.. Sondersteuer zur Rettung des EUR etc - ich mache mir Sorgen.
Hallo zusammen,
ich bin jetzt über 3 Ecken auf die Änderungen der AGB bei Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und Banken gekommen, die schon Ende 2009 vollzogen wurden. Ich kann mich düster erinnern, ich habe damals von meiner Sparkasse auch eine Info über geänderte AGB bekommen, es aber ignoriert: "meine Sparkasse wird mir ja nichts böses wollen..", dachte ich. Bei anderen Banken wär ich ja vorsichtig, nicht aber bei der Sparkasse.
Vielleicht kann mir einer von Euch, evtl. Bankkaufmann etc. sagen, wie sich folgende AGB-Änderungen
schlimmstenfalls auf mein Sparguthaben auswirken kann:
1. Haftung bei höherer Gewalt
Die Sparkasse haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs
(z. B. Bombendrohung, Banküberfall), insbesondere infolge von höherer
Gewalt (z. B. von Kriegs- und Naturereignissen) sowie infolge von sonstigen,
von ihr nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Streik, Aussperrung,
Verkehrsstörung) verursacht sind oder die durch Verfügungen von hoher
Hand des In- und Auslands eintreten.
Heißt das, bei einer von-heute-auf-morgen-Besteuerung meines Sparkassenguthabens (z.B. zur Rettung des EUR), d.h. Abfluss meines Geldes in die Staatskasse, darf die Sparkasse mein Geld rausgeben und ich kann nichts dagegen machen?
AGB-Pfandrecht, Nachsicherung
2. (1) Umfang
Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen. Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen.
(3) Gesicherte Ansprüche
Das Pfandrecht sichert alle bestehenden und künftigen, auch bedingten
oder befristeten, auch gesetzlichen Ansprüche der Sparkasse gegen den
Kunden, die sie im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erwirbt.
Ansprüche gegen Kunden aus von diesen für Dritte übernommenen Bürg-
schaften werden erst ab deren Fälligkeit gesichert.
(4) Geltendmachung des Pfandrechts
Die Sparkasse darf die dem AGB-Pfandrecht unterliegenden Werte nur bei
einem berechtigten Sicherungsinteresse zurückhalten. Ein solches besteht
insbesondere unter den Voraussetzungen des Nachsicherungsrechts ge-
mäß Nr. 22.
(5) Verwertung
Die Sparkasse ist zur Verwertung dieser Werte berechtigt, wenn der Kunde seinen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit und trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist und einer Androhung der Verwertung entsprechend § 1234 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch nicht nachkommt. Unter mehreren Sicherheiten hat die Sparkasse die Wahl. Bei der Auswahl und Verwertung wird die Sparkasse auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
Die Sparkasse hat das Recht, Verwertungserlöse, die nicht zur Befriedigung sämtlicher Forderungen ausreichen, nach ihrem billigen Ermessen zu verrechnen. Die Sparkasse wird dem Kunden erteilte Gutschriften über Verwertungserlöse so gestalten, dass sie als Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts anzusehen sind."
D.h. ein Dritter (Staat?) belastet mein Konto mit einer Forderung, so hat die Sparkasse das Recht, mein derzeitiges Sparguthaben sowie zukünftige Einkünfte (mein Gehalt) zur Sicherung der Forderung zu "beschlagnahmen"
Bin ich jetzt durch zuviel KOPP-Verlag und silber.de-lesen bekloppt geworden und leide unter Verfolgungswahn - oder ist da was dran??
es grüßt, leicht durcheinander, der Milchfleck
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"Bis spätestens Ende Juni ist das Goldkartell Geschichte und der Goldpreis kann frei steigen. Möglicherweise schon kommende Woche. Bitte nicht vor der aktuellen Drückung unter $1400 zittern.WE." 15. Mai 2013