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Ebay - Mit Verkäufer über Gebührenerstattung handeln

Hier können Sie günstige Ebay Angebote zu Gold- und Silber posten, sowie vor Gefahren warnen.

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Captain
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Beitragvon Captain » 01.04.2011, 12:16

Ich finde es auch nicht in Ordnung, Gebühren zu prellen. Ebay bietet nun mal die Plattform und mitunter den Kontakt zu Interessenten weltweit. Das sowas nicht umsonst ist, dürfte wohl jedem klar sein. Und da ja die Gebühren kein Geheimnis sind, sollte man sich vorher überlegen, ob es einem das wert ist. Hood mag ja schön und gut sein aber das kennt oder nutzt doch kaum jemand, gerade im Bereich Münzen.

MfG

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Aurifer
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Beitragvon Aurifer » 02.04.2011, 21:55

smilie_13
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Silberhamsterchen
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Beitragvon Silberhamsterchen » 03.04.2011, 09:46

@ aurifer, Betrug würde hier wohl nicht passen, da jemand durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung verleitet wird,die ihn am Vermögen schädigt. Z. B. jemand stelle eine Münze als Gold ein und es ist eine NP, der Käufer schädigt sich durch die Kaufhandlung, durch die er durch Täuschung verleitet wurde,. Ebay selbst tut nichts, nur Käufer und Verkäufer verabreden sich um durch Storno eines Verkaufs ebay um die Gebühren zu prellen. ALs Jurist sehe ich den Tatbestand Betrug hier nicht eindeutig, aber es ist ein Umgehungsgeschäft, welches zumindest beide schadenersaztpflichtig macht gegenüber ebay. Kann aber auch als Betrug gewertet werden, wenn man es so sehen will: ebay wird getäuscht dadurch daß vorgegeben wird, ein Verkauf sei nicht zustandegekommen bzw. storniert worden und erstattet als Folge die Provision zurück, wodurch die Tätigkeit die den schaden verursacht vom Geschädigten selbst gesetz wird ( wäre dann also doch Betrug, es gibt Rechtsprechung in dieser Richtung) Es ist aber ein eindeutiger Regelverstoß mit möglichen Sanktionsfolgen wie Ausschluss des Handelns bei ebay oder Löschung bzw. Sperre des Accounts als Risiko um 50 bis 100 € zu sparen lohnt wohl kaum, und das Risiko einer Strafanzeige noch weniger! smilie_13 Grüße vom silberhamsterchen smilie_18
Zuletzt geändert von Silberhamsterchen am 03.04.2011, 11:42, insgesamt 1-mal geändert.
Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht Wahr ( Laotse)

Aurifer
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Beitragvon Aurifer » 03.04.2011, 10:21

smilie_13
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Berniabc
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Beitragvon Berniabc » 03.04.2011, 10:49

Hallo Aurifer,
man könnte ja fast denken du gehörst zum E-Bay Clan.
Gebe dir in vielen Sachen recht aber eines muss ich doch loswerden.Wenn man sich viele Angebote mal näher anschaut sieht man das Verkäufer mit einfachen Mitteln die Preise hochtreiben und auch wenn E-Bay davon unterrichtet wird machen Sie gar nichts.Verdienen ja an jedem Verkauf ihre Provisionen und das find ich dann nicht in Ordnung.
Schöne Grüße und noch einen sonnigen Sonntag
Berni..

Franz
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Beitragvon Franz » 03.04.2011, 11:27

Ebay stellt den Zugang zur Welt zur Verfügung deswegen sind Provisionen auch berechtigt.
Für jede Provision wird Steuer fällig und was macht Ebay?
Ebay Deutschland schreibt das die Steuer in Luxemburg fällig ist.
Warum macht das Ebay, das sieht nicht hasenrein aus.
Ich kenne mich nicht gut genug damit aus aber da scheinen größere Summen von Ebay am deutschen Fiskus vorbei geschleust zu werden.

Aurifer
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Beitragvon Aurifer » 03.04.2011, 11:30

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Franz
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Beitragvon Franz » 03.04.2011, 11:46

Hat irgendein Verkäufer der eine Ebayproviosnabrechnung bekommen hat schon einmal etwas davon gesehen wie hoch der Steueranteil an der gezahlten Provision ist. Das wird in der Abrechnung nicht aufgeführt und das ist auch nicht seriös.
Jedes seriöse Unternehmen weist den Steueranteil in der Rechnung aus, aber Ebay macht das nicht . Damit ist nicht zu rechtfertigen das man Ebay besch..st , aber Ebay selbst verhält sich eben auch nicht gerade wie ein ehrenwerter Kaufmann.

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Lunarjäger
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Beitragvon Lunarjäger » 03.04.2011, 11:50

Steht doch drinnen!
15% Luxemburgische Steuern smilie_16
Ich komme noch früh genug zu spät!

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Beitragvon Aurifer » 03.04.2011, 11:51

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Franz
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Beitragvon Franz » 03.04.2011, 12:05

Als deutscher Unternehmer oder Kleinunternehmer ist man aber in Deutschland und nicht in Luxemburg steuerpflichtig und muss die Steuer in Deutschland abführen.

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Beitragvon Lunarjäger » 03.04.2011, 12:11

Zitat: von Ebay

,,Ab dem 1. Januar 2007 enthalten die oben genannten Beträge 15% luxemburgische Mehrwertsteuer"
,,
Bitte beachten Sie, dass die an eBay bezahlte Mehrwertsteuer für gewerbliche Mitglieder außerhalb Luxemburgs nicht abzugsfähig ist. Wenn Sie als gewerblicher Verkäufer außerhalb Luxemburgs zugelassen sind, können Sie sich als nettorechnungsberechtigtes Mitglied anmelden
Ich komme noch früh genug zu spät!

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Beitragvon reddshund » 03.04.2011, 13:08

Naja, bei den gewerblichen Anbietern ist es eigentlich ganz einfach. Bei jedem davon steht in der Auktion irgendwo seine richtige Mailadresse: freundlich anschreiben mit eine Bitte um ein Angebot und fertig, mehr als nein können die nicht sagen. Ich mache es zB. bei Sofortkauf Artikeln immer so und meistens klappt es auch weil die Anbieter mehrere Artikel auf Lager haben und damit noch nichtmal die laufende Auktion beenden müssen.

Als Beispiel kürzlich von mir gekaufte 25 Rubel also 5Oz Russland, habe gegenüber dem Sofortkaufpreis von 269,00 Euro 14 Euro gesparrt :-).

Gruss reddshund
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