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Händlern für Silbermünzen drohen Nachzahlungen

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foxele
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Re: Händlern für Silbermünzen drohen Nachzahlungen

Beitragvon foxele » 17.10.2022, 16:10

@Nappo

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Ernst
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Re: Händlern für Silbermünzen drohen Nachzahlungen

Beitragvon Ernst » 17.10.2022, 16:26

Fortuna » 17.10.2022, 16:08 hat geschrieben:nach §195 BGB ist die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre, so dass zumindest "nur" noch die Jahre 2020-2022 darunter fallen würden.
Allerdings traue ich den Schnrachnasen in der Regierung so ziemlich alles zu, nur um an Geld zu kommen. Wie sagte mein Vater schon: Die Tröge bleiben dieselben, nur die Schweine wechseln!


§ 228 Abgabenordnung:
Gegenstand der Verjährung, Verjährungsfrist

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, in Fällen der §§ 370, 373 oder 374 zehn Jahre.

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Nappo
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Re: Händlern für Silbermünzen drohen Nachzahlungen

Beitragvon Nappo » 17.10.2022, 17:49

@Fortuna: Im Steuerrecht gelten andere Verjährungsfristen als im bürgerlichen Recht. Glaub mir, berufsbedingt habe ich mit Verjährungen recht viel zu tun - Nein, ich bin nicht für den Staat tätig - und muss immer wieder nach lesen und mache bis heute da oft meine Denkfehler und muss immer wieder neu recherchieren. Das gesamte Recht, rund um die Verjährung/Verwirkung ist - wen wundert es - durchaus kompliziert.
https://www.podcast.de/podcast/908466/

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Schubidu
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Re: Händlern für Silbermünzen drohen Nachzahlungen

Beitragvon Schubidu » 17.10.2022, 18:07

Ernst » 17.10.2022, 16:26 hat geschrieben:
Fortuna » 17.10.2022, 16:08 hat geschrieben:nach §195 BGB ist die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre, so dass zumindest "nur" noch die Jahre 2020-2022 darunter fallen würden.
Allerdings traue ich den Schnrachnasen in der Regierung so ziemlich alles zu, nur um an Geld zu kommen. Wie sagte mein Vater schon: Die Tröge bleiben dieselben, nur die Schweine wechseln!


§ 228 Abgabenordnung:
Gegenstand der Verjährung, Verjährungsfrist

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, in Fällen der §§ 370, 373 oder 374 zehn Jahre.


Hierbei gilt aber zu beachten, dass die Verjährung erst mit Ende des Jahres beginnt in dem der Anspruch des FA entstanden ist.

Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn man den Steuerbescheid erhält.

Macht man z.B. die Steuer für 2020 erst im Jahr 2022 beginnt die Verjährungsfrist erst zum 31.12.2022.

Zum Thema Nachberechnung durch die Händler: Wenn man ausdrücklich als differenzbesteuert bezeichnete Münzen bestellt hat und der Händler diese auf der Rechnung auch als differenzbesteuert ausgewiesen sind, kann der Händler nicht einfach rückwirkend auf Regelbesteuerung bestehen. Denn das war nicht bestellt und nicht vereinbart.

Rhenanus
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Re: Händlern für Silbermünzen drohen Nachzahlungen

Beitragvon Rhenanus » 17.10.2022, 18:44

Schubidu hat geschrieben:Zum Thema Nachberechnung durch die Händler: Wenn man ausdrücklich als differenzbesteuert bezeichnete Münzen bestellt hat und der Händler diese auf der Rechnung auch als differenzbesteuert ausgewiesen sind, kann der Händler nicht einfach rückwirkend auf Regelbesteuerung bestehen. Denn das war nicht bestellt und nicht vereinbart.


Ich habe mir mal einige alte Rechnungen angesehen - da herrscht beim Steuerausweis das Chaos. Manchmal steht da diff.best. n. § ..., dann wieder steht gar keine Steuer da, nicht einmal beim Versand. Hier werden 19 % bei einem Silberbarren ausgewiesen, beim Wedge-tailed Eagle 1 oz steht wieder nichts - einfach 0. Und so geht das bei einer Bestellung und einer Rechnung hin und her und drunter und drüber. Woher soll einer noch wissen, mit welchem Steuersatz er seine verschiedenen Silberstücke gekauft hat, wenn es nicht einmal auf der Rechnung steht?

foxele
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Re: Händlern für Silbermünzen drohen Nachzahlungen

Beitragvon foxele » 17.10.2022, 19:00

Rhenanus » 17.10.2022, 18:44 hat geschrieben:
Schubidu hat geschrieben:Zum Thema Nachberechnung durch die Händler: Wenn man ausdrücklich als differenzbesteuert bezeichnete Münzen bestellt hat und der Händler diese auf der Rechnung auch als differenzbesteuert ausgewiesen sind, kann der Händler nicht einfach rückwirkend auf Regelbesteuerung bestehen. Denn das war nicht bestellt und nicht vereinbart.


