Aktuelle Zeit: 25.04.2024, 17:31
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Moderatoren: winterherz, Mod-Team, Mahoni, Forum-Team
Durch die im Gesetz festgelegte Umkehr der Beweislast muss in Zukunft bei einem Streitfall der Besitzer für ein Kulturgut mit einem Wert von über 2.500 Euro nachweisen können, wo sich ein fragliches Stück die letzten 20 Jahre befunden hat; für „archäologisches“ Kulturgut gilt dies bereits bei einem Wert über 100 Euro.
Ric III hat geschrieben:Leider wird diese Petition auch zu einer Dokumentation der Mentalität des BRD Insassen 2015.
Eine Reihe von Leuten hat den Link in etliche Foren und Blogs gesetzt.
Die Kommentare der Briefmarkensammler,Edelmetaller,Antiquitätensammler,Sondler etc. etc. sprechen für sich.
Unglaublich kreative Ausflüchte (die dann auch noch lang und breit kommuniziert werden müssen) NICHT zu zeichnen,abzuwarten,sich nicht aufzuregen,selbst ja nicht betroffen zu sein usw, usf....
Lediglich bei den Numismatikern ist diese Spezies selten weil hier entsprechende Erfahrung real vorliegt.
Interessant in diesem Zusammenhang daß viele Sammler(oder einfach nur Leute mim Arsch in der Hose?) aus anderen Nationen auch ohne Zeter und Mordio ganz einfach zeichen.
Im Grunde hat eine solche erbärmliche Jammerernation dann auch solche Gesetze verdient.
Die gute Nachricht wäre daß über das hiesige Forum doch eine ganze Reihe von Zeichnungen stattgefunden haben.
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