Beitragvon 999.9 » 25.04.2009, 12:56
Nimm aber vorsichtshalber noch ein paar Bodyguards mit, denn es gilt dann rechtlich auch als "Schenkung" wenn Dir der Verkäufer eine reinhaut, um sein Auto zurückzubehalten.
Wie war das nochmal? Es gibt eine Obergrenze für Zahlungen mit Münzen, die ein Einzelhändler annehmen muss, ob da jetzt auch die 10€-Gedenkmünzen dazu zählen, habe mal kurz nachgeschlagen...
Was sagt die Bundesbank dazu?
Nach der EG-Verordnung Nr. 974 / 98 des Rates vom 3. Mai 1998 ist im Euroraum niemand außer der ausgebenden Behörde und in nationalen Rechtsvorschriften zu nennende Personen dazu verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen in einer Zahlung anzunehmen. Mit dieser Regelung ist keine Wertangabe verbunden.
Das Münzgesetz vom 16. Dezember 1999, zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 8. Mai 2008 (MünzG 200 , ergänzt diese Vorschrift in Bezug auf deutsche Euro-Gedenkmünzen und definiert auch die zu nennenden Personen (§ 3 Abs. 1 und 2 MünzG 2008). Die Annahmepflicht von deutschen, auf Euro lautende Gedenkmünzen ist auf Euro 200,-- je Zahlung beschränkt. Ergänzend gilt die Beschränkung auf 50 Münzen, auch für aus Umlauf- und Gedenkmünzen zusammengesetzten Zahlungen (Abs. 1). In Absatz zwei wird die Deutsche Bundesbank verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in unbegrenzter Zahl und unbegrenzter Höhe als Zahlungsmittel anzunehmen oder diese in andere Zahlungsmittel umzutauschen.
Für Einreichungen von Euro-Münzen durch gewerbliche Kunden bei der Deutschen Bundesbank gelten besondere technische Vorgaben. Diese sind in der "Richtlinie für die Fertigung von Münzrollen in Folienpackungen" festgelegt. Die Richtlinie und weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Wird also nix draus...
Nichts hasst der im Denken geschulte mehr als die Negation der Logik.
Eine Unze bleibt eine Unze bleibt eine Unze! "Man kann manche Menschen immer und alle Menschen manchmal täuschen, aber man kann nicht alle Menschen immer täuschen." Abraham Lincoln (1809-1865)