Ich habe mir mal einige alte Rechnungen angesehen - da herrscht beim Steuerausweis das Chaos. Manchmal steht da diff.best. n. § ..., dann wieder steht gar keine Steuer da, nicht einmal beim Versand. Hier werden 19 % bei einem Silberbarren ausgewiesen, beim Wedge-tailed Eagle 1 oz steht wieder nichts - einfach 0. Und so geht das bei einer Bestellung und einer Rechnung hin und her und drunter und drüber. Woher soll einer noch wissen, mit welchem Steuersatz er seine verschiedenen Silberstücke gekauft hat, wenn es nicht einmal auf der Rechnung steht?


Bei gewerblichen Anbietern muss immer dargelegt werden wie versteuert wird.
Entweder 19% Regelbesteuert oder Differenzbesteuert.
Bei Differenzbesteuerung darf die Usst. nicht ausgewiesen werden und erscheint dann auch als 0%.
Oder bei Anlagegold MwSt. befreit.

Alles andere ist nicht korrekt.

Ernst
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Re: Händlern für Silbermünzen drohen Nachzahlungen

Beitragvon Ernst » 17.10.2022, 19:07

Es gibt m.E. grosse Verwirrung (hier, bei Zeitungen, Händlern) bezgl. der Begriffe.

1. Regelsteuersatz ist 19% auf den Nettoverkaufspreis. Das gilt, solange nichts anderes geregelt ist.

2. Für Sammlermünzen (=Silbermünzen, die zum 2,5 fachen Spotpreis verkauft werden) gilt der ermäßigte Steuersatz von 7% (Anlage 2, §12 Abs. 2)

3. Für Sammlermünzen (nur diese, vgl. Nr. 2, hier war der Erlass angeblich wohl nicht eindeutig) kann der Händler stattdessen Differenzbesteuerung beantragen, wenn von privat oder Nicht-EU bezogen. Dann (NettoVKPreis - NettoEKPreis) x 19% (§25a UStG)

4. Der Endverbraucher schuldet dem Händler nur den BruttoVKPreis, für eine nachträglich Umlage der falsch berechneten MwSt auf den Endverbraucher gibt es keine Rechtsgrundlage. Der Vertrag ist zustande gekommen, und die MwSt schuldet nur der Händler dem Finanzamt. Wenn der Vertragspartner ein Unternehmer ist, dann hat er wegen Vorsteuerabzug ggf einen Anspruch auf korrigierte Rechnung gegenüber dem Verkäufer.

5. M.E. kann das Finanzamt nicht weiter als 4 Jahre zurückfordern, denn mit der Änderung des Erlasses und der Begründung, dieser sei missverständlich gewesen, scheidet in der Regel der Vorwurf von leichtfertiger oder vorsätzlicher Steuerhinterziehung aus.

6. Es wäre mal interessant zu berechnen, wieviele Silberunzen seit 2015 unter die Regelung fallen, die also weniger das 2,5fache des Spotpreises erlöst haben. Daraus kann man den Gewinn für den Fiskus berechnen, der möglicherweise die Anlage 2 und Differenzbesteuerung sich jetzt mal genauer anschaut. Es könnte sein, dass man §25a gänzlich streicht.

7. Ich arbeite nicht für den Staat.

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Re: Händlern für Silbermünzen drohen Nachzahlungen

Beitragvon Ernst » 17.10.2022, 19:11

Ich biete meine Silbermünzen zum 2,5fachen das Spotpreises an.
Diese dürfen dann ganz legal differenzbesteuert werden 8)

foxele
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Re: Händlern für Silbermünzen drohen Nachzahlungen

Beitragvon foxele » 17.10.2022, 19:26

Es könnte sein, dass man §25a gänzlich streicht.

Das denke ich wird nicht passieren.
Die Differenzbesteuerung ist überall üblich wo von Privat ohne Vorsteuerabzug angekauft wird.
Unter anderem bei Gebrauchtwagenhändlern, Antiquitäten, Second Hand usw.
Wenn diese dann gänzlich wegfallen würde, hätten wir zu den ganzen wirtschaftlichen Problemen noch einen zusätzlichen Wegfall ganzer Branchen. :shock:

Es geht im Grunde nur um die Einfuhr von Neuware bei der die eigentlichen Grundvoraussetzung für eine Differenzbesteuerung nie gegeben war.

muenzfreund
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Re: Händlern für Silbermünzen drohen Nachzahlungen

Beitragvon muenzfreund » 17.10.2022, 21:25

Ich spekuliere mal,
zuletzt wurden massive Mengen an Silber von der Comex und von der LBMA abgezogen,
dazu die Kommunisten in Südamerika werden für ein kleineres Angebot sorgen.
Deutschland ist bekannt für solide Nachfrage im Unzenbereich.
Und genau dass soll nicht sein.
Genau wie in UK, wo die Preise/Spreads für Münzen schon seit Corinna explodiert sind.

