Aktuelle Zeit: 04.06.2024, 02:11
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Tracid hat geschrieben:Zitat: Das bedeutet, dass Du (nachdem Du eine angemessene Frist zur Nachlieferung gesetzt hast) den Panda woanders zu einem marktüblichen Preis erwerben kannst und Dir die Differenz des Kaufpreises zum Gebot vom Händler erstatten läßt.
Das geht sogar ohne Anwalt ganz gut fällt mir gerade mal ein. Mir ist das mal vor vielen Jahren passiert, allerdings war ich da der Schuldige. Der Typ hat eine Anzeige bei der Polizei gemacht, hat sich damals das Teil einfach selber gekauft und mich die Differenz zahlen lassen. Derjenige bekommt dann ne schöne Einladung von der Polizei wo er vorsprechen darf, normal verhöhren die einen da schon fast wie ein Schwerverbrecher und reden auf einen drauf ein dies zu zahlen, da die Richter kein ebay Spaß verstehen. Und weil ich darauf auch kein Bock hatte auf den Streß hab ich natürlich gezahlt. Ging aber nicht um Münzen sondern um ein Computerteil
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