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xailu14 » 18.10.2022, 13:48 hat geschrieben:Also bei einer Nachzahlung der Umsatzsteuer muss dann aber auch berücksichtigt werden, dass bereits abgeführte Ertragssteuern gegen zu rechnen sind. D.h. die Gewinne müssen ebenso korrigiert werden und dies führt dann zu einer gewissen Erstattung.
Was das unterm Strich ausmacht ist schwer zu sagen...
Das könnte vielleicht ähnlich wie damals bei Hoeness ablaufen.
Straf/Nachzahlungen für nicht angegebene und abgeführte Gewinne,
aber keine Möglichkeit mit gleichzeitig entstandenen Verlusten aufzurechnen.
Diesem Staat/Regierung ist alles zuzutrauen...