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lasse24488
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Beitragvon lasse24488 » 12.12.2010, 00:56

lol habe gerade bemerkt dass der threadersteller in weiser vorraussicht einen recht zweideutigen titel gewählt hat wenn man die aussagen so mancher leute hier ma durchliest und sich überlegt wie derjenige wohl drauf sein muss^^ smilie_13

nichts für ungut......werd jetz nicht sagen wen ich damit meine...... smilie_24

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Silberinvestor
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Beitragvon Silberinvestor » 12.12.2010, 00:58

svcd hat geschrieben::P

Naja ...

Ich hatte schon 30 Stück im Warenkorb liegen und hab dann gedacht.
Nein, lass mal ...
du willst ja nicht irgendwelchen armen Schweinen die da als Angestellter Preislisten eintippen den Montagmorgen versauen.

Ich habe es nicht nötig andere Leute über den Tisch zu ziehen und bei Edelmetallgeschäften ist vertrauen wichtig.
Wer jetzt an Anwalt denkt wenn die armen Scweine ihre Ware nicht unter Einkaufspreis verkaufen wollen sollte mal darüber nachdenken wie man sich selber fühlen würde wenn man einen solchen Fehler gemacht hätte.

Jeder macht Fehler und bei einem sauberen Geschäft sollten beide Seiten mit dem Geschäft zufrieden sein. Das geht und schafft dauerhafte gute Beziehungen. Ich habe die Erfahrung gemacht das es langfristig besser ist auch mal einfach mal den eigenen Vorteil Links liegen zu lassen und anderen Leute nicht übers Ohr hauen zu wollen.

In ca. 2 Wochen ist Weihnachten und hier wollen tatsächlich Leute einen Anwalt einschalten weil mal offensichtlich der Fehlerteufel zugeschlagen hat?

Ich wäre mir dafür zu schade. Geht mal tief in euch und denkt darüber nach ob ihr wirklich so sein wollt.


svcd du hast recht, es ist weihnachten da braucht keiner streß smilie_16
werde am montag aber trotzdem hinfahren und verhandeln.
„Das Glück bevorzugt denjenigen, der darauf vorbereitet ist.“

lasse24488
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Beitragvon lasse24488 » 12.12.2010, 01:01

hört sich ja schonma vernünftiger an^^

hoffe dieser sinneswandel liegt nicht nur an weihnachten^^

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FlescherMW
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Beitragvon FlescherMW » 12.12.2010, 01:06

Silberinvestor , ich glaub dich werden die 3 WeihnachtsGeister besuchen :D
Kleinvieh macht auch Mist!

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Beitragvon Silberinvestor » 12.12.2010, 01:08

lasse24488 hat geschrieben:hört sich ja schonma vernünftiger an^^

hoffe dieser sinneswandel liegt nicht nur an weihnachten^^


ein geschäft ist ein geschäft ich stehe zu alten traditionen.
wenn ich dir etwas anbiete / verkaufe kann ich nicht hinterher sagen .... pech gehabt ein anderer hat mehr geboten.

aber vielleicht ist wirklich ein angestellter schuld an dem preis und der soll nicht bezahlen. bin ja kein unmensch smilie_02
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Beitragvon 999.9 » 12.12.2010, 08:37

Es zählen die AGB:

§ 2 Vertragsabschluss

(1)
Die Verkaufsangebote der Gold Silber Kontor GmbH sind freibleibend und unverbindlich.



Somit kann niemand auf die angegebenen Preise pochen. Es gab schon mehrmals Urteile in dem Sinne, dass es per Internet durch Softwarefehler öfter als sonst zu falschen Preisen kommen kann, der Verkäufer kann somit auf Irrtum bzw. auf Fehler in der Übermittlung bestehen und den Vertrag anfechten. Besonders wenn die Bestätigung per Software automatisch erstellt wurde.

Der Käufer hatte auf Lieferung der Computerhardware zu dem geringen Preis geklagt und in zwei Instanzen eine Niederlage erlitten. Wenn bei Abgabe eines Angebotes zum Abschluss eines Kaufvertrages dem Verkäufer Fehler unterlaufen, hat dieser die Möglichkeit, den Kaufvertrag wegen Irrtums anzufechten, besonders wenn die Auftragsbestätigung automatisch erfolgte. Genau diese Anfechtung des Verkäufers durch Mitteilung, dass der angegebene Kaufpreis nicht richtig gewesen sei, hat das Gericht als wirksam erachtet, so dass ein Kaufvertrag nicht vorlag.



Gerade bei für den Käufer offensichtlich als falschen Preisen zu erkennenden Angeboten gibt es juristisch keine Chance auf Einklagung des falschen Preises.
Nichts hasst der im Denken geschulte mehr als die Negation der Logik.
Eine Unze bleibt eine Unze bleibt eine Unze! "Man kann manche Menschen immer und alle Menschen manchmal täuschen, aber man kann nicht alle Menschen immer täuschen." Abraham Lincoln (1809-1865)

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tdklaus
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Beitragvon tdklaus » 12.12.2010, 08:57

Was ist denn an einem Angebot, das grade mal ein paar Prozent unter Spot liegt, ein "offensichtlicher Fehler"?

