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Frage zum Rücktrittsrecht beim Kauf über Ebay

Hier können Sie günstige Ebay Angebote zu Gold- und Silber posten, sowie vor Gefahren warnen.

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jarez
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Frage zum Rücktrittsrecht beim Kauf über Ebay

Beitragvon jarez » 12.01.2009, 08:52

Hallo zusammen,

bei Ebay wird ja vieles angeboten und immer wieder sind da auch falsche Angaben im Titel oder auch in der Beschreibung bzw. den zugehörigen Abbildungen. Dazu habe ich mal eine Frage in die Runde.

Also ...

Es wird eine Münze angeboten, wo der Titel vielversprechend klingt und auch die Beschreibung passt. Aber die Münze, die abgebildet ist, ist nicht wirklich die aus dem Titel / Beschreibung ist. Weil man zu schnell geboten hat (evtl. die Zeit knapp war), hat man das Ding ersteigert und bekommt die minderwertige Münze vom Foto für teures Geld die gar nicht der Beschreibung entsprach.

Oder an andersherum ... man bezahlt auf jeden Fall zu viel.

Wie sieht es denn da mit dem Rückgaberecht aus?

Eigentlich ist es ja eine Täuschung (egal ob mutwillig oder unwissentlich) oder sogar Betrug?!

Da gibt es doch bestimmt Unterschiede ob es sich um einen Privatverkäufer oder Händler handelt, oder?


Bisher habe ich noch keine Münzen über Ebay ersteigert, aber ein Beitrag hier im Forum machte mich neugierig wie es dann mit dem Sachverhalt aussieht. Vielleicht kommt irgendwann mal der Punkt wo man das doch macht. ;o)

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Beitragvon 1000er Fein » 12.01.2009, 12:11

Sollte dir jemand zB mit einer falscher Beschreibung etwas verkaufen,
kann dies auf Betrug hinsauslaufen.

Verkauft jemand zB etwas vergoldetes als Gold, ist dies eine Straftat und ich glaube 30 Jahre Strafrechtlich verfolgbar.

In diesem Fall wäre eine Rücknahme bzw Rückerstattung PFLICHT.

Falschgold verkaufen ist eine Straftat und wird als solche auch geahndet.
Da macht es keinen großen Unterschied ob Privat oder Gewerblich, wobei es bei den Gewerblichen leichter ist ranzukommen.

Betrug bleibt Betrug

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Beitragvon 999.9 » 12.01.2009, 13:17

Bei bewußter Täuschung einfach mit Ebay kontakt aufnehmen und sich beschweren. ABER um grundsätzlich schlechten Erfahrungen bei ebay aus dem Weg zu gehen, sollte man ganz einfach darauf achten, dass der Verkäufer als gewerblicher Verkäufer angemeldet ist und er sollte über 1000 positive Bewertungen haben und mindestens 1 Jahr auf ebay schon handeln. Dann kann man davon ausgehen, dass es sich um einen seriösen Händler handelt. Wer sich nicht sicher ist, einfach hier vorher den ebay-link reinposten.

:wink:
Nichts hasst der im Denken geschulte mehr als die Negation der Logik.
Eine Unze bleibt eine Unze bleibt eine Unze! "Man kann manche Menschen immer und alle Menschen manchmal täuschen, aber man kann nicht alle Menschen immer täuschen." Abraham Lincoln (1809-1865)

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Beitragvon Sumpek » 12.01.2009, 14:52

Ich kann dir dazu folgendes sagen:



Handelt es sich um eine Täuschung ("Arglistige Täuschung" § 124 BGB) kann man das Rechtgeschäft (also den Kaufvertrag) anfechten! Dies muss innerhalb eines Jahres nach Erkennen der Täuschung geschehen! Bei berechtigter Anfechtbarkeit wird das Rechtsgeschäft nichtig!


Anders bei einem sofortigen Gesetzesvorstoß oder Nichteinhaltung einer Formvorschrift: Das Rechtsgeschäft ist sofort nichtig und muss nicht erst angefochten werden. Umgehende Nichtigkeit ist gleichzustellen als wenn das Rechtsgeschäft niemals stattgefunden hat.



Grüße Sumpek
Geld ist schlecht,
wenn andere es haben (Mark Twain)

Über 30 Mal erfolgreich gehandelt! Gesamt: 26 positive Bewertungen, 0 negative Bewertungen = 100 %

jarez
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Beitragvon jarez » 12.01.2009, 15:28

Danke Euch für die vielen Infos.

Habe ich mir gleich mal rauskopiert und ausgedruckt. Man weiss ja nie wann man das noch mal braucht. Ich hoffe zwar der Fall tritt nie ein, aber ...

Was 999.9 sagte werde ich wohl aber am meisten beherzigen:

ABER um grundsätzlich schlechten Erfahrungen bei ebay aus dem Weg zu gehen, sollte man ganz einfach darauf achten, dass der Verkäufer als gewerblicher Verkäufer angemeldet ist und er sollte über 1000 positive Bewertungen haben und mindestens 1 Jahr auf ebay schon handeln. Dann kann man davon ausgehen, dass es sich um einen seriösen Händler handelt.

Danke :o)


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