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foxl60 » 06.04.2023, 18:47 hat geschrieben:Darf man neuerdings sein Gold in Deutschland nicht mehr bei sich führen?
Welche Anzeigepflicht ist in dem Artikel gemeint, wo die Polizei den Mann auf einem Autobahnparkplatz (nicht Grenze) kontrolliert hat ?
Mahoni » 06.04.2023, 19:29 hat geschrieben:
Daher gingn die Beamten wohl davon aus das er ohne Meldung über die Grenze wollte.
foxl60 » 06.04.2023, 20:03 hat geschrieben:Mahoni » 06.04.2023, 19:29 hat geschrieben:
Daher gingn die Beamten wohl davon aus das er ohne Meldung über die Grenze wollte.
Wenn bloße Annahmen von Polizisten schon zu Verdachtsfällen von illegalen Geschäften und Geldwäsche führen können, ist das schon sehr beängstigend !
Das Ganze erinnert mich auch an "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" wo falsche Polizisten alte Omas anrufen, deren Vermögenswerte ausfragen, dann vor vor dem Haus stehenden Dieben warnen und zu guter letzt, die Schätze von Komplizen bei der Oma abholen (klauen) lassen.
karmasilver » 06.04.2023, 20:16 hat geschrieben:Wenn der Kontrollierte nun eine derart dämliche Version zu Protokoll gab, er hätte das Au (bzw. noch schlimmer etwas Unbekanntes) gegen Entgelt und damit für einen Dritten über die Grenze transportieren sollen, so liegt auch der dringende Tatverdacht von Hehlerei und/oder Geldwäscherei sehr nahe..Dazu braucht man keine Annahmen der Beamten, sondern die offensichtliche Logik mit dem Beweismittel der Aussage des Beschuldigten ist dafür natürlich ausreichend..
foxl60 » 06.04.2023, 20:39 hat geschrieben:karmasilver » 06.04.2023, 20:16 hat geschrieben:Wenn der Kontrollierte nun eine derart dämliche Version zu Protokoll gab, er hätte das Au (bzw. noch schlimmer etwas Unbekanntes) gegen Entgelt und damit für einen Dritten über die Grenze transportieren sollen, so liegt auch der dringende Tatverdacht von Hehlerei und/oder Geldwäscherei sehr nahe..Dazu braucht man keine Annahmen der Beamten, sondern die offensichtliche Logik mit dem Beweismittel der Aussage des Beschuldigten ist dafür natürlich ausreichend..
Was bei dieser Aussage des Beschuldigten angenommen werden kann ist, dass er unwissentlich gegen Zollvorschriften verstossen hätte, wenn er das Gold in der Dose bei Grenzübertritt nicht angemeldet hätte. Da der Autofahrer sich aber noch auf einem Autobahnparkplatz und damit Kilometer von der Grenze entfernt aufhielt, war es im Zeitpunkt der Polizeikontrolle noch nicht einmal zu einem Versuch eines Zollvergehens gekommen (eine bloße Absicht dazu genügt nicht).
Und aus einem beabsichtigten, aber noch nicht ausgeführten Zollvergehen (Nichtanmeldung eines Vermögenswerts) gleich zu Hehlerei oder Geldwäsche zu kommen, ist mir auch etwas zu weit ausgeholt.
foxele » 06.04.2023, 20:57 hat geschrieben:Ist ja völlig Banane sowas.![]()
Hätte er gesagt er fährt sein Schätzchen spazieren hätte niemand etwas annehmen oder gar machen können.
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