Aktuelle Zeit: 28.04.2024, 08:47
Meckerkopp hat geschrieben:Hallo,
habt ihr schon Erfahrungen gemacht?
[Gefahrenübergang bei Versandhandel - privater Verkäufer]
Fragen über Fragen, vielleicht kennt ihr euch aus.
mit dem Thema sollte sich eigentlich _jeder_ , der im Internet einkauft, befasst haben ....
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html
(gilt imho allerdings nur für private Verkäufer, Händler haftet wohl auch in dem Fall)
wobei nach der allg. Rechtsprechung als Nachweis der Übergabe an den Frachtführer etc. der Einlieferungsbeleg gilt.
Wenn man jetzt noch vermeiden möchte, dass der Käufer hinterher behauptet im Paket waren nur Kieselsteine, wird ein Kaufbeleg (Nachweis, dass man die Ware besessen hat) und im Idealfall ein Zeuge der beim Packen anwesend war als allg. ausreichend dargestellt.
Ergo: Sollte rechtlich kein Problem für Dich sein, wie DU das moralisch hälst ist eine andere Geschichte ...
PS: meine ganz persönliche, unmassgebliche und angelesene Meinung - keine Rechtsberatung !