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ebay streicht Startgebühr für private Auktionen bis zum 30.4

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dr.exe
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ebay streicht Startgebühr für private Auktionen bis zum 30.4

Beitragvon dr.exe » 17.01.2012, 23:19

http://www.zdnet.de/news/41559442/ebay- ... tionen.htm

ob die wohl umsatzproblme haben? waren die zahlen des letzten jahres so schlecht^^, wie wird sich das auf die preise auswirken? wird man wieder das ein oder andere schnäppchen schießen können?

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numerobis

Beitragvon numerobis » 17.01.2012, 23:28

So erfolgreich wie die Kunden verprellt haben(sowohl Käufer als auch Verkäufer)kehre ich da nicht einmal zurück wenn die noch Geld dazulegen!

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Satori
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Beitragvon Satori » 17.01.2012, 23:48

Ne, in diesem Aktion-Zeitraum wird man kein Schnapper machen können. Da werden alle Verkäufer schön mit Startgebot reingehen.

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Wenn ich über's Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er.
(Berti Vogts)

SuperLunar

Beitragvon SuperLunar » 17.01.2012, 23:58

Zitat:
Der Kissinger Richter war der Ansicht, Unternehmer sei, wer 154 Bewertungen bei Ebay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird. Für die Frankfurter Richter bewegt sich ein Ebay-Nutzer, der 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten tätigt, im Grenzbereich, in dem sowohl privater wie auch geschäftlicher Verkehr denkbar ist. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin vom November 2001 erklärt 39 Verkäufe in fünf Monaten bei Ebay zum "Handeln im geschäftlichen Verkehr".
und
Außerdem weist Gronen darauf hin, dass das Finanzgericht Baden-Württemberg gerade erst ein Ehepaar, das binnen dreieinhalb Jahren mehr als 1200 Verkäufe über Ebay abgewickelt hat - ausschließlich gebrauchte Haushaltsgegenstände und Stücke aus Sammlungen -, verpflichtet hat, für die Verkaufserlöse Umsatzsteuer zu entrichten.
-meiner Meinung nach ein Unding smilie_18

für alle die mal planen Ihre Schätze bei ebay zu vertickern.
Da sind wir mit unserem Forum doch recht gut dran, nur sollte man auch hier nicht zuviel BW hinterlasen smilie_01
Denkt dran, der Staat ist Pleite!

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Satori
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Beitragvon Satori » 18.01.2012, 00:07

Genau, aber wer keine BW hat (oder wenige) kann auch hier nicht alles kaufen. smilie_16

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Argonaut
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Beitragvon Argonaut » 18.01.2012, 00:07

@SuperLunar: Diese Urteile bringen mich zu einer Überlegung, vielleicht ist ja hier ein Jurist anwesend, der das kommentieren kann.

Nehmen wir an, ich habe vor, ausnahmslos alle Haushaltsgegenstände nach einer gewissen Nutzungszeit wieder zu verkaufen, dann wären das ja nach den genannten Urteilen umsatzpflichtige private Veräußerungsgeschäfte. Wenn aber von vorneherein die Verkaufsabsicht besteht, wäre dann im Umkehrschluss die Anschaffung nicht vorsteuerabzugsfähig?

Jarmi
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Beitragvon Jarmi » 18.01.2012, 00:25

Argonaut hat geschrieben:Nehmen wir an, ich habe vor, ausnahmslos alle Haushaltsgegenstände nach einer gewissen Nutzungszeit wieder zu verkaufen, dann wären das ja nach den genannten Urteilen umsatzpflichtige private Veräußerungsgeschäfte. Wenn aber von vorneherein die Verkaufsabsicht besteht, wäre dann im Umkehrschluss die Anschaffung nicht vorsteuerabzugsfähig?


Also Jurist bin ich nicht, nur ein Kleinunternehmer, aber wenn du die Sachen anfänglich zu 100% Privat nutzt, kannst du auch keine Vorsteuer geltend machen. Ich könnt mir höchstens vorstellen, das du theoretisch einen gewissen Anteil an der Vorsteuer geltend machen kannst beim Verkaufszeitpunkt, sprich wenn das Ding in deinen "Firmenbesitz" übergeht.

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Beitragvon Argonaut » 18.01.2012, 00:32

Also gründe ich eine Firma, die Haushaltsgegenstände beschafft, an Privatpersonen (mich) verleiht, und wieder veräußert. Ich bin mir sicher, dass da irgendwo ein Steuerschlupfloch schlummert.

