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Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

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Finerus
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon Finerus » 19.06.2016, 09:55

Gut finde ich Deine Idee schon, Vargas. smilie_57

Schließlich würde sich gerne jeder Käufer auf einen Blick versichern, daß ein bestimmter Händler nicht auf einer Liste Schwarzer Schafe steht. Wahrscheinlich müsste sich das aber auch mehr oder weniger auf eine URL-Blacklist wie auf gold.de beschränken. Für die zweitbeste Lösung hielte ich dann so einen Faden wie diesen hier, wo man sich zu aktuellen Problemen mit einem Händler austauschen kann. Ist natürlich bei weitem nicht so bequem.
smilie_13

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Aurifer
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon Aurifer » 19.06.2016, 10:17

#
Zuletzt geändert von Aurifer am 26.10.2020, 23:21, insgesamt 1-mal geändert.

Frank the tank
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon Frank the tank » 19.06.2016, 14:23

Wenn man als Händler auf Vorkasse besteht, sollte die Ware auch in einer angemessenen Lieferzeit zugesandt werden. Produkte im Vorverkauf reicht meist nicht eine Anzahlung, sondern auch da muss gleich voll bezahlt werden. Rühmliche Ausnahme, der Münzdachs!
Die Händler verlangen von den Käufern absolutes Vertrauen, bringen dieses Vertrauen aber den langjährigen Kunden nicht entgegen.
Es liegt ja am Kunden sich zu entscheiden, machen wir das weiter mit oder meidet man solche Händler?
Grüße

Frank the tank
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon Frank the tank » 19.06.2016, 14:26

Achso, mittlerweile wird bei Vorkasse Tag auf Tag (außer Wochenenede) der Betrag dem Konto gut geschrieben. Zahlungseingang wird dann 2-3 Tage später bestätigt, wieder hat der Händler Zeit gewonnen.

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nordmann_de
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon nordmann_de » 19.06.2016, 14:36

Bei Münzen Siegen hatte ich aber auch vor dem Kauf in den letzten beiden Jahren vereinbart, dass ich erst zahlen muss, wenn die Ware bei ihm lieferbereit war. Das zu seiner Ehrenrettung.
Aber natürlich muss man da als Kunde vor dem Kauf mal fragen, sofern die Frage dann beantwortet wird. :wink:
Gebe dir aber recht, dass es ärgerlich ist, wenn man dann lange warten muss und dies vorher nicht erkenntlich ist und dann nicht darüber informiert wird.
Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
Joseph Joubert (1754-1824)

NBUser
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon NBUser » 20.06.2016, 20:36

Juhu Juhu,

ich habe heute eine Mail mit der Versandbestätigung von Münzhandel Schleifenbaum erhalten!
Damit sind meine Bedenken wohl unbegründet gewesen.
Jedenfalls Vielen Dank für eure Meinungen und noch mehr Erfahrungen ;-)

Ich wurde unsicher, weil ich im Kundenkonto zwar meine Bestellung sehen konnte,
aber 1. der Wert mit 0.-Eur angegeben wurde und
2. ständig 'warten auf Zahlungseingang' bei Status stand.
Dann noch die Überschwemmungen der letzten Zeit und auf der Karte,
fliesst ziemlich nahe ein Bach vorbei..

Darauf habe ich paar Mails geschrieben(ohne Anwort) und immer nur den AB dran bekommen.

Beste Grüße User

silberhai

Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon silberhai » 25.06.2016, 13:00

Hallo ,
hat auch jemand Post bekommen von der Anwaltskanzlei Schiefer&Schmid Stuttgart?
Es geht hier um das Insolvenzverfahren der Firma Sabine Berger.
Habe da auch noch etwas außen stehen. Damals 2 x 1 oz Wedge Tailed Eagle 2016 in Slab bestellt für je
27 Euro , mit Versand 59,50. Was meint ihr , lohnt sich das , oder lachen die sich über solche Beträge tot? Probieren werde ich es auf jeden Fall , da die Online Rechnung noch vorhanden ist.

foxl60
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon foxl60 » 25.06.2016, 13:21

silberhai hat geschrieben:...
hat auch jemand Post bekommen von der Anwaltskanzlei Schiefer&Schmid Stuttgart?
Es geht hier um das Insolvenzverfahren der Firma Sabine Berger.
...

