Aktuelle Zeit: 23.04.2024, 20:47
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Moderatoren: winterherz, Mod-Team, Mahoni, Forum-Team
wintertanne hat geschrieben:An eurer ganzen : "aus dem Forum werden unbequeme Themen gelöscht" und "Einschränkung der Meinungsfreiheit" wird ganz schnell eine umgedrehte Medaille.
Laut GG sind auch Meinungen, die eine dritte Person/Rasse beleidigen, verunglimpfen etc. auch nicht erlaubt. Das ist bekannt. Bekanntlich gehen die Rechte einer Person genau soweit, wie sie die Rechte der anderen Person verletzt. Auch bekannt.
Auch bekannt, das im Zweifelsfall Richter darüber entscheiden.
Das ist das Problem. Als Forumsteilnehmer und vorallem als Forumsbetreiber steht man in gewisser Tragweite für die Inhalte ein, die es Preis gibt. Also steht der Betreiber für eine Meinung eines anderen ein. Bekanntlich gibt es immer 2 Meinungen.
Man möge sich bitte einmal vorstellen, ihr organisiert ein Fest in eurem Dorf, das "Dorf-komm-zusammen-Fest". Du bist eingetragener Organisator, also trägst du auch Verantwortung für das, was auf dem Fest passiet. Jetzt kommen 5 Ultra-Rechte Personen und poltern die übelsten Sachen raus und tun so, als würden sie zu deinem Fest gehören. Da du Verantwortlich dafür bist, fragst du sie was die hier wollen. Antwort : "Wir vertreten unsere Freie Meinungsäußerung und sagen die Dinge, die sonst keiner sagen will." Nach eurer Logik, müsst ihr das hinnehmen und gewähren lassen. Ihr könnt natürlich auch eure Meinung direkt daneben propagieren. Ein Dritter stört sich daran, das ihr (in meinem Fallbeispiel) den Tot einer Völkerrasse lieber heute, als morgen sehen wollt. Er zeigt euch an, da er sich in seinem Wohle bedroht fühlt und seine Rasse verunglimpft sieht. Auch das ist sein Recht.
Polizei kommt, macht Fotos davon wie auf eurem Fest Ultra-Rechte den Tot tausender Menschen fordert.
Zwar werden die strafrechtlich bekannten Ultras auch belangt, aber ratet mal wer sich noch verantworten muss...
Da hilft der Verweis auf Freie Meinungsäußerung wenig (zu Recht).
Das ist genauso inaktzeptabel wie der freie Wunsch, das bestimmte Leute an einem Unglück versterben, das Boote sinken oder berechtigte Asylsuchenden wieder zurück ins Kriegsgebiet zum sterben zu schicken.
Bumerang hat geschrieben:haehnchen03 hat geschrieben:Du darfst doch eine andere meinung haben wie ich, finde ich sogar manchmal nicht schlecht (andere meinung zu haben).
Aber wenn du genau liest was in den einen oder anderen Faden so geschrieben wird, dann solltest du wissen was damit gemeint ist.
mehr möchte ich dazu nicht sagen.
Freiheit bzw. die freie Meinungsäußerung ist entweder ganz oder gar nicht zu haben. Jede Einschränkung ist m.E. Zensur. Ob das Gesagte nun legal oder illegal ist, müssen ggf Gerichte entscheiden, nachträglich, sonst Niemand!
Es nützt uns nichts, dass man auf dem Marktplatz die Merkel so nennen darf wie sie ist, aber solche Beiträge im Netz gelöscht werden. Hier kommt der feine Unterschied zwischen der echten freien Meinungsäußerung und vermeintlicher freier Meinungsäußerung. Eine Aktion auf dem Marktplatz hat kaum Wirkung, im Netz umso mehr! Also ist es klar zu erkennen, dass eine wirkungsvolle freie Meinungsäußerung nicht gewünscht ist.
Zensur ist, auch wenn viele das nicht glauben, sogar im privaten Bereich (Foren) verboten, denn das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein Verfassungsgrundsatz, der nicht vertraglich ausgeschlossen werden darf-Vertrag bricht kein Gesetz.
