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Der PKV-Basistarif: Holzklasse der Medizin
Zitat:
Wenig rosig sieht es auf der Leistungsseite aus: Wer im Basistarif versichert ist, hat möglicherweise nur eine sehr eingeschränkte freie Arztwahl - anders als Kassenpatienten, die mit Vorlage ihrer Chipkarte ein Recht auf Behandlung haben.
Nur im Notfall, also bei sofortiger Behandlungsbedürftigkeit, ist jeder Vertragsarzt verpflichtet, einen Basistarif-Patienten zu behandeln - und sich dann bei der GOÄ mit einem Multiplikator von 0,9 bis 1,2 und bei der GOZ von 2 zu bescheiden.
Wer nicht akut erkrankt ist, kann vom Vertragsarzt als Patient abgelehnt werden. Dazu die Bundesregierung: "Der Gesetzgeber hat den KVen und KZVen den Auftrag zur Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung von Basistarifversicherten übertragen. Diese Übertragung führt nicht als solches zu einer unmittelbaren Erstreckung der Behandlungspflicht eines jeden einzelnen Vertragsarztes oder Vertragszahnarztes auf diese Patientengruppe. Es bleibt den KVen und KZVen überlassen, in welcher Art und Weise sie den gesetzlichen Auftrag am zweckmäßigsten erfüllen."
http://www.aerztezeitung.de/politik.... ... dizin.html
Um diese katastrophale Situation zu verstehen, muss man überhaupt nicht "vom Fach" sein.
Diesen "Zustand" gibt es aber auch bei gesetzlich Versicherten. Nach meinem Umzug ins Ländle, musste ich erstaunlich viele Ärzte besuchen, um meinen neuen Hausarzt zu finden.
"Wir sind voll und nehmen keine neuen Patienten mehr auf..." hieß es da, außer ich sei ein sogenannter Notfall...
Auch mein Versuch der Einsicht half nichts, ich war 2009 das letzte mal beim Arzt.
Und wo wir dabei sind, natürlich habe ich auch ohne Arztbesuch bewusst auf Rückzahlungen (die es auch in der GKV gibt) verzichtet. Schließlich ist auch die Krankenversicherung ein Umlageverfahren, ich zahle für Leute die heute krank sind. Da finde ich es fehl am Platz mein Geld abzuziehen. Aber ich bin da ja eh etwas sozialler eingestellt.