Aurifer hat geschrieben:2 E-mails mit dem deutlichen Betreff (Bestellnr. / Fristsetzung) an verschiedenen Tagen sowie ein Einschreiben sollten reichen. Der Rest ist Geldverschwendung. E-mails gelten heute als ziemlich sicher. Man hat eine Bestätigung des Versandes. Wer kann denn glaubhaft behaupten, dass er zwei Mails als Shopbetreiber und ein Einschreiben nicht bekommen hat?
Meine Vorgehensweise würde ich von der Relevanz der strittigen Sache abhängig machen (geht es um 1 Oz Ag oder um 50 Oz AU).
Im ersten Aufschlag kann man durchaus wie von dir beschrieben vorgehen.
Aber es gibt auch besonders dreiste und renitente Zeitgenossen, die nur auf formale Fehler Anderer warten. Dann kommen solche Einlassungen wie "kein Mail erhalten" oder " der eingeschriebene Brief enthielt ein leeres DIN A4 Blatt",
Mein Hinweis bezog sich nur darauf wie man es absolut wasserdicht machen kann, wenn es denn notwendig ist.
Der entwischte Fisch ist immer der größte.