...einfach ein Mail an
www.wettbewerbszentrale.de , weil das Anbieten von nicht vorrätiger Ware wettbewerbswidrig und zu unterlassen ist. Dann bekommt er von denen eine Unterlassungserklärung, die er unterschreiben muss und macht das nie wieder, weil er sonst eine 5- oder 6stellige Strafe zahlen muß. Meldung an die Wettbewerbszentrale kostet 0,00 Euro und birgt keinerlei Risiko.
Es gab erst jüngst ein Gerichtsurteil, daß das Anbieten von Ware im Internet, die man nicht in angemessener Zeit liefern kann, unzulässig ist. Bei 3 Monaten kann man durchaus davon sprechen.
Der soll dann lieber "Thüringer" mit Senf verkaufen..., das ist für ihn sicher überschaubarer...