Dass eine Klage gegen Zensur meist wenig Chancen auf Erfolg hat, liegt daran, dass wir inzwischen vom richtigen Pfad abdriften.
Ob ein Staat eine Demokratie ist oder nicht erkennt man daran, dass seine Institutionen das Gesetz nicht brechen.
„Ich werde Ihre Meinung bis an mein Lebensende bekämpfen, aber ich werde mich mit allen Kräften dafür einsetzen, dass Sie sie haben und aussprechen dürfen.“
Voltaire
LG München I, Urteil vom 25.10.2006 - Az. 30 O 11973/05
Hausrecht des Forenbetreibers - Das Recht, Beiträge in einem Internetforum zu veröffentlichen, steht einem Nutzer nur aufgrund eines Vertrages oder einer Gestattung mit dem Bertreiber zu, denn der Betreiber kann grundsätzlich jeden Dritten von seinem Forum aufgrund seines virtuellen Hausrechts ausschließen.
BGB § 12, § 133, § 157, § 314, § 823 Abs. 1, § 858, § 862, § 903 Satz 1 Alt. 2, § 1004, GG Art. 5
Leitsätze:
1. Das Recht, Beiträge in einem Internetforum zu veröffentlichen, steht einem Nutzer nur aufgrund eines Vertrages oder einer Gestattung mit dem Bertreiber zu, denn der Betreiber kann grundsätzlich jeden Dritten von seinem Forum aufgrund seines virtuellen Hausrechts ausschließen
.....
Odyssee hat geschrieben:Ist ja schön für dich, dass du das alles so gelassen siehst. Und schön für dich, dass dein life so good ist. Aber sieh der Realität einmal ins Auge. Du bist in einem Haus mit vielen Zimmern, das in Flammen steht. Es brennt erst im Erdgeschoss, deine Wohnung ist ganz oben, Penthouse, life ist ja good. Ein paar Bewohner fangen an zu löschen, ein paar rufen 'hilfe Feuer' und dann gibt es ein paar, die garnichts machen und hoffen, dass das Feuer sie verschonen wird.
wintertanne hat geschrieben:
Das ist genauso inaktzeptabel wie der freie Wunsch, das bestimmte Leute an einem Unglück versterben, das Boote sinken oder berechtigte Asylsuchenden wieder zurück ins Kriegsgebiet zum sterben zu schicken.
lifesgood hat geschrieben:Siehst Du Odyssee, das ist der Punkt.
Wenn das Haus brennt gibt es verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren.
Man könnte löschen, aber ich sehe hier in dem Thread niemanden löschen. Ich sehe hier nur Leute über das Feuer schimpfen und ellenlange Beiträge schreiben, dass eigentlich die Feuerwehr das Feuer löschen sollte und weshalb Feuer so schlecht ist und dass wir alle im Feuer untergehen werden. Und NEIN über Feuer zu schimpfen hat nichts mit Löschen zu tun!!!
Da mein Vertrauen in die Feuerwehr genauso begrenzt ist wie Eures, ich aber weiss, dass ich das Feuer alleine auch nicht löschen kann, suche ich mir ein Plätzchen im Haus von dem ich hoffe, dass das Feuer mich dort verschont.
Ob das life good ist oder nicht, hängt nicht an einem Penthouse oder sonstwas. Zufriedenheit ist etwas, das aus einem selbst kommt. Meist muss man dazu erst seine Mitte gefunden haben und mit sich selbst im Reinen sein. Das ist ein langer Prozess, aber wenn man sich im Leben so umsieht, und erkennt wie bei Anderen das Schicksal mit voller Härte zuschlägt, wird man dankbar und zufrieden.
Ich denke ich sehe der Realität mehr ins Auge als so mancher hier. Aber dazu gehört auch die Erkenntnis, dass ich manche Dinge nicht ändern kann. So bleibt für mich nur die Konsequenz mich auf mein eigenes Leben zu konzentrieren und zu versuchen, das möglichst lebenswert zu gestalten.
Natürlich stehe ich der Massenzuwanderung sehr skeptisch gegenüber und natürlich kotzt es mich an, dass jeder, der nur ansatzweise Bedenken äußert, ob das alles in die richtige Richtung läuft, in die rechte Ecke gestellt wird.
