Aktuelle Zeit: 23.05.2024, 17:53
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Per E-Mail teilte er dem Kläger, der mit seinem Anfangsgebot Höchstbietender war, mit, er habe außerhalb der Auktion einen Käufer gefunden, der bereit sei, 4.200 € zu zahlen.
foxl60 hat geschrieben:AGnostiker hat geschrieben:...
"In Deutschland dürfen Ebay-Anbieter Onlineauktionen künftig nicht mehr vorzeitig beenden.
...
Das ist nichts Neues, das entspricht schon länger ständiger Rechtsprechung, weiss nur nicht Jeder.
AGnostiker hat geschrieben:DE: Ebay-Anbieter zu Schadenersatz verurteilt
"In Deutschland dürfen Ebay-Anbieter Onlineauktionen künftig nicht mehr vorzeitig beenden. Laut einem Bericht des "Spiegel" verurteilte ein Gericht in Karlsruhe einen Anbieter zu einer Schadenersatzzahlung, weil er sein Angebot aus einer laufenden Auktion zurückgezogen hatte."
Quelle: http://help.orf.at/stories/1749341/
und v.a. --> http://www.spiegel.de/auto/aktuell/bgh- ... 02453.html
dr.-hasenbein hat geschrieben:Demnach kommt ein Kaufvertrag schon Zustande wenn ein Gebot abgegeben wird und nicht erst bei Ende der Auktion.
Demnach dürfte ein unterlegener Bieter auch auf Schadenersatz klagen wenn er überboten wurde ? Was ein Schnulli...
In welchem Auktionssahl dieser Welt gilt ein Gebot als Kaufvertrag BEVOR der Hammer knallt ???
Typisch Euroschland
Das möchte ich mal nicht so stehen lassen:Lillebor hat geschrieben:Ist doch ganz einfach. Wenn man einen Artikel vorzeitig beendet muss man halt drauf achten was man schreibt.
Ist runtergefallen oder ein defekt liegt vor reicht aus!
Ist nicht die feine Art, aber 9% gebühren auch nicht.
Anders könnte man die Gebühren noch umgehen wenn man die Versandkosten sehr hoch macht(Aber Vorsicht,kann eine schlechte BW nach sich ziehen)
juergen1228 hat geschrieben:jetzt weiss ich auch warum es oftmals soviel 1 eur start bieter bei ebay gibt
die warten auf so etwas....
lifesgood hat geschrieben:... sicher sind die Preise heftig. Aber Münzen oder sowas würde ich da ohnehin nicht verkaufen.
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