ist nicht gegeben.
Halt wischi-waschi und Gummi wie bei so vielen Gesetzen.
Ob diese Schwammigkeit System hat? ;)
Lieber arm dran als Bein ab :)


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