Aktuelle Zeit: 28.04.2024, 07:58
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Der Bär hat geschrieben:
Was kann man tun?
Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?
Rundfunkgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Rundfunkgerät tatsächlich nutzen. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel, Satellit, DVB-T oder aus dem Internet) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.
Silbermichel hat geschrieben:@Quin
Was machst du aber 2013 wenn die Gebühren ab 2013 ausschließlich pro Haushalt anfallen.
Dann soll ja jeder Haushalt bezahlen,egal ob er nun irgendwelche Rundfunkgeräte(PC,Webradio?) benutzt oder nicht.
Praktisch eine Steuer für jeden Haushalt.
Somit soll sich keiner mehr vor den Gebühren "drücken" können.
Oder wie schaut das 2013 aus?
ERNSTI007 hat geschrieben:RECHT gibts nicht,Pflicht ja! Das GG wird überall ausser Kraft gesetzt. Wollte auch nie Windräder,oder Solaranlagen mit denen Reiche noch reicher werden und die Kosten tragen wir mit der Umlage für erneuerbare Energien. Wer ne Solaranlage haben will,soll diese auch bezahlen. Und genau so ist es mit dem TV. Ich möchte auch nur das zahlen,was ich konsumiere.
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