dtx hat geschrieben:Das gehört der Bundesbank und muss an die deutsche Bundesbank zurück gegeben werden, also muss ein offizieller Vertreter der Bundesbank vor Ort sein um die Bergung zu beaufsichtigen.
Finderlohn kriegen sie.
Wenn es sich um Nazi-Gold handelte, würde es mitnichten per se der Dt. Bundesbank gehören.
Erst einmal gehört es dem Staat, in dessen Hoheitsgewässern das Wrack liegt.
Alles weitere ist Verhandlungssache zwischen dem entsprechenden Staat und der Bergungsfirma.
Rechtliche Auseinandersetzungen gibt es in solchen Fällen zur genügen. Siehe "Odyssey Marine Exploration"
https://de.wikipedia.org/wiki/Odyssey_Marine_ExplorationGrüße
Gairsoppa