Es spricht für die Buchhaltung von Frau Berger und gegen eine Betrugsabsicht der Händlerin, dass die Zahlungseingänge ganz offenbar zutreffend erfasst wurden und jetzt im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können ( = wenn noch etwas zu holen ist ).

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Mike42FFM
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon Mike42FFM » 25.06.2016, 13:38

Vielleicht gibt es für ein paar Auserwählte 10% (falls überhaupt noch Masse da war und nicht bis zum letzten Cent gewirtschaftet wurde).

Zu Deiner Frage und mache Dir selbst ein Bild wie Deine Chancen stehen :

Normale Reihenfolge in einem Insolvenzverfahren (meiner Kenntnis nach, bin kein Rechtsanwalt)

- Gläubiger mit Aussonderungsrechten sind Eigentümer von Gegenständen, die sich im Besitz des Schuldners befinden. Sie können diese Sachen herausverlangen.

- Gläubiger mit Absonderungsrechten erhalten dagegen eine bevorzugte Befriedigung vor den übrigen Gläubigern.

- Dann gibt es die Massegläubiger: Das Vermögen des Schuldners, das nach der Aus- und Absonderung verbleibt, gelangt in die Insolvenzmasse. Daraus werden die so genannten Masseverbindlichkeiten befriedigt (§ 53 InsO). Dazu gehören zum einen die Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters. Zum anderen sind daraus auch die vom Insolvenzverwalter selbst begründeten Verbindlichkeiten zu befriedigen, die aufgrund der vorübergehenden Weiterführung des Unternehmens zwangsläufig entstanden sind.

- Danach kommen schließlich die Insolvenzgläubiger: Bleibt noch etwas übrig, dann können die Gläubiger, die ihre Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben, mit einer anteiligen Befriedigung ihrer Insolvenzforderung rechnen. Dies bedeutet freilich meistens, dass sie sich mit einem geringen Prozentsatz ihrer ursprünglichen Forderung zufrieden geben müssen.

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Lancelot
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon Lancelot » 25.06.2016, 13:47

foxl60 hat geschrieben:
silberhai hat geschrieben:...
hat auch jemand Post bekommen von der Anwaltskanzlei Schiefer&Schmid Stuttgart?
Es geht hier um das Insolvenzverfahren der Firma Sabine Berger.
...

Es spricht für die Buchhaltung von Frau Berger und gegen eine Betrugsabsicht der Händlerin, dass die Zahlungseingänge ganz offenbar zutreffend erfasst wurden und jetzt im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können ( = wenn noch etwas zu holen ist ).


Also das ist schon harter Tobak, jemanden der Leerverkäufe gemacht hat, mit dem Geld seiner Kunden spekuliert hat und wo es zum Schluß in eine Art Schneballsystem ausgeartet ist für die funktionierende Buchhaltung zu loben smilie_27

Vielleicht mußte sich das ja auch der Insoverwalter aus den Kontoauszügen heraussuchen. Die Befriedigungsquote für Insolvenzgläubiger im Regelverfahren liegt übrigens bei durchschnittlich unglaublichen 5%-> schönen Dank. Bin übrigens nicht betroffen.

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Friedrich 3
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon Friedrich 3 » 25.06.2016, 14:55

silberhai hat geschrieben:Hallo ,
hat auch jemand Post bekommen von der Anwaltskanzlei Schiefer&Schmid Stuttgart?
........
Was meint ihr , lohnt sich das , oder lachen die sich über solche Beträge tot? Probieren werde ich es auf jeden Fall , da die Online Rechnung noch vorhanden ist.