Aber ich kann es nicht ändern und niemand hat etwas davon, wenn ich ständig darüber schimpfe, es nimmt mir nur die Zeit, die ich sonst für angenehmere Dinge verwenden könnte. Da ich in der Provinz lebe, wird auf mich persönlich die Zuwanderung nur wenig Auswirkungen haben. Diejenigen die hier in der Gegen bleiben, sind integrationswillig. Diejenigen die nicht integrationswillig sind, werden sich in den Ballungszentren zusammenscharen.
Meine persönliche Konsequenz besteht darin, dass ich in wenigen Jahren meine Arbeitszeit und damit auch meine Steuerlast deutlich reduzieren werde, so brauche ich den Mist wenigstens nicht mehr im bisherigen Umfang mitfinanzieren und meine Lebensqualität steigt auch.
Denn der wahre Luxus im Leben ist weder das Penthouse oder der dicke Porsche, sondern über seine Lebenszeit selbst verfügen zu können. Materielle Dinge sind "nice to have", aber das Lebensglück hängt nicht daran, daher würde ich sie, falls nötig der Lebensqualität unterordnen.
lifesgood
gullaldr hat geschrieben:lifesgood, ich weiß nicht, wie alt Du bist. Möglichenfalls sagst Du Dir, dass Du noch fünf Jahre hast, die Du zurückgezogen in der Waldhütte zu leben gedenkst.
gullaldr hat geschrieben:Möglichenfalls gelingt Dir das auch ganz gut, dass Du so zurückgezogen lebst, dass Du als Folge in diesen letzten Lebensjahren keine Einwanderer mehr zu Gesicht bekommst, stattdessen nur die Rehe und Füchse ums Haus schleichen siehst. Und möglichenfalls hast Du keine Nachkommen, um deren Leben Du Dich noch sorgen musst.
gullaldr hat geschrieben:Aber, das musst Du bedenken, auch Du wirst mindestens zur Finanzierung der ganzen Sache herangezogen. D.h., Du wirst höhere Steuern und Krankenkassenbeiträge zu zahlen haben.
gullaldr hat geschrieben:Ganz spurlos wird das ganze also nicht an Dir vorbeigehen.
gullaldr hat geschrieben:Allerdings könntest Du bei einem gewissen finanziellen Polster sagen, dass das für Dich verkraftbar ist.
Das BVerfG betonte hier, dass es das Grundgesetz als ein „Wertesystem“ betrachte, das seinen Mittelpunkt in der sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft frei entfaltenden menschlichen Persönlichkeit finde. Als solches müsse es für alle Bereiche des Rechts gelten, welches an Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung Richtlinien und Impulse aussende. Daher beeinflusse es auch das bürgerliche Recht. Einbruchstellen für die darin enthaltene Wertung seien die wertausfüllungsfähigen und -bedürftigen Begriffe und Generalklauseln des Privatrechts, bei dessen Auslegung die „Ausstrahlungswirkung“ der Grundrechte Geltung finden müsse, sogenannte „mittelbare Drittwirkung“. Keine bürgerlich-rechtliche Vorschrift dürfe in Widerspruch zum so verstandenen Wertesystem stehen, jede müsse im Geiste des Grundgesetzes ausgelegt werden. Aus Art. 1 Abs. 3 GG folgt dabei, dass neben der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt auch die Rechtsprechung an die Grundrechte gebunden ist.
Der erste Senat des BVerfG betonte allerdings, dass das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“ sei. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung sei dieses Recht schlechthin konstitutiv, denn es ermögliche erst die ständige geistige Auseinandersetzung. Es sei in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt
Bei der Frage der Verantwortlichkeit von Forenbetreibern für von Dritten erstellte Inhalte muss zwischen der eigentlichen Haftung und dem Unterlassungsanspruch unterschieden werden. Betreffend der Haftung gibt es eine eindeutige gesetzliche Regelung. In § 10 des Telemediengesetzes steht:
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Bumerang hat geschrieben:Da hat man wohl in Deutschen Schulen umsonst das Thema Drittes Reich bis zum Erbrechen dran genommen.
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