@alexm1003
Da muss ich Dir klar widerspreche.
NAchträglich veränderte Münzen verlieren Ihren Status als gesetzliches Zahlungsmittel (Vergoldung oder dauerhafte Kolorierung). Das meint natürlich nicht, wenn Du beim Renovieren Farbe auf die Münze tropfen lässt oder Deine Kinder sie mit Farbe bemalen, die wieder abgeht:
Veränderte Originalmünzen
Nicht nur Nachprägungen alter DM-Gedenkmünzen, son
dern auch veränderte Versionen aktueller deutscher Euro
-
Gedenkmünzen werden auf dem Markt für Sammlermünzen immer
http://www.deutsche-sammlermuenzen.de
Seite 17 von 18 Ausgabe II/2006
häufiger angeboten. Meist handelt es sich um vergoldete Varianten der bekannten
Münzmotive, seltener sind zum Beispiel Stücke mit Gravuren oder aufgeklebten
Bestandteilen. Das deutsche Münzgesetz verbietet grundsätzlich niemandem, Euro
-Münzen zu verändern oder zu beschädigen. Sogar eine spezielle Kennzeichnung erübrigt sich in
solchen Fällen, denn es ist ja offensichtlich, dass es sich bei den Stücken nicht um die
Originalmünzen handelt. Allerdings verlieren veränderte Münzen ihre Eigenschaft als
gesetzliches Zahlungsmittel. Im Münzgesetz heißt es dazu: „Niemand ist verpflichtet, Euro
-
Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen anzunehmen oder umzutaus
chen, die durchlöchert, verfälscht oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind“ (§
3, Absatz 3). Sammler sollten also wissen, dass es sich bei diesen Stücken nur um zusätzliche
Sammelobjekte zu ihrer Sammlung echter Münzen handelt.
Hier der Link zur VfS-Quelle, II/2006, Seite 16 (steht auch irgendwo im Bundesbankgestz):
https://www.deutsche-sammlermuenzen.de/ ... 006_II.pdf