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Fortuna » 17.10.2022, 16:08 hat geschrieben:nach §195 BGB ist die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre, so dass zumindest "nur" noch die Jahre 2020-2022 darunter fallen würden.
Allerdings traue ich den Schnrachnasen in der Regierung so ziemlich alles zu, nur um an Geld zu kommen. Wie sagte mein Vater schon: Die Tröge bleiben dieselben, nur die Schweine wechseln!
Ernst » 17.10.2022, 16:26 hat geschrieben:Fortuna » 17.10.2022, 16:08 hat geschrieben:nach §195 BGB ist die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre, so dass zumindest "nur" noch die Jahre 2020-2022 darunter fallen würden.
Allerdings traue ich den Schnrachnasen in der Regierung so ziemlich alles zu, nur um an Geld zu kommen. Wie sagte mein Vater schon: Die Tröge bleiben dieselben, nur die Schweine wechseln!
§ 228 Abgabenordnung:
Gegenstand der Verjährung, Verjährungsfrist
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, in Fällen der §§ 370, 373 oder 374 zehn Jahre.
Schubidu hat geschrieben:Zum Thema Nachberechnung durch die Händler: Wenn man ausdrücklich als differenzbesteuert bezeichnete Münzen bestellt hat und der Händler diese auf der Rechnung auch als differenzbesteuert ausgewiesen sind, kann der Händler nicht einfach rückwirkend auf Regelbesteuerung bestehen. Denn das war nicht bestellt und nicht vereinbart.
Rhenanus » 17.10.2022, 18:44 hat geschrieben:Schubidu hat geschrieben:Zum Thema Nachberechnung durch die Händler: Wenn man ausdrücklich als differenzbesteuert bezeichnete Münzen bestellt hat und der Händler diese auf der Rechnung auch als differenzbesteuert ausgewiesen sind, kann der Händler nicht einfach rückwirkend auf Regelbesteuerung bestehen. Denn das war nicht bestellt und nicht vereinbart.
Ich habe mir mal einige alte Rechnungen angesehen - da herrscht beim Steuerausweis das Chaos. Manchmal steht da diff.best. n. § ..., dann wieder steht gar keine Steuer da, nicht einmal beim Versand. Hier werden 19 % bei einem Silberbarren ausgewiesen, beim Wedge-tailed Eagle 1 oz steht wieder nichts - einfach 0. Und so geht das bei einer Bestellung und einer Rechnung hin und her und drunter und drüber. Woher soll einer noch wissen, mit welchem Steuersatz er seine verschiedenen Silberstücke gekauft hat, wenn es nicht einmal auf der Rechnung steht?
xailu14 » 18.10.2022, 13:48 hat geschrieben:Also bei einer Nachzahlung der Umsatzsteuer muss dann aber auch berücksichtigt werden, dass bereits abgeführte Ertragssteuern gegen zu rechnen sind. D.h. die Gewinne müssen ebenso korrigiert werden und dies führt dann zu einer gewissen Erstattung.
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xailu14 » 18.10.2022, 13:48 hat geschrieben:Also bei einer Nachzahlung der Umsatzsteuer muss dann aber auch berücksichtigt werden, dass bereits abgeführte Ertragssteuern gegen zu rechnen sind. D.h. die Gewinne müssen ebenso korrigiert werden und dies führt dann zu einer gewissen Erstattung.
Was das unterm Strich ausmacht ist schwer zu sagen...
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