Aktuelle Zeit: 05.06.2024, 08:18
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Argonaut hat geschrieben:Nehmen wir an, ich habe vor, ausnahmslos alle Haushaltsgegenstände nach einer gewissen Nutzungszeit wieder zu verkaufen, dann wären das ja nach den genannten Urteilen umsatzpflichtige private Veräußerungsgeschäfte. Wenn aber von vorneherein die Verkaufsabsicht besteht, wäre dann im Umkehrschluss die Anschaffung nicht vorsteuerabzugsfähig?
Argonaut hat geschrieben:@SuperLunar: Diese Urteile bringen mich zu einer Überlegung, vielleicht ist ja hier ein Jurist anwesend, der das kommentieren kann.
Nehmen wir an, ich habe vor, ausnahmslos alle Haushaltsgegenstände nach einer gewissen Nutzungszeit wieder zu verkaufen, dann wären das ja nach den genannten Urteilen umsatzpflichtige private Veräußerungsgeschäfte. Wenn aber von vorneherein die Verkaufsabsicht besteht, wäre dann im Umkehrschluss die Anschaffung nicht vorsteuerabzugsfähig?
durchdenwind hat geschrieben:Hallo!
Ich habe mal in der Bucht einen Teil meiner Zippo- Feuerzeugsammlung aufgelößt: 130 gebrauchte Zippo in ca. 2 Monaten (Privatverkauf!).
Und schon war`s FA da
Und ich glaube, das die bei Münzen noch viel genauer hinschauen
silberISTsilber hat geschrieben:hoi,
wie sieht es mit der höhe des verkaufspreises aus ? Also wenn ich nur wenige auktionen habe aber dafür mehr artikel auf einmal verkaufe z.b. eine große münzsammlung in 5 auktionen verkaufe ?
kommt dann auch das tolleamt hmm ?
gruß
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