Beitragvon kookapanda » 03.12.2018, 00:21
Ja, da ist was dran, wer in D große Mengen Gold bei der Ausfuhr nicht anmeldet, verstößt gegen das AWG (Außenwirtschaftsgesetz) bzw. die AWV (Außenwirtschaftsverordnung) und außerdem ab 10.000 Euro Warenwert gegen das Geldwäschegesetz bzw die BargeldVV (Bargeldverbringungsverordnung), beides zieht ein Ermittlungsverfahren (Strafverfahren oder Bußgeldverfahren) nach sich.
In beiden Fällen ist der Zoll zuständig, da etwas über eine Drittlandsgrenze verbracht wird. Da das Gold "schwarz" ausgeführt wurde und demnach nicht in der Steuerbuchhaltung auftaucht, genauso wenig wie natürlich der Ankauf, kann durchaus von Steuerhinterziehung gesprochen werden.
Es ist auch moralisch sinnvoll, dass diese Flüchtlinge nur vorübergehend aufgenommen werden sollten. Das Ziel sollte sein, dass sie zurückkehren und beim Wiederaufbau ihrer eigenen Länder mithelfen. Der Dalai Lama 01.06.2016 zur Flüchtlingskrise in Deutschland