Aktuelle Zeit: 27.04.2024, 08:50
GV Jäger hat geschrieben:libelle hat geschrieben:GV Jäger hat geschrieben:Diese Erklärung ist grundlegend falsch.
Tatsache ist, dass Banken Kredite grundsätzlich mit Eigenkapital und nicht mit Einlagen sichern müssen.
Das ist die sogenannte Mindestreserve von 2%, die als Zentralbankgeld bei der Deutschen Bundesbank als Sicherheit hinterlegt werden muss.
Kredite und Einlagen gleichen sich bilanztechnisch aus. Aktivseite = Passivseite
Hm
Wie müsste ich dann dieses hier verstehen?
"Die Mindestreserve (MR, auch Mindestreserveverpflichtung) ist eine minimale Einlage von Geschäftsbanken bei der Zentralbank, zu welcher sie von dieser verpflichtet werden. Die Mindestreserve ist ein geldpolitisches Instrument der Zentralbanken zur Steuerung der Nachfrage der Geschäftsbanken nach Zentralbankgeld. Sie wird von der Zentralbank festgelegt als Anteil an den Einlagen der Kunden der jeweiligen Geschäftsbank"
http://de.wikipedia.org/wiki/Mindestreserve
Wo liegt bitte der Unterschied zwischen Eigenkapital und Einlage?
Libelle
Einlagen bei einer Bank sind für die Bank Fremdkapital.
D.h. deine Spareinlage bei der XY Bank ist für die Bank Fremdkapital.
Eigenkapital bei Geschäftsbanken in der Gesellschaftsform z.B. einer AG ist das eingezahlte Aktienkapital.
Wenn du Aktien einer AG hast, dann bist du Miteigentümer und für die AG ist das Eigenkapital.
Wenn du Einlagen bei einer Bank hast, dann bist du Kreditgeber für die Bank, d.h Fremdkapital für die Bank.
Das habe ich sehr gut verstanden, doch es beantwortet leider nur einen Teil meiner Frage
Die Aussage in wikipedia lautet "Die Mindestreserve (MR, auch Mindestreserveverpflichtung) ist eine minimale Einlage von Geschäftsbanken bei der Zentralbank"
Handelt es sich hierbei in wikipedia um eine falsche Ausage, oder geht es sehr wohl um eine Einlage die jedoch aus Eigenkapital bestehen muß?
Libelle