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Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

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nordmann_de
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon nordmann_de » 01.04.2016, 13:19

foxl60 hat geschrieben:
Polkrich hat geschrieben:...
Holt Euch einen Mahnbescheid ....

Was hat der Mahnbescheid zum Gegenstand ? Rückzahlung der Vorkasse oder was smilie_08 ?

Hat ein Mahnbescheid Aussicht auf Erfolg, wenn man vorher noch gar nichts unternommen hat ( z.B. Fristsetzung zur Lieferung, schriftliche Rückforderung der Vorkasse etc. ) ?


Ist z.B. bei Verdacht auf Konkurs sinnvoll:
"Konkurs des Schuldners - Ist dagegen bekannt oder wird vermutet, dass der Schuldner kurz vor dem Konkurs steht, ist die schnelle Erwirkung eines Mahnbescheides unbedingt geboten, um notfalls über einen Vollstreckungsbescheid einen "Titel" zu erhalten, der dazu berechtigt, seine Forderung ggf. aus der Konkursmasse zu befriedigen."
http://www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm

Das allgemeine Procedere hier: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/ ... e_mahnung/
Zuletzt geändert von nordmann_de am 01.04.2016, 13:19, insgesamt 1-mal geändert.
Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
Joseph Joubert (1754-1824)

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Polkrich
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon Polkrich » 01.04.2016, 13:19

Definitiv ja!
Das eine ist Prozessrecht, dass andere materielles Recht. Wenn der MB und der nachfolgende VB durchgeht, dann hast Du einen Titel. Dabei ist es nahezu egal, was das materielle Recht sagt. Der Schuldner könnte dann höchstens im Rahmen der prozessualen Möglichkeiten (Vollstreckungsgegenklage etc.) dagegen vorgehen.

Grundsätzlich ist eine vorherige Mahnung inkl. Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung materiellrechtlich erforderlich. Dies begündet aber einen Sekundäranspruch auf Schadensersatz oder Rücktritt etc. Das sollte in diesem Stadium aber in jedem Fall erfolgt sein, oder? Keiner denkt doch an (vor-)gerichtliche Verfahren, wenn es noch keine entsprechende Fristsetzung/Mahnung gegeben hat ;)
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon foxl60 » 01.04.2016, 13:40

Polkrich hat geschrieben:...
Keiner denkt doch an (vor-)gerichtliche Verfahren, wenn es noch keine entsprechende Fristsetzung/Mahnung gegeben hat ;)

Wenn man immer wieder liest: "Ich habe bei der Polizei Betrugsanzeige gestellt", könnte man glauben, dass in den meisten Fällen keine (vor-)gerichtlich notwendigen Schritte unternommen wurden.

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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon Polkrich » 01.04.2016, 13:51

Was haben denn beide Akte miteinander zu tun?
Richtig, rein gar nichts.
Das eine betrifft zivilrechtliche Ansprüche, das Andere sind strafrechtliche Dinge.
Beide sind völlig unabhängig voneinander zu betrachten.
Denn Betrug wird es ja nicht erst dadurch, wenn ich versucht habe zu vollstrecken etc. pp.
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon foxl60 » 01.04.2016, 14:02

Polkrich hat geschrieben:Was haben denn beide Akte miteinander zu tun?
Richtig, rein gar nichts.
...

Zunächst ( ! ) einmal richtig.

Ob man aber die Betrugsabsicht strafrechtlich nachweisen kann, ohne die zivilrechtliche Seite vorher abgeklärt zu haben, halte ich für zweifelhaft.

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Polkrich
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon Polkrich » 01.04.2016, 16:16

Nichts gegen Dich foxl, aber Du bist eben auch kein Jurist ;).
Beim Betrug oder wie hier beim Eingehungsbetrug wird geprüft, ob der Verkäufer von Anfang an den Vorsatz hatte, nicht zu liefern oder ob zumindest dolus eventualis vorlag, also geschehenlassen/gleichgültig. Beim Betrug müssen folgende Tatbestände vorliegen:

- Täuschungshandlung
- Irrtumserregung
- Vermögensverfügung
- Vermögensschaden

Und alle 4 TB-Merkmale kann ich weitestgehend ohne zivilrechtliche Prüfungen abarbeiten.
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon shogun » 01.04.2016, 16:37

Es ist beim aktuellen Stand der Dinge sicherlich ratsam, einen Termin beim Rechtsanwalt seines Vertrauens zu vereinbaren, wenn man mehr als marginale Ansprüche geltend machen möchte.