In jedem Fall deine Forderung anmelden!!!
Ob du noch was bekommst ist ungewiss.Aber es kostet dich nichts, deine Forderung zu stellen!
So und nicht anders...
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon berlingruss » 29.06.2016, 22:39

600 Gläubiger smilie_04 ....Schadenssumme: 586000 Euro :shock: ....Restschuldbefreiung wurde seitens Fr.Berger bereits beantragt smilie_08

Pro Gläubiger also 976 Euro :shock:

https://www.webwiki.de/euro-muenzversand.de
smilie_09 "Wir schaffen das" smilie_08 smilie_18 "der Islam gehört zu Deutschland" smilie_27

san agustin
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon san agustin » 29.06.2016, 22:50

:twisted:

das ist echt heftig - mit so vielen gläubigern (wenn es dann stimmen sollte)
geht die frau berger sicherlich in die geschichte ein

da wäre ja dann ein herr schneider seinerzeit ein chorknabe gewesen......

ich will nicht als ,,klugscheisser,, auftreten, aber hier muss auch mal angebracht werden,
das eine lieferung per nachnachme möglich war.......diese ,,kunden,, sind nun gerade noch
von der schippe gesprungen

allen anderen: ......das leben (muss) weitergehen
smilie_38

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berlingruss
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon berlingruss » 29.06.2016, 23:04

hier mal ein Zitat eines Geschädigten:

"Hallo Berger Geschädigte,
also Leute ich habe heute am 16.06.2016 von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zeigstelle Pforzheim ein Schreiben bekommen, dass das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Kurz gesagt die Beschuldigte kann aufatmen. In aller Regel hat sich die Sache damit erledigt.Zwar entfaltet die "Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht" keine Rechtskraft- die Sache kann also jederzeit wieder aufgenommen werden. Solche Fälle sind aber sehr selten.Wenn, dann wäre ein Anwalt für Strafrecht einzuschalten, und der sollte Spezialist sein, sonst ist die Beschwerde chancenlos. Gegen den Bescheid kann binnen 2 Wochen nach Zugang Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe erhoben werden. Ich werde mich nächste Woche mit meinen Rechtsanwalt treffen ob es in diesem Fall eine Beschwerde geben kann. Ansonsten sind die Ermittlungen damit beendet, die Akte wird geschlossen.
Die Begründung der Staatsanwältin lautet in Auszügen, insgesamt sind es 2 DIN A4 Seiten.
Die Beschuldigte betrieb etwa 7 Jahre lang bis zum 09.02.2016 in 71296 Heimsheim einen Einzelhandel mit Münzen. In der Zeit vom 27.08.15 bis zum 06.02.2016 schloss sie eine Vielzahl von Verträgen über den Verkauf und die Lieferung von Sammlermünzen mit verschiedenen Kunden ab. Den jeweiligen Kaufpreis überwiesen die Käufer verinbarungsgemäß im Voraus an die Beschuldigte, welche die bestellte Ware in der Folgezeit jedoch allenfalls teilweise lieferte.
Der Beschuldigten wird nun zur Last gelegt, sie habe ihren Kunden vor Vertragsabschluss Ihre Leistungsfähigkeit und oder Leistungswillen vorgespiegelt und diese so zur Vorauszahlung veranlasst. Gleichzeitig habe sie zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, das sie ihre eigenen vertraglichen Verpflichtungen nicht würde erbringen können, sodass die entsprechenden Ansprüche ihrer Kunden wertlos sein und diesen somit entsprechende Vermögensschäden entstehen würden. Die Beschuldigte habe sich somit in jedem Einzelfall des Betruges gemäß § 263 Abs.1 StGB schuldig gemacht.
Nach Abschluss der Ermittlungen ist dieser Vorwurf nicht mit der zur Anklageerhebung erforderlichen Sichheit nachzuweisen.

