Aktuelle Zeit: 11.05.2024, 08:36
Rompeprop hat geschrieben:Depot-Inhaber hat geschrieben:Aber selbst wenn nicht, dann ist es zweifelhaft, ob du deine Forderungen bei diesem offensichtlichen Fehler durchsetzen kannst.
Warum offensichtlicher Fehler?
Gibt immer solche Lockaktionen, wo sie zwei Stück zum Schleuderpreis raushauen, dass die Leute darauf aufmerksam werden und noch ein paar andere Sachen kaufen. Hätte auch so was sein können.
Zudem wenn ich bei Ebay irgendwas mit einem falschen Preis reinsetzte und irgendwer bietet sofort, kann ich auch nicht sagen: Oh, sorry wollte ich ja gar nicht...
Aber ist eh wurscht. Hab schon geschrieben, dass sie ihren Schrott behalten können.
Hallo,
ich möchte die ja nicht zu Nahe treten, aber AGB sind dazu da jedem Vertragspartner die Rechte und Pflichten zu erläutern.
Dein Vertrag kam nicht zustande weil die Firma klar geschrieben hat das es sich um einen Fehlerteufel handelte. Das ist besonders ärgerlich weil man sich damit natürlich keine glücklichen Kunden macht.
Les doch mal die Vertragsbestimmungen was bei Ebay drinsteht. Dürfte dir schwerfallen zu beweisen das der Porsche für 120 000 € deine 2 jährige Tochter gekauft hat und du neben dem Computer eingeschlafen bist.
O.K weit hergeholt, aber du solltest dir die Bedingungen auch vorher mal durchlesen bevor du bei einem Händler was bestellst.
mfg