Es kann außerordentlich ärgerlich sein, wenn berechtigte Ansprüche wegen formaler Fehler oder unzweckmäßiger Vorgehensweise scheitern. :wink:

smilie_10

Man munkelt, dass der Shop in Absurdistan wieder eröffnet wird. Dort ist weder eine Gewerbeanmeldung noch ein Nachweis der Zuverlässigkeit erforderlich. Und die DE-Domain und das Hosting kann auch weiter genutzt werden....

LG vom Shogun smilie_24
Der entwischte Fisch ist immer der größte.

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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon foxl60 » 01.04.2016, 17:52

Polkrich hat geschrieben:...
Beim Betrug müssen folgende Tatbestände vorliegen:

- Täuschungshandlung
- Irrtumserregung
- Vermögensverfügung
- Vermögensschaden

Und alle 4 TB-Merkmale kann ich weitestgehend ohne zivilrechtliche Prüfungen abarbeiten.

Nichts gegen Dich @Polkrich, aber als Jurist solltest Du wissen, dass ein gesetzlicher Tatbestand und Subsumtion zwei verschiedene Sachen sind.

Wie willst Du ohne weitere Kenntnis des Sachverhalts vorliegend eine Täuschungshandlung nachweisen smilie_08 ?

Da können Erkenntnisse, die in einem anderen ( z.B. zivilrechtlichen ) Verfahren erlangt werden, durchaus hilfreich für eine strafrechtliche Beurteilung sein.

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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon Polkrich » 01.04.2016, 17:54

@foxl: das würde helfen, richtig. Aber grundsätzlich haben beide Verfahren nichts miteinander zu tun. Die Täuschungsabsicht kann ich auch anders nachweisen (Händler hatte keine Ware und dennoch verkauft etc.). Bitte keine Belehrungen in Jura...oder bist Du ein Kollege? In allen anderen Dingen gern ;)

BTW: die Diskussion ist theoretisch und daher müßig für die Anderen. ZUrück zum Topic.
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon foxl60 » 01.04.2016, 18:04

Polkrich hat geschrieben:...oder bist Du ein Kollege?
...

Ich verbitte mir solche Beleidigungen :twisted: !






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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon silberschatzimsee » 01.04.2016, 22:36

Ganz schoen kompliziert eure rechtssprechung. Bei uns reicht eine anzeige auf betrug und der staatsanwaltschaft nimmt sich der sache an.

Ich persoenlich glaube es sieht fuer die betroffenen nicht so schlimm aus da die gesellsxhaftsform eine OG? war. Da kann der Vollzieher direkt aufs Vermoegen der Geschaeftsfuehrer zugreifen.
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon berlingruss » 04.04.2016, 08:40

silberschatzimsee hat geschrieben:Ganz schoen kompliziert eure rechtssprechung. Bei uns reicht eine anzeige auf betrug und der staatsanwaltschaft nimmt sich der sache an.

Ich persoenlich glaube es sieht fuer die betroffenen nicht so schlimm aus da die gesellsxhaftsform eine OG? war. Da kann der Vollzieher direkt aufs Vermoegen der Geschaeftsfuehrer zugreifen.


Ich bezweifle das der "Geschaeftsfuehrer" eines Gold und Silberhandels sein Vermögen in Girageld auf dem Konto hat....der "Vollzieher" sollte dann eher mit der Wünschelrute im Garten auf und abgehen... smilie_10
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon Friedrich 3 » 04.04.2016, 09:29

Es kann ja auch ein Familien Mitglied wieder eine Firma gründen und weiter machen.Dann beginnt das Spiel von vorne.Der Konkurs gegangene Unternehmer darf dann niemals mehr Geld auf seinem Konto haben,da dies sofort gepfändet werden würde.Alte und neue Firma sind gegenseitig nicht haftbar zu machen.
So und nicht anders...
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shogun
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon shogun » 15.06.2016, 11:19

Über das Vermögen der Inhaberin des ehemaligen Euro Münzversand Berger, Frau Sabine Berger, ist beim Amtsgericht Pforzheim das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_aufruf.pl?PHPSESSID=b0e0a77b80ab6a2df1699c97733ec045&datei=gerichte/bw/agpforzheim/16/4_IN_106_16/2016_06_13__09_20_29_Eroeffnung.htm

VG vom Shogun smilie_24
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Re: Frage zur Erreichbarkeit eines Händlers

Beitragvon silberschatzimsee » 15.06.2016, 12:06

Die ist ja ziemlich jung, hatte so eine aeltere Frau im Kopf die mit den vielen Auftraegen nicht mehr nachkommt.



Naja hoffe alle Glaeubiger kommen ohne Schaden raus.
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