Vielleicht kann ich mir ja auch meine 2 Andorras verleihen und die 7% einsparen... ;-)

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black religion
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Beitragvon black religion » 18.01.2012, 00:40

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Silverlady
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Beitragvon Silverlady » 18.01.2012, 01:02

Argonaut hat geschrieben:@SuperLunar: Diese Urteile bringen mich zu einer Überlegung, vielleicht ist ja hier ein Jurist anwesend, der das kommentieren kann.

Nehmen wir an, ich habe vor, ausnahmslos alle Haushaltsgegenstände nach einer gewissen Nutzungszeit wieder zu verkaufen, dann wären das ja nach den genannten Urteilen umsatzpflichtige private Veräußerungsgeschäfte. Wenn aber von vorneherein die Verkaufsabsicht besteht, wäre dann im Umkehrschluss die Anschaffung nicht vorsteuerabzugsfähig?


Dazu müsstest du ein Gewerbe anmelden. Dann würde jedoch lt Umsatzsteuergesetz folgender Passus zutreffen:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Als Kleinunternehmer kannst du dich von der USt befreien lassen - kannst dafür aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Dafür aber alle Ausgaben gegensetzen, die mit dem Gewerbe zusammenhängen.

alles andere gerne als PN
Weisheit erwerben ist besser als Gold und Einsicht erwerben edler als Silber - Sprüche 16,16 Bibel
(daran sollte man sich häufiger besinnen)

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durchdenwind
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Beitragvon durchdenwind » 18.01.2012, 11:08

Hallo!

Ich habe mal in der Bucht einen Teil meiner Zippo- Feuerzeugsammlung aufgelößt: 130 gebrauchte Zippo in ca. 2 Monaten (Privatverkauf!).

Und schon war`s FA da smilie_50

Und ich glaube, das die bei Münzen noch viel genauer hinschauen :(

genjajennyjonas

Beitragvon genjajennyjonas » 18.01.2012, 11:17

durchdenwind hat geschrieben:Hallo!

Ich habe mal in der Bucht einen Teil meiner Zippo- Feuerzeugsammlung aufgelößt: 130 gebrauchte Zippo in ca. 2 Monaten (Privatverkauf!).

Und schon war`s FA da smilie_50

Und ich glaube, das die bei Münzen noch viel genauer hinschauen :(


Ich denke auch, daß ein Finanzamt ab einer bestimmten Menge an Verkäufen bei epay private Verkäufer anschreibt.
Hatte 2009 auch das Problem, da ich eine Fotosammlung versteigert hatte.

Wenn man allerdings nachweisen kann, höhere Preise beim Kauf gezahlt zu haben (Belege) oder die Käufe länger als 10 Jahre her waren (so lange muss man höchstens Rechnungen / Quittungen aufbewahren - gibt bei manchen Sachen kürzere Fristen), reicht eine unterschriebene Erklärung...........das man damals beim Kauf mehr bezahlt hat als der derzeitige Erlös erbracht hat.......edit: dann muss man keine Steuern etc. nachzahlen.
So ist mein Kenntnissstand (kann sich geändert haben). :?
Zuletzt geändert von genjajennyjonas am 18.01.2012, 11:39, insgesamt 2-mal geändert.

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durchdenwind
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Beitragvon durchdenwind » 18.01.2012, 11:22

Ja, bei "NEU" würde ich das ja verstehen! Aber gebrauchte Zippo sind ja nun wirklich nur was für Sammler... smilie_18

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Beitragvon silberISTsilber » 18.01.2012, 11:29

hoi,

wie sieht es mit der höhe des verkaufspreises aus ? Also wenn ich nur wenige auktionen habe aber dafür mehr artikel auf einmal verkaufe z.b. eine große münzsammlung in 5 auktionen verkaufe ?

kommt dann auch das tolleamt hmm ? :shock:

gruß

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durchdenwind
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Beitragvon durchdenwind » 18.01.2012, 11:39

silberISTsilber hat geschrieben:hoi,

wie sieht es mit der höhe des verkaufspreises aus ? Also wenn ich nur wenige auktionen habe aber dafür mehr artikel auf einmal verkaufe z.b. eine große münzsammlung in 5 auktionen verkaufe ?

kommt dann auch das tolleamt hmm ? :shock:

gruß


Keine Ahnung! Aber auf jedenfall kassiert Ebay mal 9%! smilie_13
Mußt es auf jedenfall aber über einen längeren Zeitraum verteilen. z.B. einen größeren Verkauf pro Monat (würde ich sagen)
Und vielleicht verschiedene Accounts verwenden smilie_16


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