@ aurifer, Betrug würde hier wohl nicht passen, da jemand durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung verleitet wird,die ihn am Vermögen schädigt. Z. B. jemand stelle eine Münze als Gold ein und es ist eine NP, der Käufer schädigt sich durch die Kaufhandlung, durch die er durch Täuschung verleitet wurde,. Ebay selbst tut nichts, nur Käufer und Verkäufer verabreden sich um durch Storno eines Verkaufs ebay um die Gebühren zu prellen. ALs Jurist sehe ich den Tatbestand Betrug hier nicht eindeutig, aber es ist ein Umgehungsgeschäft, welches zumindest beide schadenersaztpflichtig macht gegenüber ebay.
Kann aber auch als Betrug gewertet werden, wenn man es so sehen will: ebay wird getäuscht dadurch daß vorgegeben wird, ein Verkauf sei nicht zustandegekommen bzw. storniert worden und erstattet als Folge die Provision zurück, wodurch die Tätigkeit die den schaden verursacht vom Geschädigten selbst gesetz wird ( wäre dann also doch Betrug, es gibt Rechtsprechung in dieser Richtung) Es ist aber ein eindeutiger Regelverstoß mit möglichen Sanktionsfolgen wie Ausschluss des Handelns bei ebay oder Löschung bzw. Sperre des Accounts als Risiko um 50 bis 100 € zu sparen lohnt wohl kaum, und das Risiko einer Strafanzeige noch weniger!
Grüße vom silberhamsterchen