Aktuelle Zeit: 26.04.2024, 10:43
foxl60 hat geschrieben:Polkrich hat geschrieben:...
Holt Euch einen Mahnbescheid ....
Was hat der Mahnbescheid zum Gegenstand ? Rückzahlung der Vorkasse oder was ?
Hat ein Mahnbescheid Aussicht auf Erfolg, wenn man vorher noch gar nichts unternommen hat ( z.B. Fristsetzung zur Lieferung, schriftliche Rückforderung der Vorkasse etc. ) ?
Ist z.B. bei Verdacht auf Konkurs sinnvoll:
"Konkurs des Schuldners - Ist dagegen bekannt oder wird vermutet, dass der Schuldner kurz vor dem Konkurs steht, ist die schnelle Erwirkung eines Mahnbescheides unbedingt geboten, um notfalls über einen Vollstreckungsbescheid einen "Titel" zu erhalten, der dazu berechtigt, seine Forderung ggf. aus der Konkursmasse zu befriedigen."
http://www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm
Das allgemeine Procedere hier: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/ ... e_mahnung/