Die Anlage wird mit aktuell 43% über Spot beim Phillie uninteressant gemacht,
was darauf schließen lässt, dass wir recht hatten und die Nachfrage aus der Industrie
LBMA und Comex vermutlich das Angebot bald deutlich übersteigen wird.

Aber bei den Politikern kann man eh nix vorraussehen,
da muss man schon täglich den Kaffeesatz lesen und wird trotzdem überrascht.

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Re: Händlern für Silbermünzen drohen Nachzahlungen

Beitragvon Silbermann 1984 » 18.10.2022, 12:11

Spinnt man das mal weiter und die Händler müssten Steuern für die letzten paar Jahre nachzahlen ,keine Ahnung was so ein Händler im Monat verkauft würden die meisten wohl Konkurs anmelden ,dann hat man doch wieder 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen .

Keine Händler auch weniger möglichkeiten Gold zu kaufen und sich dem Eurosystem zu entziehen.

xailu14
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Re: Händlern für Silbermünzen drohen Nachzahlungen

Beitragvon xailu14 » 18.10.2022, 13:48

Also bei einer Nachzahlung der Umsatzsteuer muss dann aber auch berücksichtigt werden, dass bereits abgeführte Ertragssteuern gegen zu rechnen sind. D.h. die Gewinne müssen ebenso korrigiert werden und dies führt dann zu einer gewissen Erstattung.

Was das unterm Strich ausmacht ist schwer zu sagen...

foxl60
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Re: Händlern für Silbermünzen drohen Nachzahlungen

Beitragvon foxl60 » 18.10.2022, 14:27

xailu14 » 18.10.2022, 13:48 hat geschrieben:Also bei einer Nachzahlung der Umsatzsteuer muss dann aber auch berücksichtigt werden, dass bereits abgeführte Ertragssteuern gegen zu rechnen sind. D.h. die Gewinne müssen ebenso korrigiert werden und dies führt dann zu einer gewissen Erstattung.
...


Die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer würden sich bestimmt freuen, wenn sie für die letzten 4 Jahre geänderte Jahresabschlüsse und Prüfungsberichte erstellen und dafür saftige Honorarrechnungen stellen dürften.

Allerdings gehe ich weiterhin davon aus, dass es aus Vertrauensschutzgründen in die 2004 veröffentlichte Verwaltungsanweisung nicht zu rückwirkenden steuerlichen Änderungen kommen wird.

Ernst
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Re: Händlern für Silbermünzen drohen Nachzahlungen

Beitragvon Ernst » 18.10.2022, 20:13

Es kommt darauf an.

Aber erst einmal sieht es schlecht aus:

„ Die USt-Voranmeldung und die Jahreserklärung haben als Steueranmeldungen nach § 168 AO die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung. Werden diese Steueranmeldungen durch eine USt-Sonderprüfung überprüft, ist die weitere Behandlung problematisch. Die USt-Sonderprüfungen sind echte Außenprüfungen, sodass an sich der Vorbehalt der Nachprüfung aufzuheben wäre. …“ (Pahlke)

Umsatzsteuererklärungen sind quasi Bescheide, die man sich selbst erteilt, und deshalb immer vom Finanzamt im Rahmen einer Prüfung korrigiert werden können.

Ansonsten kann man ja als Privater in der EU kaufen, und vor Ort lagern - wo keine Lieferung, da keine Umsatzsteuer. Man darf die EM nur nicht nach D bringen, ohne sie zu versteuern.

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Schubidu
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Re: Händlern für Silbermünzen drohen Nachzahlungen

Beitragvon Schubidu » 19.10.2022, 06:36

xailu14 » 18.10.2022, 13:48 hat geschrieben:Also bei einer Nachzahlung der Umsatzsteuer muss dann aber auch berücksichtigt werden, dass bereits abgeführte Ertragssteuern gegen zu rechnen sind. D.h. die Gewinne müssen ebenso korrigiert werden und dies führt dann zu einer gewissen Erstattung.

Was das unterm Strich ausmacht ist schwer zu sagen...


Nicht nur das. Denn ein Händler kann für den Prozentsatz seines Umsatzes, den er differenzbesteuert macht, auch keine Vorsteuer abziehen.

Hat ein Händler nun 20% seines Umsatzes differenzbesteuert gemacht, so kann er auch für diese 20% seiner Kosten die Vorsteuer geltend machen, was zuvor nicht der Fall war. Das mindert die Umsatzsteuerlast auch ein wenig.

Aber alleine das rückwirkend für ein paar Jahre aufzudröseln verursacht wohl beim Steuerberater nicht unerhebliche Kosten.


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