Aktuelle Zeit: 28.04.2024, 04:44
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Aurifer hat geschrieben:Schöne Links, nordmann! Doch wozu?
Es geht um die PRIVATE RV (siehe Zitat Ulmer) - die ist kündbar.
Aurifer hat geschrieben:san agustin hat geschrieben:Bumerang hat geschrieben:
eine RV kannst du nicht kündigen..........
Die Möglichkeit, die Pflichtbeiträge zu staatlichen Rentenversicherung zu kündigen, dürfte ausscheiden, aber private Rentenversicherungen KANN man natürlich kündigen - ich lasse Rürup jetzt mal außen vor.
Ob die Kündigung einer privaten RV sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Ist Riester nicht auch eine private RV? Warum soll ich die nicht kündigen können?
ka-silber66 hat geschrieben:..
Ich persönlich habe bereits eine LV vorzeitig gekündigt und das Geld in EM angelegt. Eine Weitere lasse ich laufen und hoffe auf das Beste. Ein hoffentlich goldener Mittelweg.
........
mit deiner Einführung spielst du sicherlich auf das allbekannte ,,kleingedruckte, an
man kann hier auch von massiver enttäuschung sprechen
startkapital 100.000 und am ende kommen raus 112.500 heraus
da kann man(n) sicherlich von empörung sprechen
verloren hat der, der vorzeitig aufgelöst hat: das ist eher im reich der fabeln anzuordnen
Alle Beispielzinsen sind eben Beispiele. Die garnierte Verzinsung findet man NIRGENDS in Heller und Pfennig im Vertrag!
Intern sind diese Kosten vorhanden aber sie werden dem Kunden NIE mitgeteilt! Vor Gericht kann man sie heraus pressen.
Bei euch beiden werde ich das Gefühl nicht los, das ihr aus der der Versicherungsbranche Kommt?
Aber im Schönreden seit ihr schon mal gut.
eine RV kannst du nicht kündigen..........
Mimmi hat geschrieben:Hallo JSBroker, hallo Ulmer,
vielen Dank für Eure intelligenten Beiträge - sehr lesenswert!
Herzliche Grüße
Mimmi
nordmann_de hat geschrieben:Lieber Aurifer
Bumerang und Du selber hast es ja in Deinem Beitrag erwähnt (Kündbarkeit der gesetzlichen RV) bzw. es wurde zitiert:
.Ulmer hat geschrieben:Für die breite Masse halte ich aber eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung für nahezu unverzichtbar: Private Rentenversicherungen. (Keine KLVs oder so ein Unfug.)
JSBroker hat geschrieben:Alle Beispielzinsen sind eben Beispiele. Die garnierte Verzinsung findet man NIRGENDS in Heller und Pfennig im Vertrag!
Doch, die müssen drin stehen. Das ist eine gesetzliche Mindestangabe und darf nicht fehlen ansonsten ist der Vertrag ungültig.Intern sind diese Kosten vorhanden aber sie werden dem Kunden NIE mitgeteilt! Vor Gericht kann man sie heraus pressen.
Auch das kann nicht sein. Die Kosten einer Versicherung müssen im Vertrag stehen, sogar einzeln aufgedröselt. Ist ebenfalls gesetzlicher Bestandteil. Ansonsten könntest du den Vertrag anfechten.
@JSB: Wenn Du wirklich nicht aus der Branche bist: Chapeau ob Deines Wissens über Versicherungen.
JSBroker hat geschrieben:
.......................verloren hat der, der vorzeitig aufgelöst hat: das ist eher im reich der fabeln anzuordnen
Das musst du mir näher erläutern
...............
Bumerang hat geschrieben:
Siehe Beitrag von wintertanne. Es stehen ausschließlich Prognosen als Betrag, aber es steht kein Betrag der als Ablaufleistung garantiert wird. Das geht auch nicht, weil die konkreten Kosten für die nächsten 20 bis 30 Jahren nicht bekannt sein können. Es geht nicht nur um die Abschlusskosten.
Was garantiert wird ist der Mindestzinssatz, auf den Sparanteil, der eben variabel ist.
die aufklärung war damals bei weitem nicht
so transparent.....
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