Es geht jetzt noch weiter mit einem Schreiben eines Wirtschaftsprüfers dass das Geschäft 2012 bis 2014 einen positiven Jahresüberschuss ausgewiesen hat und auch die Ertragslage 2015 sich noch gut entwickelte. Als Grund für die finanziellen Probleme von Frau Berger beannte der Wirtschaftsprüfer den Umstand, dass die Beschuldigte zu viel Liquidität im Vorratsbestand gebunden gehabt habe.
Frau Berger hat noch im Januar 2016 ihre Liquidität zur Finanzierung ihres Wareneinkaufs durch die Sparkasse Pforzheim Calw um 50.000 auf 75.000 Euro erhöht. Die Sparkasse sah anhand der betriebswirtschaftichen Auswertung für Dezember 2015 kein untragbares Risiko für die Bank.
Nach Auskunft des Wirtschaftsprüfers habe Frau Berger am 20.01.2016 (d.h. noch bevor sie von dem vorliegenden Ermittlungsverfahren erfahren haben konnte) aus eigenem Antrieb einen Fachanwalt für Insolvenzrecht aufgesucht. Ein Beratungsgespräch konnte wegen Krankheit des Anwalts erst am 08.02.2016 stattfinden. In diesem Termin wurde Frau Berger geraten, sämtliche Zahlungen einzustellen und Insolvenzantrag zu stellen. Diesem Rat folgend schloss Frau Berger am 09.02.2016 ihren Onlineshop und stellte die gewerbliche Tätigkeit ein. Ende

Also wenn Frau Berger am 20.01.2016 aus eigenem Antrieb einen Fachanwalt für Insolvenzrecht aufsucht, dann war ihr doch da schon klar, dass da etwas stinkfaul ist im Onlineshop Berger. Wenn ich dann am 04.02.2016 im Onlineshop einen Aztekenkalender bestelle mit "Jetzt bestellen und innerhalb von 3 Werktagen erhalten" Eine Auftragsbestätigung/Rechnung am 04.02.2016 erhalte und eine Zahlungseingangsbestätigung und wenn das keine Vorspiegelung falscher Tatsachen sind, dann muss man echt Jura studieren um das nicht so zu sehen.
Der ganze Webseitenauftritt bis zum Schluss ist doch schon eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. "Vertrauen beruht auf Gegenseitigkeit, wir setzen stets auf gute Zusammenarbeit" - "Geprüfter Onlineshop mit Gütesiegel, höchster Sicherheit beim Kauf" das E.komi Siegel war doch längst aberkannt, und die Siegel auf der Webseite sind doch reine Fantasiesiegel. " Wir sind ein geprüfter Onlineshop mit Gütesiegel und möchten höchste Sicherheit für unsere Kunden". Da möchte ich mal wissen wer da gepüft hat.

Bestimmt haben noch andere Geschädigte so einen Einstellungsbeschluss bekommen. Wenn Jemand einen wirklich guten Fachanwalt für Strafrecht kennt bitte melden.
Also jedenfalls die arme Frau Berger hat alles versucht eine ehrbare Kauffrau zu sein und wir sind jetzt die Deppen."
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Silberwolf
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon Silberwolf » 30.06.2016, 00:05

Hm, ich weiß allerdings nicht, ob das als Betrugsabsicht ausreicht ... auch mit Insolvenzverfahren kann ein Geschäft unter Umständen wieder saniert werden und muss nicht konkurs anmelden. Eventuell könnte man ihr aber Insolvenzverschleppung ankreiden (sprich: sie hätte schon viel früher merken müssen, dass es so nicht weitergeht, und Insolvenz anmelden müssen, damit möglichst noch was zu retten gewesen wäre).

Betrug unterstellt ja die Täuschungsabsicht. Wenn sie aber bis zuletzt (also bis zum Gespräch mit ihrem Anwalt) gehofft hat, dass es einen Weg gibt, wie sie den Laden wieder zum Laufen kriegt, ist das vielleicht naiv, aber keine Täuschungsabsicht.

Auf jeden Fall ziemlich übel für alle Geschädigten. Mein aufrichtiges Beileid für jeden, der jetzt auf seiner Forderung sitzenbleibt :?

(P. S.: Ich bin kein Jurist, daher alle Aussagen ohne Gewähr und reine eigene Meinung.)
In einer irrsinnigen Welt vernünftig sein zu wollen, ist schon wieder ein Irrsinn für sich.
(Voltaire)
Ich hab jetzt einen Bewertungsfaden: http://forum.silber.de/viewtopic.php?f=28&p=560830#p560830 smilie_24


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