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Türken kaufen das Gold der Griechen

Verfasst: 29.11.2018, 09:52
von noir
Guck an, die Türken kaufen das Gold, was sich die Griechen nicht mehr leisten können: https://anlagegold24.blog/2018/11/29/gr ... tgenommen/

Re: Türken kaufen das Gold der Griechen

Verfasst: 30.11.2018, 14:32
von kookapanda
...
Die griechische Polizei teilt mit, dass man 63 Goldschmuggler in Haft genommen habe, die im großen Stil über Pfandhäuser und Goldankaufstellen Gold aufgekauft haben, welches dann ohne Versteuerung illegal in die Türkei exportiert worden ist.
...

Verstehe ich nicht. Ausfuhren sind doch steuerfrei. Ist hier eine griechische Umsatzsteuer beim Verkauf im Inland gemeint?

Re: Türken kaufen das Gold der Griechen

Verfasst: 30.11.2018, 15:12
von noir
Wahrscheinlich muss man hier zwischen SCHMELZGOLD und Goldmünzen/Goldbarren unterscheiden... Schmelzgold wie z.B. alte Gold-Armbänder müssen auch in Deutschland BESTEUERT werden, - das wird vermutlich in Griechenland nicht anders sein.

Re: Türken kaufen das Gold der Griechen

Verfasst: 30.11.2018, 17:12
von kookapanda
ja bei der Einfuhr, aber doch nicht bei der Ausfur in die Türkei. Da können nur die Türken Zoll und Steuern erheben. Hier haben aber Grieschiche Behörden gehandelt...

Geldwäsche, Hehlerei klar, aber Steuerhinterziehung?

Re: Türken kaufen das Gold der Griechen

Verfasst: 01.12.2018, 09:24
von Nappo
Irgendwie ging das Ganze auf jeden Fall am Zoll vorbei - und das ist keine gute Idee. Ich konnte aber auf die Schnelle nichts konkretes finden, was das Steuerrecht angeht. Ist noch nicht meine Uhrzeit am WE smilie_05

https://www.goldreporter.de/griechenlan ... old/57657/

Jedenfalls war die Sache nicht sauber und man redet ja auch von "kriminellen Netzwerken". Da sind also definitiv auch andere Straftatbestände in der Diskussion.

Re: Türken kaufen das Gold der Griechen

Verfasst: 03.12.2018, 00:21
von kookapanda
Ja, da ist was dran, wer in D große Mengen Gold bei der Ausfuhr nicht anmeldet, verstößt gegen das AWG (Außenwirtschaftsgesetz) bzw. die AWV (Außenwirtschaftsverordnung) und außerdem ab 10.000 Euro Warenwert gegen das Geldwäschegesetz bzw die BargeldVV (Bargeldverbringungsverordnung), beides zieht ein Ermittlungsverfahren (Strafverfahren oder Bußgeldverfahren) nach sich.
In beiden Fällen ist der Zoll zuständig, da etwas über eine Drittlandsgrenze verbracht wird. Da das Gold "schwarz" ausgeführt wurde und demnach nicht in der Steuerbuchhaltung auftaucht, genauso wenig wie natürlich der Ankauf, kann durchaus von Steuerhinterziehung gesprochen werden.