Aktuelle Zeit: 16.06.2024, 10:17
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Sahnehäubchen hat geschrieben:Wieder so einer der meint, er sei schlauer als ebay...![]()
http://www.ebay.de/itm/10-Gramm-echter- ... 257604f27a
stromiii hat geschrieben:was wird der Verkäufer machen, wenn der Käufer dann vor der Tür steht, um den Goldbarren abzuholen .... für 2 EUR ...
Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung bezüglich der Übergabe einer ersteigerten Sache bleibt es bei der gesetzlichen Regelung des BGB, so dass die Leistung in einem solchen Fall grundsätzlich an dem Ort zu erfolgen hat, an dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat - also am Wohnsitz des Verkäufers.
Wieder so einer der meint, er sei schlauer als ebay...
http://www.ebay.de/itm/10-Gramm-ech.... ... 257604f27a
Happi hat geschrieben:Das ist ein legitimer Versuch, die zu hohen Gebühren bei Ebay zu umgehen. Und jeder Käufer, der auch nur 2 Sekunden nachdenkt bevor er bietet, sieht auch den Gesamtpreis.
Legitim? Aus meiner Sicht eher nicht. Entweder man ist der Meinung, die Reichweite von Ebay ist einem den aufgerufenen Preis (Gebühren) wert, oder man läßt es halt. Es gibt auch anderer preiswertere (billigere) Auktionsplattformen.
Happi hat geschrieben:Ich kann verstehen, dass man aufgrund der Bekanntheit gerne Ebay nutzen möchte; ich kann aber auch verstehen, dass man die unverschämten Gebühren nicht zahlen möchte. Es auf diesem Wege zu versuchen, ist für mich legitim.
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