Das geht bei mir schon noch als Lockangebot durch. Ist ja nicht so daß das Komma verrutscht wäre.

Und nachdem ich die wischi-waschi-Bestellbetätigung-oder-auch-nicht bekommen habe kann ich mir schon denken was die machen, wenn ihnen der Andrang zu groß wird.

Also zerbreche ich mir nicht anderer Leute Kopf smilie_06

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Beitragvon 999.9 » 12.12.2010, 09:41

Wie schon erwähnt an den AGB kommt keiner vorbei, die sind wasserdicht.

Die Verkaufsangebote sind freibleibend und unverbindlich.

Mehr braucht der Verkäufer nicht. Mit Fehler braucht der gar nicht zu argumentieren, der Käufer hat keinen Anspruch und Klappe zu, Affe tot.
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Argyros
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Beitragvon Argyros » 12.12.2010, 10:27

gruenkohl hat geschrieben:wer den § 812er BGB kennt (oder andere kennt, die den kennen) und anwendet (oder andere kennt die den anwenden), hat anspruch auf rückzahlung.

die anderen natürlich auch, nur die müssen länger warten. smilie_02

Wer den 812er kennt, sollte aber auch den 814er kennen, ne. :wink:

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Beitragvon Argyros » 12.12.2010, 10:32

Es bedarf nicht mal der ABG, um hier einen Vertragsschluss zu vereiteln. Grundsätzlich gilt nämlich, dass, wie zB im Supermarkt auch, die mit Preisen ausgewiesenen Waren nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und kein Angebot selbst darstellen. Die AGB werden hier nur zur doppelten Absicherung aufgestellt, das ist alles.

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Beitragvon gruenkohl » 12.12.2010, 10:45

danke für die ergänzung, argyros.

§814:
"Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach."

man sollte es wissen. doch weder 1. HS noch der 2. HS sind hier einschlägig, weil
1 HS: eine verbindlichkeit nach anfechtung und der folgenden nichtigkeit gar nicht erst entstanden ist und das "Wissen" darum ja erst nach anfechtung entstehen kann und
2.HS sittliche verpflichtungen hier wohl nicht angenommen werden können. es sei denn, du hast den geschäftsführer mit aufgabe deiner bestellung gleichzeitig geschwängert. ich nehme an, das ist nicht der fall.


smilie_02

aber wie schon erwähnt: auch die AGBs sind hier wasserdicht. keine chance auf nen barren zu 675,00. aber chance auf einen schokoweihnachtsmann als wiedergutmachung...

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Beitragvon Argyros » 12.12.2010, 10:54

Unsinn. "Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete..." heißt, dass der Bereicherungsgläubiger auf eine vermeintliche (subjektiv meint er das) Verbindlichkeit zahlt...und das, obwohl er positiv weiß (Var. 1), dass eine solche nicht besteht. Das ist ein Widerspruch? Ja, klar, darum bestraft das Gesetz ihn auch. Der Grundsatz, der daraus erwächst lautet ja auch: Verbot des venire contra factum proprium. Also Verbot des widersprüchlichen Verhaltens.

Mit Anfechtung hat das alles gar nichts zu tun, wofür willst du anfechten, wenn nie ein Vertrag zustande gekommen ist, bzw was willst du anfechten?!

Der 814 wird aus anderem Grund scheitern. Er ist nämlich sehr streng, setzt also nicht bloß Kenntnis der zur Rückzahlung verpflichtenden Umstände und Tatsachen, sondern gerade Rechtsfolgenkenntnis, sprich, dass der Vertrag niemals zustande gekommen ist, voraus. Und das wird bei 99% hier nicht zutreffen oder man wird es ihnen nicht nachweisen können. Wenn ich aber zB zahlen würde, wäre der 814 gegen mich anwendbar.
:)
Zuletzt geändert von Argyros am 12.12.2010, 10:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Lunarjäger » 12.12.2010, 10:55

Was wollt ihr?
Hat doch alles für den Händler geklappt.
In nicht einmal 24h 3585 Seiten aufrufe!
Eine billigere Werbung gibt es nicht smilie_01
Ich komme noch früh genug zu spät!

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Beitragvon gruenkohl » 12.12.2010, 11:02

hehe. auch eine idee. wenn auch eine fragwürdige...

wo kann man die aufrufe einsehen, lunar? oder bist du der geschäftsführer?
smilie_08

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Beitragvon Lunarjäger » 12.12.2010, 11:07

1. Hier!
http://www.silber.de/forum/schnaeppchen ... e-f18.html

2. Ja!
Aber nicht von Silber.de smilie_22
Ich komme noch früh genug zu spät!


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