Ohnehin ... da wird ein "Vertrag" mit dem Staat gemacht, und dieser Staat macht diesen "Vertrag" dann zu einem Gesetz - zu Lasten dritter.
Soweit ich weiß beinhaltet dann dieses Vertrag/Gesetz-Konstrukt nichtmal einen Geltungsbereich.
Man könnte eh mal fragen, mit welchen Staat die Öffentllich Rechltichen Bedürfnisanstalten eigentlich einen Vertrag haben.
Mit der BRD (genannt bei innerlichen Angelegenheiten gegenüber dem Bürger)?
Mit Deutschland (außerhalb genannt)?
Oder nur mit einem in die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes eingetretenen Bund (Artikel 133 GG)?
Oder überhaupt: Zitat Wiki:
"Vor der Änderung des Artikels 23 Grundgesetz erfolgte die Übertragung von Hoheitsrechten auf die supranationalen Gemeinschaften (EAG, EWG, EGKS)."
EAG, EWG, EGKS sind Europäische Atom-Gesellschaft, Europäische Wirtschafts-Gesellschaft und Europäische Gesellschaft Kohle-Stahl.
Ich weiß letztlich auch nur, was ich glaube zu wissen.
Eto ... watashi wa baka desu, ne. Honto ni!