Aktuelle Zeit: 15.05.2024, 04:33
Was jetzt private oder öffentliche Schulen mit der einstweiligen Verfügung zu tun haben, erschließt sich mir nicht so ganz.
Wie auch immer, der Zug ist doch schon lange abgefahren. Sollte das Urteil am Ende - wider Erwarten - zugunsten der Kläger enden, werden halt die Verträge neu gefasst oder es gibt eine " Notverordnung ".
Anstelle von Herrn Lucke würde ich mir mit so einem Kram gar nicht mehr die Hände schmutzig machen sondern das Leben im Ausland genießen. Klug genug ist er doch, da gäbe es doch sicher eine gute bezahlte Anstellung im Ausland ohne sich der Beschimpfung des Mobs auszusetzen.