Frank the tank » 12.04.2021, 21:02 hat geschrieben:Verstehe ich nicht ganz. Es wird für die Verkäufer schlechter, für die Käufer doch eher besser.
Oder übersehe ich da etwas?
Für die Käufer wird es besser. Aber für die Verkäufer wird es derart schlechter, dass sich ein privater Verkäufer dort nicht mehr blicken lässt, wenn er noch alle Tassen im Schrank hat.
Ich glaube, es wurde noch nicht erwähnt, dass man mit der neuen Zahlungsabwicklung eBay die Vollmacht gibt, Gebühren und Zahlungen vom eigenen Konto abbuchen zu dürfen. Dazu gehören auch Streitfälle.
Wenn also ein Käufer nach z.B. drei oder vier Wochen einen Streitfall eröffnet (weil ihm aufgefallen ist, dass die gekaufte Münze im Wert von 500€ Milchflecken oder Kratzer hat), dann kann es passieren, dass eBay einem das Geld einfach wieder von Konto runter bucht.
Dass man mit der neuen Zahlungsabwicklung bei eBay nichts mehr unversichert (Brief, Warensendungen etc.) verschicken sollte, erklärt sich von selbst: Wird von Käufer eine nicht erhaltene Ware gemeldet und man kann keinen Sendungsnachweis erbringen, wird ebenfalls einfach vom Konto abgebucht und dem Käufer wieder gutgeschrieben.
https://pages.ebay.de/payment/2.0/terms.html#article-9Für Leute, die ungern Links anklicken habe ich es mal hier reinkopiert (wenn unzulässig, bitte @Moderation die Kopie löschen, danke):
9. Zahlung von Gebühren und sonstigen von Ihnen geschuldeten BeträgenSie ermächtigen uns, von Ihnen sämtliche nachfolgend beschriebenen Beträge einzuziehen, die Sie uns oder unseren Verbundenen Unternehmen schulden (nachfolgend „geschuldete Beträge“):
Zahlung von Gebühren;
Rückzahlung oder Ausgleich von Beträgen, die wir auf Grund eines Fehlers in der Zahlungsabwicklung oder aus anderen Gründen fälschlicherweise an Sie ausgezahlt haben;
Entschädigungs- oder Ausgleichsansprüche, sofern wir Rückzahlungen, Rückerstattungen oder Vorauszahlungen an Käufer oder Dritte vornehmen, entweder in Ihrem Namen oder auf Grund Ihres Handelns oder Unterlassens (beispielsweise gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Zahlungsabwicklungsbedingungen zu „Streitigkeiten“, „Rückgaben und Stornierungen; Rückzahlungen“, „Käuferschutz“ oder „Bußgelder, Strafzahlungen und Verluste“) oder sonstige Rückerstattungsansprüche gegen Sie;
Steuern im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung bei eBay oder Ihrer Nutzung der von uns oder den mit uns Verbundenen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen, sofern anwendbar und gesetzlich vorgesehen;
Kosten und Auslagen, einschließlich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe, die sich aus einem Beschwerdeverfahren bezüglich einer Rückbuchung ergeben, das von uns angestrengt wurde und an dem Sie sich beteiligen;
sämtliche weitere Beträge, die im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der von uns oder unseren Verbundenen Unternehmen für Sie bereitgestellten Dienste anfallen.
Die Einziehung der geschuldeten Beträge kann in Form einer Einmalzahlung, anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen unter Nutzung der folgenden Methoden erfolgen:
Einbehalt der geschuldeten Beträge von Ihren derzeitigen oder zukünftigen Auszahlungen bezüglich jeglicher Transaktionen;
Einziehung von dem uns mitgeteilten Abrechnungskonto (für das Sie uns, soweit erforderlich, ein Lastschriftmandat erteilt oder auf sonstigem Wege zur Einziehung autorisiert haben);
Belastung über die Zahlungsmethode, die Sie bei uns oder einem mit uns Verbundenen Unternehmen eingerichtet haben (beispielsweise zur Begleichung von Verkäufergebühren oder Versandetiketten oder zur Streitbeilegung);
Abrechnung des geschuldeten Betrags mit einer Rechnung, die Sie von einem unserer Verbundenen Unternehmen für die Nutzung von eBay-Diensten erhalten; und
Beauftragung von Inkasso-Unternehmen oder Nutzung anderer Beitreibungsverfahren.
Sie ermächtigen uns, nach eigenem Ermessen die geeignete Einziehungsmethode unter den oben aufgeführten Methoden zum Zwecke der Einziehung, Rückerstattung, Belastung oder Verrechnung geschuldeter Beträge gemäß dieser Ziff. 9 auszuwählen.
Zudem ermächtigen Sie das Verbundene Unternehmen, mit dem Sie den Nutzungsvertrag über die Erbringung der eBay-Dienste unter Geltung der eBay-AGB abgeschlossen haben, sämtliche geschuldeten Beträge in unserem Namen über jede Zahlungsmethode einzuziehen, die Sie zur Zahlung bei dem Verbundenen Unternehmen hinterlegt haben.
Soweit erforderlich, werden wir Ihnen die Belastung der geschuldeten Beträge ankündigen. Soweit dies nach geltendem Recht möglich ist, verzichten Sie auf alle Ihnen möglicherweise zustehenden Rechte, eine Vorankündigung für bestimmte vorab autorisierte Belastungen zu erhalten. Wenn Sie uns ein SEPA- oder BACS-Lastschriftmandat für die Belastung Ihres Bankkontos mit geschuldeten Beträgen erteilen, erhalten Sie die erforderliche Vorankündigung mindestens drei Tage vor der Belastung Ihres Bankkontos.
Schlägt ein von uns unternommener Versuch, einen geschuldeten Betrag von einer durch Sie autorisierten Zahlungsmethode abzubuchen, aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von Ihnen fehl, können wir Ihnen den fehlgeschlagenen Versuch wie auf der Gebührenseite oder in den Teilen III bis V unten dargelegt in Rechnung stellen.
Die Berühmtheit manches Zeitgenossen ist unmittelbar mit der Dummheit seiner Bewunderer verbunden.